Informationen zur Versicherungsteuer und zur Feuerschutzsteuer stehen Ihnen auf unserer Übersichtsseite zur Verfügung.
Dabei handelt es sich vor allem um Verwaltungsanweisungen wie Erlasse, Anordnungen und BMF-Schreiben, die an die Finanzbehörden gerichtet, aber auch für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von Interesse sind. BMF-Schreiben werden bis zu ihrer Veröffentlichung im Bundessteuerblatt und im Regelfall bis zu drei Monaten auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) eingestellt. Ausgewählte BMF-Schreiben und andere Verwaltungsanweisungen sind auch länger verfügbar. Deren Löschung im Internetangebot bedeutet nicht, dass diese damit aufgehoben wären.
Das Feuerschutzsteuergesetz, das Versicherungsteuergesetz und die Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung und weitere relevante Gesetze und Verordnungen dazu stehen im Internetportal „Gesetze im Internet“ bereit. Informationen zu Gesetzentwürfen und bereits verkündeten Gesetzen im Zuständigkeitsbereich des BMF finden Sie in der Servicerubrik „Gesetze und Gesetzesvorhaben“. Deutscher Bundestag und Bundesrat bieten auf ihren Internetseiten Parlamentsmaterialien an, die anhand des „Dokumentations- und Informationssystems für Parlamentarische Vorgänge (DIP)“ recherchiert werden können.
Das BMF gibt zu verschiedenen Steuerarten Amtliche Handbücher heraus. Die darin enthaltenen Hinweise machen den Anwenderinnen und Anwendern die höchstrichterliche Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Rechtsquellen zugänglich. Alle Versionen der Handbücher stehen auf einer praktischen Übersichtsseite digital zur Verfügung.
Das BMF stellt Ihnen eine Reihe von Publikationen in der Servicerubrik „Publikationen“ zur Verfügung. Zum 1. Juli 2010 wurde dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Verwaltungskompetenz für die Versicherung- und die Feuerschutzsteuer übertragen. Das BZSt hat unter „Versicherung- und Feuerschutzsteuer“ Formulare und Vordrucke für die Steueranmeldungen, die elektronische Abgabe der Anmeldungen, Merkblätter sowie Fragen und Antworten zu häufig gestellten Fragen veröffentlicht.
Soweit Sie allgemeine Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Referat für Bürgerangelegenheiten. Das BMF darf aber weder Rechtsauskünfte in Einzelfällen noch rechtliche Ratschläge erteilen. Für Fragen im Bereich des Versicherung- und zur Feuerschutzsteuerrechts ist das BZSt zuständig.