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03.04.2023

Zukunft finanzieren

Der Kapitalmarkt soll moderner und leistungsfähiger werden, um mehr privates Kapital für Zukunftsinvestitionen zu mobilisieren und den privaten Vermögensaufbau zu unterstützen. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wollen wir die Bedingungen insbesondere für Start-ups verbessern, den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern und die Möglichkeit der Mitarbeiterkapitalbeteiligung stärken.

Collage aus drei Bildern: Grafiken auf einem Tisch, 4 Personen kommen in einem Bürogebäude die Treppe herauf, abstrakte wellenförmige Linien und Punkte Bild vergrößern
Quelle:  Shutterstock/EyeFound & bbernard, GettyImages/Weiquan Lin

Ziele und Hintergrund des Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz soll der private Vermögensaufbau unterstützt und mehr privates Kapital für Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und Digitalisierung mobilisiert werden. Eckpunkte dazu hatten das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium der Justiz gemeinsam vorgelegt, nun haben sie das Vorhaben auf den Weg gebracht.

Der Kapitalmarkt soll moderner, internationaler und weniger bürokratisch werden, um so den deutschen Finanzmarkt und den Standort Deutschland attraktiver zu machen und starke Impulse für die Aktienkultur in Deutschland zu setzen. Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen soll der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden.

„Wir wollen Deutschland zum führenden Standort für Start-ups und Wachstumsunternehmen machen. Deshalb verbessern wir den Zugang zum Kapitalmarkt und erleichtern die Aufnahme von Eigenkapital. Hiervon werden auch kleinere und mittlere Unternehmen profitieren.“ Bundesfinanzminister Christian Lindner

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Eckpunkte des Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll umfangreiche Maßnahmen zusammenführen und Regelungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarkt- und Steuerrecht bündeln.

Die Eckpunkte sehen unter anderem folgende Verbesserungen vor:

  • Absenkung des Mindestkapitals für einen Börsengang von derzeit 1,25 Millionen Euro auf 1 Million Euro und Prüfung weiterer Vereinfachungen bei den regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Kapitalmarktzugang
  • Erleichterung von Anlagen von institutionellen Investoren im Bereich Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU sowie bessere Rahmenbedingungen für moderne Transaktionsformen wie Special Purpose Acquisition Companies.
  • Digitalisierung des Kapitalmarkts, indem z. B. die Möglichkeit von Aktienemissionen mit elektronischen Wertpapieren geschaffen wird (etwa mit der Blockchain-Technologie oder vergleichbaren Technologien)
  • Prüfung einer verbesserten Übertragbarkeit von Kryptowerten
  • Einführung von Mehrstimmrechtsaktien
  • stärkere Digitalisierung und Internationalisierung von Aufsicht und Aufsichtsrecht
  • Anreize zum Vermögensaufbau insbesondere mittels Anlage in Aktien durch Änderungen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage
  • steuerliche Novellierung und dadurch Erleichterung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Das vollständige Eckpunktepapier finden Sie hier [pdf, 185KB] .

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Initiativen zur Stärkung von Start-ups

Themenbezogene Inhalte

Start-up-Strategie der Bundesregierung

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz ist eingebettet in die umfassende Start-up-Strategie der Bundesregierung. Ziel der Strategie ist, die Start-up-Ökosysteme in Deutschland und Europa zu stärken.

Mehr erfahren : Start-up-Strategie der Bundesregierung

Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Ein zentraler Bestandteil des Zukunftsfinanzierungsgesetzes ist die Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Wie sorgen wir dafür, dass mehr Menschen vom wirtschaftlichen Erfolg ihres Arbeitgebers profitieren?

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European Tech Champions Initiative

Auch auf EU-Ebene werden Start-ups gefördert: Die European Tech Champions Initiative unterstützt junge, innovative Hightech-Unternehmen in Europa in der späten Wachstumsphase.

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