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01.03.2024

Geschäftsordnung - Netzwerk empirische Steuerforschung (NeSt)

§ 1 Aufgaben und Ziele des Netzwerks empirische Steuerforschung

(1)   Das Netzwerk empirische Steuerforschung (NeSt) ist eine im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) errichtete und von ihm betriebene offene und interdisziplinär ausgerichtete Plattform. Das NeSt ist rechtlich unselbständig.

(2)   Die Plattform dient insbesondere der Vernetzung von empirisch Forschenden auf dem Gebiet der Steuerlehre mit in der amtlichen Statistik und in der Finanzverwaltung tätigen Personen. Ein zentrales Ziel des Netzwerks ist die Verbesserung der Dateninfrastruktur im Bereich von Steuerdaten in Deutschland, um insbesondere die Evidenzbasierung der Steuerpolitik zu stärken. Die Durchführung einer Jahreskonferenz sowie andere Formate dienen der Vorstellung und der Diskussion diesbezüglicher Erkenntnisse und Fortschritte.

(3)   Die Aufgaben und Ziele des NeSt sind im Mission Statement zum NeSt konkretisiert.

(4)   Das BMF trägt die Gesamtverantwortung für die Aktivitäten der Plattform.

§ 2 Teilnahme an NeSt-Aktivitäten und Mitgliedschaft

(1)   Die Aktivitäten des NeSt stehen grundsätzlich allen interessierten Personen offen.

(2)   Für die Teilnahme an einem dauerhaften Austausch im NeSt steht natürlichen Personen, die auf dem Gebiet der empirischen Steuerforschung oder in damit verbundenen Fachgebieten tätig sind, die Mitgliedschaft im NeSt offen.

(3)   Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.

(4)   Der nähere Prozess zur Beantragung, Aufnahme oder Beendigung der Mitgliedschaft wird durch das BMF bestimmt.

§ 3 Leitung des NeSt und Lenkungsgremium

(1)   BMF ist alleiniger Träger des NeSt. Die Leitung des NeSt übt der/die im BMF für den Bereich Steuern zuständige beamtete Staatssekretär/in aus. Die Leitung wird durch das Lenkungsgremium unterstützt, das die grundsätzliche Ausrichtung und die Aktivitäten des NeSt beschließt.

(2)   Dem Lenkungsgremium gehören Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft und des BMF an. Das Lenkungsgremium bindet Vertreterinnen und Vertreter der amtlichen Statistik und der Finanzverwaltung in geeigneter Weise in seine Beratungen ein.

(3)   Die Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft werden durch das BMF bestimmt. Ihre Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich.

§ 4 Verschwiegenheit

Die Zusammenarbeit im Lenkungsgremium ist vertraulich; dieser Grundsatz ist von allen Beteiligten zu wahren.

§ 5 Geschäftsstelle

(1)   Zur Unterstützung des Lenkungsgremiums und zur Administration der Tätigkeiten des NeSt wird eine Geschäftsstelle im BMF eingerichtet.

(2)   Im Übrigen bestimmt der Geschäftsverteilungsplan des BMF die näheren Aufgaben der Geschäftsstelle.

§ 6 Förderung

(1)   Nach Maßgabe bestehender Förderinstrumente seitens des BMF können über das NeSt wissenschaftliche Projekte auch finanziell unterstützt werden.

(2)   Näheres hierzu bestimmt das BMF.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung gilt mit Wirkung vom 19.01.2024.