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23.06.2021

Sofortprogramm für mehr Klimaschutz

Das Bundeskabinett hat am 23. Juni 2021 das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 beschlos-sen. Es enthält zusätzliche 8 Mrd. Euro. Das Geld fließt in konkrete Maßnahmen, um die im neuen Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Klimaziele zu erreichen.

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Hintergrund

Bereits am 12. Mai 2021 hatte das Bundeskabinett ein neues, ehrgeiziges Klimaschutzgesetz beschlossen, um Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen. Das Klimaschutzgesetz sieht für das Jahr 2030 eine Zielsetzung von 65 Prozent weniger Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 vor, Zwischenziel für 2040 ist eine CO2-Minderung um 88 Prozent.

Um diese ambitionierten Klimaziele zu erreichen, sind konkrete Maßnahmen nötig. Deshalb stellt das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 weitere 8 Mrd. Euro zur Verfügung – zusätzlich zu den über 80 Mrd. Euro, die in den vergangenen zwei Jahren bereits im Rahmen von Klimaschutz- und Konjunkturprogramm für Klimaschutzinvestitionen mobilisiert wurden. Das Bundeskabinett hat das neue Sofortprogramm zusammen mit dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2022 beschlossen.

Sofortprogramm 2022: 8 Mrd. Euro zusätzlich für mehr Klimaschutz Bild vergrößern

Die konkreten Vorhaben

Das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 enthält eine Vielzahl von sektoralen und übergreifenden Maßnahmen. Ziel ist es, den Wandel zu einer klimaneutralen Gesellschaft noch zu Beginn der 2020er-Jahre anzuschieben, um die neuen Klimaschutzvorgaben zu erreichen. Dabei wurde der Fokus vor allem auf kurzfristig wirkende Maßnahmen gesetzt, die den Ausstoß von Treibhausgasen sicht- und messbar mindern.

Klimaschutz soll vor allem in den Bereichen mit den größten Herausforderungen gefördert werden: Gebäude, Verkehr und Industrie.

860 Mio Euro zusätzlich für den Industriesektor: Unterstützung der Industrie durch die Aufstockung der Klimaschutzverträge, die die Mehrkosten klimafreundlich produzierter Produkte ausgleichen, ein Investitionsförderprogramm für die Stahlindustrie zur Umstellung auf Wasserstoff und ein Investitionsförderprogramm für die chemische Industrie. Zudem wird ein Pilotprogramm für die Verwendung von „grünem Stahl“ z. B. in der Automobilindustrie aufgelegt. Schließlich wird ein Zertifizierungssystem entwickelt, mit dem der CO2-Fußabdruck von Gütern vergleichbar wird.
Lokale Wärmenetze sind essentiell für die Wärmewende vor Ort. Deshalb werden die Mittel für den Ausbau der Wärmenetze aufgestockt. Zudem wird die Nationale Wasserstoffstrategie gezielt um die Förderung von Offshore-Elektrolyse-Anlagen erweitert und ein Anschub für den Aufbau eines internationalen Wasserstoffmarktes gegeben. (Gesamtbetrag 95 Mio. Euro)
Zusätzliche 5,5 Mrd. Euro bis 2025 für die Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden und den klimafreundlichen Neubau oder die Sanierung von Sozialwohnungen. Gleichzeitig sollen die energetischen Mindeststandards für neue Gebäude angehoben werden.
Über 1 Mrd. Euro zusätzlich für neue Radwege, die Digitalisierung der Schienenwege, neue Schnelladestationen in Quartieren, für Wasserstraßen und klimafreundliche Schifffahrt. Ergänzend zur Förderung wird sich die Bundesregierung für eine Fortschreibung der EU-Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge und den Ausbau der Ladeinfrastruktur in der gesamten EU einsetzen. Die jüngste Kfz-Steuer-Novelle hin zu mehr CO2-Differenzierung soll fortentwickelt werden.
Über 150 Mio. Euro für die Förderung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft, emissionsarmer Stallbauten und Lagerstätten sowie die Forschung für klimafreundliche Landwirtschaft.
Über 330 Mio. Euro für den Schutz der Moore, die nachhaltige Waldbewirtschaftung und den Humuserhalt und -aufbau.
  • Die Bundesregierung erarbeitet einen Vorschlag für eine umfassende Reform der Abgaben, Umlagen und Steuern im Energiesystem, der auch die weitere Reduktion der EEG-Umlage umfasst.
  • Zudem werden klimapolitische Förderprogramme auf Effizienz, digitale Antragsstellung und Mittelabfluss hin überprüft und bei Bedarf angepasst. Alle Ressorts machen die digitale Antragstellung, Bearbeitung und Bewilligung bei neuen Fördermaßnahmen zum Standard.
  • Der Ausbau von Ladesäulen an Bundesbehörden wird vorangetrieben. Der Fuhrpark des Bundes soll bis 2025 mindestens zur Hälfte elektrisch fahren.
„Zirkuläre Wirtschaft“ bedeutet das weitgehende Schließen und die effiziente Nutzung von Stoffkreisläufen. Ressourceneinsatz, Abfallproduktion und Emissionen werden verringert, Rohstoffimporte reduziert und neue Wertschöpfungsketten geschaffen. Mit einem Masterplan “Zirkuläre Wirtschaft“ wird dieses für viele Sektoren wichtige Thema vorangetrieben.