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24.02.2022

Wo finde ich Informationen zur Umsatzsteuer?

Informationen zur Umsatzsteuer stehen Ihnen auf unserer Übersichtsseite zur Verfügung.

Dabei handelt es sich vor allem um Verwaltungsanweisungen wie Erlasse, Anordnungen und BMF-Schreiben, die an die Finanzbehörden gerichtet, aber auch für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von Interesse sind. BMF-Schreiben werden bis zu ihrer Veröffentlichung im Bundessteuerblatt und im Regelfall bis zu drei Monaten auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) eingestellt. Ausgewählte BMF-Schreiben und andere Verwaltungsanweisungen sind auch länger verfügbar. Deren Löschung im Internetangebot bedeutet nicht, dass diese damit aufgehoben wären.

Das Umsatzsteuergesetz und weitere relevante Gesetze und Verordnungen dazu stehen im Internetportal „Gesetze im Internet“ bereit. Informationen zu Gesetzentwürfen und bereits verkündeten Gesetzen im Zuständigkeitsbereich des BMF finden Sie in der Servicerubrik „Gesetze und Gesetzesvorhaben“. Deutscher Bundestag und Bundesrat bieten auf ihren Internetseiten Parlamentsmaterialien an, die anhand des „Dokumentations- und Informationssystems für Parlamentarische Vorgänge (DIP)“ recherchiert werden können.

Das BMF gibt zu verschiedenen Steuerarten Amtliche Handbücher heraus. Die darin enthaltenen Hinweise machen den Anwenderinnen und Anwendern die höchstrichterliche Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Rechtsquellen zugänglich. Alle Versionen der Handbücher stehen auf einer praktischen Übersichtsseite digital zur Verfügung. Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes – Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 (UStR 2008)“ wurde mit Wirkung vom 1. November 2010 aufgehoben. An ihre Stelle ist der – zeitlich nicht befristete – Umsatzsteuer-Anwendungserlass getreten.

Die Finanzverwaltung ist als Teil der öffentlichen Verwaltung für das Verfahren zur Besteuerung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen zuständig. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Finanzverwaltung zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt. Bestimmte Aufgaben obliegen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als Bundesoberbehörde. Die Abwicklung des allgemeinen Besteuerungsverfahrens im Bereich des Umsatzsteuerrechts obliegt den jeweils zuständigen Landesfinanzbehörden. Örtliche Behörden sind die Finanzämter. Über Zuständigkeiten in der Finanzverwaltung und andere Themen des BZSt informiert das Steuerliche Info-Center des BZSt. Ein weiteres Informations- und Service-Angebot finden Sie auf www.finanzamt.de. Das BMF hat gegenüber den Finanzämtern kein Weisungs- oder Eingriffsrecht.

Bestimmte Aufgaben im Bereich des Umsatzsteuerrechts sind dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übertragen (z. B. Umsatzsteuerkontrollverfahren, nationale und internationale Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung). Auch die Bundeszollverwaltung hält Informationen zur Umsatzsteuer bereit (z. B. Einfuhrumsatzsteuer, Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Reise- und Postverkehr).

Das BMF stellt Ihnen eine Reihe von Publikationen zur Verfügung. Soweit die Servicerubrik „Publikationen“ zu bestimmten Steuerthemen keine Angebote enthält (z. B. Broschüren zur Vereinsbesteuerung oder zur Erbschaft- und Schenkungsteuer), werden diese im Regelfall von den Landesfinanzbehörden bereitgehalten. Bei Fragen zu Formularen und Vordrucken beachten Sie bitte die Hinweise in der Servicerubrik „Formulare / Vordrucke“.

Soweit Sie allgemeine Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Referat für Bürgerangelegenheiten. Das BMF darf aber weder Rechtsauskünfte in Einzelfällen noch rechtliche Ratschläge erteilen. Für Fragen zu persönlichen steuerlichen Angelegenheiten sind die Finanzämter zuständig.