Informationen zu bestimmten Steuerarten stehen Ihnen auf unserer Übersichtsseite zur Verfügung.
Dabei handelt es sich vor allem um Verwaltungsanweisungen wie Erlasse, Anordnungen und BMF-Schreiben, die an die Finanzbehörden gerichtet, aber auch für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von Interesse sind. BMF-Schreiben werden bis zu ihrer Veröffentlichung im Bundessteuerblatt und im Regelfall bis zu drei Monaten auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) eingestellt. Ausgewählte BMF-Schreiben und andere Verwaltungsanweisungen sind auch länger verfügbar. Deren Löschung im Internetangebot bedeutet nicht, dass diese damit aufgehoben wären.
Gesetze und Verordnungen zu den Steuerarten stehen im Internetportal „Gesetze im Internet“ bereit. Informationen zu Gesetzentwürfen und bereits verkündeten Gesetzen im Zuständigkeitsbereich des BMF finden Sie in der Servicerubrik „Gesetze und Gesetzesvorhaben“. Deutscher Bundestag und Bundesrat bieten auf ihren Internetseiten Parlamentsmaterialien an, die anhand des „Dokumentations- und Informationssystems für Parlamentarische Vorgänge (DIP)“ recherchiert werden können.
Das BMF gibt zu verschiedenen Steuerarten Amtliche Handbücher heraus. Die darin enthaltenen Hinweise machen den Anwenderinnen und Anwendern die höchstrichterliche Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Rechtsquellen zugänglich. Alle Versionen der Handbücher stehen auf einer praktischen Übersichtsseite digital zur Verfügung.
Die Finanzverwaltung ist als Teil der öffentlichen Verwaltung für das Verfahren zur Besteuerung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen zuständig. Bei den jeweiligen Steuerarten finden Sie Informationen darüber, welche Behörden konkret zuständig sind.
Das BMF stellt Ihnen eine Reihe von Publikationen zur Verfügung. Soweit die Servicerubrik „Publikationen“ zu bestimmten Steuerthemen keine Angebote enthält (z. B. Broschüren zur Vereinsbesteuerung oder zur Erbschaft- und Schenkungsteuer), werden diese im Regelfall von den Landesfinanzbehörden bereitgehalten. Bei Fragen zu Formularen und Vordrucken beachten Sie bitte die Hinweise in der Servicerubrik „Formulare / Vordrucke“.
Soweit Sie allgemeine Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Referat für Bürgerangelegenheiten. Das BMF darf aber weder Rechtsauskünfte in Einzelfällen noch rechtliche Ratschläge erteilen. Für Fragen zu persönlichen steuerlichen Angelegenheiten sind die Finanzämter zuständig.