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23.02.2024

Sanktionsdurchsetzungsgesetz II: Sanktionen konsequent umsetzen

Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II stellt die Bundesregierung die Sanktionsdurchsetzung auch strukturell neu auf. Sanktionen werden noch effektiver umgesetzt. Zugleich werden weitere Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung auf den Weg gebracht – ein wichtiges Signal für das konsequente Bekämpfen von Finanzkriminalität.

Minister Lindner im Lagezentrum des Ministeriums. BildVergroessern
Minister Lindner im Lagezentrum des Ministeriums. Quelle:  Bundesministerium der Finanzen / Photothek

Das Bundeskabinett hat am 26. Oktober 2022 einen Entwurf für ein Sanktionsdurchsetzungsgesetz II beschlossen. Mit dem gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erarbeiteten Gesetzentwurf stellt die Bundesregierung die Sanktionsdurchsetzung strukturell neu auf: Sanktionen werden künftig noch effektiver umgesetzt. Der Bundestag hat das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II am 1. Dezember 2022 verabschiedet, der Bundesrat hat dem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt.

Bereits seit Ende Mai 2022 ist das Sanktionsdurchsetzungsgesetz I in Kraft. Damit konnten kurzfristig umsetzbare Maßnahmen ergriffen werden, insbesondere wurden sanktionsspezifische Vermögensermittlungs- und Sicherstellungsbefugnisse eingeführt. Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II wurden strukturelle Verbesserungen bei der operativen Durchsetzung von Sanktionen sowie auch bei der Bekämpfung von Geldwäsche auf den Weg gebracht.

Sanktionen werden künftig effektiver umgesetzt – damit sie zügig Wirkung entfalten und einen Beitrag zur Verteidigung der europäischen Friedensordnung leisten können. Mit dem Gesetz verstärken wir zugleich die Bekämpfung von Geldwäsche. Hier sind weitergehende Schritte geplant, insbesondere für einen Strategiewechsel hin zu einem „Follow-the-money“-Prinzip.

Was verbessert das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II konkret ?

  • Errichtung und Aufbau der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung ab 1. Januar 2023, die Vermögensermittlungs- und Sicherstellungskompetenzen wahrnimmt und die Sanktionsdurchsetzung in Deutschland koordiniert.
  • Bessere Nachvollziehbarkeit der Eigentumsverhältnisse beziehungsweise der wirtschaftlich Berechtigten durch ein Register für sanktionierte Personen und Entitäten und deren Vermögenswerte.
  • Künftige Aufnahme von Basisdaten aus den Grundbüchern zu Eigentümer, Flurstück und Grundbuchblatt in das Transparenzregister und Zuordnung zu den im Transparenzregister eingetragenen Rechtseinheiten.
  • Etablierung einer zentralen Hinweisannahmestelle.
  • Automatische Anwendbarkeit von Listungen der Vereinten Nationen (auf einen vorläufigen Zeitraum von bis zu fünf Tagen begrenzt) im Inland, um zeitliche Lücken zu verhindern.
  • Barzahlungsverbot beim Immobilienerwerb, um Geldwäscherisiken im Immobiliensektor zu minimieren.

Im August 2022 hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits Eckpunkte für eine schlagkräftigere Bekämpfung der Finanzkriminalität und eine effektivere Durchsetzung von Sanktionen in Deutschland vorgestellt. Die Pläne sehen insbesondere vor, die wichtigsten Kompetenzen unter dem Dach einer neuen Behörde auf Bundesebene zu bündeln.