Ziele und Hintergrund des Zukunftsfinanzierungsgesetzes
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz soll der private Vermögensaufbau unterstützt und mehr privates Kapital für Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und Digitalisierung mobilisiert werden. Eckpunkte dazu hatten das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium der Justiz gemeinsam vorgelegt, nun haben sie das Vorhaben auf den Weg gebracht.
Der Kapitalmarkt soll moderner, internationaler und weniger bürokratisch werden, um so den deutschen Finanzmarkt und den Standort Deutschland attraktiver zu machen und starke Impulse für die Aktienkultur in Deutschland zu setzen. Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen soll der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden.
„Wir wollen Deutschland zum führenden Standort für Start-ups und Wachstumsunternehmen machen. Deshalb verbessern wir den Zugang zum Kapitalmarkt und erleichtern die Aufnahme von Eigenkapital. Hiervon werden auch kleinere und mittlere Unternehmen profitieren.“
Bundesfinanzminister Christian Lindner
Eckpunkte des Zukunftsfinanzierungsgesetzes
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll umfangreiche Maßnahmen zusammenführen und Regelungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarkt- und Steuerrecht bündeln.
Die Eckpunkte sehen unter anderem folgende Verbesserungen vor:
- Absenkung des Mindestkapitals für einen Börsengang von derzeit 1,25 Millionen Euro auf 1 Million Euro und Prüfung weiterer Vereinfachungen bei den regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Kapitalmarktzugang
- Erleichterung von Anlagen von institutionellen Investoren im Bereich Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU sowie bessere Rahmenbedingungen für moderne Transaktionsformen wie Special Purpose Acquisition Companies.
- Digitalisierung des Kapitalmarkts, indem z. B. die Möglichkeit von Aktienemissionen mit elektronischen Wertpapieren geschaffen wird (etwa mit der Blockchain-Technologie oder vergleichbaren Technologien)
- Prüfung einer verbesserten Übertragbarkeit von Kryptowerten
- Einführung von Mehrstimmrechtsaktien
- stärkere Digitalisierung und Internationalisierung von Aufsicht und Aufsichtsrecht
- Anreize zum Vermögensaufbau insbesondere mittels Anlage in Aktien durch Änderungen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage
- steuerliche Novellierung und dadurch Erleichterung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Das vollständige Eckpunktepapier finden Sie hier [pdf, 185KB] .