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03.08.2022

Referentenentwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2020 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte

In Ermangelung der Zeichnung der für den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte erforderlichen „Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte“ durch die Vereinigten Staaten von Amerika, schafft das am 14. August 2020 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte die Grundlage für einen gegenseitigen Austausch länderbezogener Berichte mit den Vereinigten Staaten von Amerika auch mittels des automatischen Informationsaustauschs.