Prinzipien unserer Arbeitsweise
Unsere Arbeitsweise ist gekennzeichnet durch Zusammenarbeit auf Augenhöhe, durch einen offenen Austausch von Erfahrungen, durch aktives Zuhören und durch Weiterentwicklung der Anwendungsfälle. Dies tun wir aktiv, etwa durch unsere Netzwerk-Workshops, aber auch durch die Einbeziehung möglichst vieler Perspektiven bei der Erarbeitung unserer Ergebnisse.
Ressortübergreifende Zusammenarbeit
Wir schaffen Formate, um ressort- und ebenenübergreifend zu arbeiten und erreichen damit ein Ziel des Koalitionsvertrages. Unser Netzwerk umfasst Akteure auf Bundesebene, Landesebene und kommunaler Ebene. Über 30 Behörden und Ministerien waren und sind innerhalb des Netzwerks aktiv. Dies zeigt, dass der Bedarf an Lösungen zur Datennachnutzung anderer Behörden und zur Vereinfachung von Verwaltungsprozessen zur Leistungserbringung öffentlicher Verwaltungen weit verbreitet ist.
- Ressort- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit bringt unterschiedliche Interessen zusammen, baut Vorbehalte ab und überwindet Silodenken.
- Wir fördern eine aktive Lern- und Fehlerkultur sowie die Reduktion von Konkurrenzdenken.
- Durch Transparenz, Wissensaustausch, Feedbackeinholung und Schnittmengen zu anderen Projekten lernen wir voneinander.
- Dieses gezielte Erschließen von Wissen, Kreativität und Erfahrung ermöglicht es uns, evidenzbasiert Anwendungsfälle praktisch umzusetzen.
Agiles Projektmanagement
Dabei fördern wir agiles Arbeiten, das heißt:
- Hohe Flexibilität, Lern- und Anpassungsfähigkeit
- Kreativität und Innovation
- Offenheit und hierarchiefrei auf Augenhöhe gemeinsam arbeiten
Unser Verfahren ist nutzerzentriert, das heißt:
- In jedem Fall binden wir die Nutzenden und die Praxis ein.
- Aus dem Feedback der Nutzenden werden Mängel erkannt und beseitigt.
- Unsere agilen Methoden und Tools teilen wir mit unserem Netzwerk und nutzen wir bei der Planung von Design Sprints für die Anwendungsfälle.

Anwendungsfälle Daten zum Einkommen
- Praktische Lösungen entwickeln wir iterativ in agilen Formaten.
- Ziel eines Anwendungsfalles ist es, Daten zum Einkommen auszutauschen, die für Verwaltungsleistungen relevant sind, und zwar zwischen mindestens einer Behörde, die solche Daten erhoben hat, und einer Behörde, die die erhobenen Daten weiternutzen möchte.
- Damit reduzieren wir Aufwand, der für Bürgerinnen, Bürger oder Unternehmen bei der Datenangabe im Echtbetrieb entsteht.
- Anhand der Anwendungsfälle leiten wir ein Vorgehensmodell für die Lösung der rechtlichen, semantischen und technischen Faktoren ab.
- Die Erfolge und Erkenntnisse von Anwendungsfällen machen wir für das ganze Netzwerk sichtbar.
Netzwerk-Workshops

Es finden häufige Workshops statt, in denen sich das Netzwerk austauscht. Hier geht es insbesondere darum
- Zwischenergebnisse zu präsentieren und Feedback einzuholen und
- interdisziplinäre Perspektiven zu den fachlichen, rechtlichen und technischen Herausforderungen des digitalen Datenaustauschs und zur Nachnutzung von Verwaltungsdaten zu diskutieren.
Zusätzlich zu unseren Workshops führen wir Experteninterviews mit einer Vielzahl von Verwaltungsakteuren. Die Expertise aus weit über einhundert Interviews mit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern aus mehr als fünfzig Organisationen der Verwaltung, der Privatwirtschaft oder der Wissenschaft nutzen wir. Diskussionspunkte reichen von Datenmanagement und digitaltauglichem Recht bis zu der Digitalisierung der Verwaltung und agilem Arbeiten. Auch mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmensvertretern sprechen wir, um ihre Bedürfnisse zu erfassen, um passgenaue Lösungsideen entlang der Nutzerinnen und Nutzer entwickeln zu können. Das Fachwissen und die Kenntnisse machen wir für alle Beteiligten verfügbar und nutzbar.
Digitaltaugliche Gesetze und partizipative Gesetzgebung
Seit dem 1. Januar 2023 wird jedes neue Gesetz in der Entwurfsphase einem Digitalcheck unterzogen. Durch den Digitalcheck soll erreicht werden, dass schon bei der Erstellung eines Gesetzes der durchgängig digitale und nutzungsorientierte Vollzug der Regelungen mitgedacht wird. Mit dem Wissen, das wir in unserem Netzwerk gesammelt haben, können wir für den Entwurf digitaltauglicher Gesetze Input mit Praxisfokus liefern.
Um digitale Lösungen für Verwaltungsleistungen und die dafür erforderlichen digitaltauglichen Gesetze nutzerzentriert zu entwickeln und zu gestalten, binden wir betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eng mit ein. Denn wenn Gesetze und Verwaltungsleistungen nicht bei denen ankommen, für die sie gedacht sind, nützt das beste Gesetz oder die beste digitale Anwendung nichts.
Ihr aktiver Beitrag
Gestalten Sie die Umsetzung des Once-Only-Prinzips mit uns mit! Wir freuen uns auf Ihren aktiven Beitrag: Nehmen Sie an unseren Netzwerk-Workshops teil oder entwickeln Sie zusammen mit uns Lösungen für Ihre Verwaltungsleistung. Unsere Netzwerk-Workshops finden regelmäßig statt. Die nächsten Termine finden Sie hier.
Ansprechpartnerin
RDin Kathleen Jennrich
Bundesministerium der Finanzen
Referat IV C 4 – Digitalisierung Steuern
E-Mail: once-only@bmf.bund.de
Telefon.: + 49 30 18 682 3399