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21.08.2023

Protokoll vom 21. August 2023 zur Änderung des Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27. Oktober 2010

Das am 21. August 2023 in Aschau im Chiemgau unterzeichnete Änderungsprotokoll ist noch nicht in Kraft getreten, es bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d. h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und in der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Änderungsprotokoll in Kraft getreten ist.

Das Änderungsprotokoll setzt Empfehlungen des G20/OECD-Aktionsplans gegen BEPS um, passt das Abkommen an Entwicklungen des OECD-Musterabkommens an und integriert bestehende Konsultationsvereinbarungen u. a. im Bereich der Grenzgängerbesteuerung in das Protokoll zum Abkommen. Zudem ist ein Hinweis auf die Anwendbarkeit künftiger innerstaatlicher Mindestbesteuerungsregeln enthalten.