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06.04.2023

Überblick über das BEPS-Projekt von OECD und G20

Die Bundesregierung engagiert sich seit Jahren intensiv bei der Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs zwischen den Staaten und der aggressiven Steuervermeidung multinationaler Unternehmen. Ein großer Erfolg ist das sogenannte BEPS-Projekt.

Worum geht es bei BEPS?

BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Damit ist gemeint, dass die Steuerrechtssysteme der Staaten unzureichend aufeinander abgestimmt sind beziehungsweise einige Staaten unfairen Steuerwettbewerb betreiben und daher Steuerschlupflöcher entstehen. International tätige Unternehmen können dies ausnutzen und ihre Steuerlast mit aggressiver Steuerplanung auf ein Minimum drücken. Dies schadet dem Wettbewerb der Unternehmen untereinander. Denn kleine und mittelständische Unternehmen können derartige Möglichkeiten nicht nutzen. BEPS führt aber auch zu empfindlichen Steuerausfällen. Das deutsche Steueraufkommen wird geschmälert, wenn die Unternehmensgewinne durch Steuergestaltungen in Steueroasen verschoben werden, wo sie keiner Besteuerung unterliegen.

Daher haben sich die Staaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Gruppe der Zwanzig (G20) sowie Schwellen- und Entwicklungsländer im BEPS-Projekt zusammengeschlossen, um die internationalen Steuerstandards zu stärken, Regeln für den internationalen Steuerwettbewerb zu setzen und ihre jeweiligen Steuerrechtssysteme besser miteinander zu verzahnen. Deutschland zählte von Anfang an zu den wichtigsten Unterstützern dieses Vorhabens. Übergeordnetes Ziel war es, dass die Besteuerung am Ort der unternehmerischen Tätigkeit und wirtschaftlichen Wertschöpfung erfolgt. Zu diesem Zweck sollen der schädliche Steuerwettbewerb zwischen den Staaten eingeschränkt werden und künstliche Verlagerungen mit dem alleinigen Ziel der Steuerersparnis nicht mehr möglich sein.

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Die Ergebnisse des BEPS-Projekts

Am 5. Oktober 2015 hat die OECD die BEPS-Empfehlungen veröffentlicht. Auf der Grundlage eines Aktionsplans mit 15 Maßnahmen wurden konkrete und umsetzbare Empfehlungen erarbeitet. Vorangegangen sind intensive Diskussionen zwischen den beteiligten Staaten und zahlreichen internationalen Organisationen.

Eine Übersicht über die 15 Aktionspunkte finden Sie hier.

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Umsetzung der Ergebnisse und Weiterentwicklung der internationalen Zusammenarbeit

Zur Überwachung der Umsetzung durch die Staaten und zur Weiterentwicklung der internationalen Zusammenarbeit wurde auf Ebene der OECD mit dem Inclusive Framework on BEPS ein neues Gremium geschaffen, an dem Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer gleichberechtigt teilnehmen.

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EU-weite Regelungen

Für eine konsistente und einheitliche Umsetzung der BEPS-Ergebnisse innerhalb Europas kommt der Europäischen Union eine bedeutende Rolle zu. So wurden bereits einige BEPS-Empfehlungen durch EU-Richtlinien für die europäischen Mitgliedstaaten verbindlich umgesetzt.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3000) wurden insbesondere die beiden Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie vom 8. Dezember 2015 und vom 25. Mai 2016 hinsichtlich des automatischen Informationsaustausches über Tax Rulings und der EU-einheitlichen Einführung des Country-by-Country-Reporting umgesetzt. Somit hat Deutschland die BEPS-Empfehlungen, die der Stärkung der Transparenz zwischen den Steuerverwaltungen dienen, fristgerecht national umgesetzt. Im Übrigen verfügt Deutschland schon jetzt über robuste Regelungen zur Verhinderung unerwünschter Steuergestaltungen. Beispiele hierfür sind die Entstrickungsbesteuerung, die Zinsschranke und die Hinzurechnungsbesteuerung.

In der EU-Anti-Tax-Avoidance-Directive („ATAD“) wurden EU-weit einheitliche und verbindliche Vorgaben zur Umsetzung wichtiger BEPS-Empfehlungen geregelt. Soweit Deutschland noch keine den ATAD-Vorgaben entsprechenden Regelungen im nationalen Recht vorgesehen hatte, wurden diese mit dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG vom 25. Juni 2021, BGBl. I S. 2035) in das deutsche Steuerrecht implementiert. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung des BEPS-Aktionspunktes 2 zur Neutralisierung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen.

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Zwei Säulen für eine faire Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft

Um die verbliebenen BEPS-Risiken zu adressieren, hat das Inclusive Framework on BEPS die Arbeiten zu einer fairen Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft vorangetrieben und die sogenannte Zwei-Säulen-Lösung erarbeitet. Zu dieser konnte eine breite internationale Einigung erzielt werden.

Mehr zur Zwei-Säulen-Lösung und zum Stand der Umsetzung finden Sie in unseren FAQ zur globalen Mindestbesteuerung.