Das in Berlin am 9. Juni 2026 unterzeichnete Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird das geltende Doppelbesteuerungsabkommen vom 6. April 2010 aktualisieren.
Das Änderungsprotokoll setzt die übereinstimmenden Auswahlentscheidungen zum Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Multilaterales Instrument – MLI) um. Damit werden die abkommensbezogenen Empfehlungen des gemeinsamen Projekts der OECD und G20 gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung („Base Erosion and Profit Shifting“ – BEPS) – insbesondere der Mindeststandard zur Vermeidung von Abkommensmissbrauch - in das bestehende DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien implementiert.
Das unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d.h. nach Abschluss der noch durchzuführenden nationalen Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt.
| Inkrafttreten: | noch nicht in Kraft getreten |
Fundstellen: |
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