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18.12.2019

Durchführungsabsprache zwischen den zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und Japans nach Artikel 26 (Amtshilfe bei der Steuererhebung) des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung vom 17. Dezember 2015 (deutsch-japanisches Doppelbesteuerungsabkommen)

BMF-Schreiben vom 18. Dezember 2019 - IV B 2 - S 1301-JAPAN/0-11 - (2019/1094483) -