Was sind interoperable Rechtsbegriffe?
Im deutschen Recht haben gleichlautende juristische Begriffe nicht immer dieselben Bedeutungen. Verschiedene Gesetze definieren einen Begriff wie „Einkommen“ unterschiedlich. Dies führt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger für einen Einkommensnachweis bei unterschiedlichen Behörden immer wieder die selben persönlichen Daten angeben und Nachweise für verschiedene Einkommensformen einreichen müssen – zum Beispiel beim BAföG-Amt, bei der Elterngeldstelle oder beim Finanzamt.
Als Lösung für dieses Problem kommen interoperable Rechtsbegriffe ins Spiel. Interoperable Begriffe sind Begriffe, die über verschiedene Behörden, Verwaltungen und Gesetze hinweg definiert, verstanden und verwendet werden. Interoperable Begriffe sind also in unterschiedlichen Kontexten dauerhaft gültig, eindeutig und verständlich.
Interoperable Begriffe sind die Voraussetzung dafür, dass alle Behörden sich verstehen, indem sie dieselbe Sprache sprechen. Sie nutzen dieselben Definitionen in ihren Gesetzen, bei Online-Formularen für die Bürgerinnen und Bürger und auch auf der administrativen Ebene im Back-End, wenn sie dasselbe meinen.
Semantische Interoperabilität
Semantische Interoperabilität bedeutet, dass Daten in verschiedenen rechtlichen Kontexten richtig verstanden werden. Ein einfaches Beispiel sind Online-Bestellungen: Hier muss in der Regel die eigene Adresse angegeben werden. Die „Hausnummer“ kann in den Online-Formularen als „Nr.“, „No.“, „Nummer“ oder „HSN“ bezeichnet werden. Für Menschen ist klar, dass all diese Begriffe die Nummer am Haus meinen. Computer hingegen benötigen für jeden dieser Begriffe eine einheitliche Definition, die mit diesem Begriff verknüpft ist. Nur so können sie trotz der Unterschiede die Daten richtig verarbeiten.
In der Praxis und in der Verwaltung ist dies oft eine Herausforderung. Verschiedene Behörden nutzen unterschiedliche Begriffe für denselben Lebenssachverhalt oder verstehen denselben Begriff unterschiedlich. Das ist so, als würden zwei Menschen verschiedene Sprachen sprechen – auch wenn die Worte der beiden Sprachen ähnlich klingen, können sie doch Unterschiedliches bedeuten und umgekehrt.
Die Lösung liegt in klaren Definitionen und Standards: Diese Standards können durch semantische Interoperabilität der Begriffe erreicht werden. Entweder, indem sich alle Beteiligten auf eine Vereinheitlichung der Begriffe und ihrer jeweiligen Bedeutung einigen. Oder die Begriffe werden solange zerlegt, bis für alle Beteiligten die für ihre Zwecke eindeutigen semantisch-definitorischen Einheiten entstanden sind. Erst dann können Computer die Daten automatisch austauschen und rechtlich korrekt verarbeiten.
Once-Only
Das Once-Only-Prinzip soll Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei der Nutzung öffentlicher Verwaltungsleistungen entlasten. Werden Daten und Nachweise nach dem Once-Only-Prinzip erhoben, müssen diese nur ein einziges Mal an eine Behörde übermittelt werden. Stimmen Bürgerinnen und Bürger dem Austausch ihrer Daten und Nachweise zu, können diese bei Bedarf an andere Behörden übermittelt werden – entweder automatisiert oder manuell.
Wird das Once-Only-Prinzip umgesetzt, können Behörden bereits vorliegende Informationen wie Adressdaten, Personenstandsinformationen oder Einkommensnachweise direkt abrufen. Bürgerinnen und Bürger müssen dieselben Nachweise nicht mehr bei verschiedenen Ämtern einreichen. Außerdem vermeidet die Verwaltung redundante Datenhaltung und spart den Aufwand für eine erneute Dokumentenprüfung. Durch das Once-Only-Prinzip sparen alle Beteiligten Zeit und Aufwand.
Serviceorientierte Verwaltung
Eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit ist es, die öffentliche Verwaltung zu modernisieren. Indem innovative Technologien eingesetzt und konsequent Verwaltungsprozesse digitalisiert werden, wird die Grundlage für eine zukunftsfähige, serviceorientierte Verwaltung geschaffen.
Vier zentrale Handlungsfelder treiben diese Transformation voran:
- der systematische Abbau von Bürokratie durch das Once-Only-Prinzip,
- die Optimierung interner Verwaltungsprozesse,
- die Umsetzung europäischer Digitalisierungsvorgaben sowie
- der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltungsarbeit.
Diese ineinandergreifenden Ansätze ermöglichen eine grundlegende Modernisierung – zum Vorteil aller Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und aller Verwaltungsmitarbeitenden.
Bürokratieabbau
Der Bürokratieabbau steht im Zentrum der Verwaltungsmodernisierung. Dafür müssen die Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger zugänglicher gestaltet werden. Das Once-Only-Prinzip ist dabei der Schlüssel zum Erfolg: Bürgerinnen und Bürger reichen ihre Daten und Nachweise nur einmal ein. In der Praxis scheitert dieser Ansatz häufig noch daran, dass die verschiedenen verwendeten Begriffe und Formulare nicht eindeutig verknüpft werden können.
Wenn etwa Einwohnermeldeamt und Finanzamt verschiedene Bezeichnungen für dieselbe Sache nutzen, müssen die Begriffe erst angepasst werden, bevor die Daten automatisch getauscht und rechtlich zutreffend verarbeitet werden können. Da aus unterschiedlichen Gründen nicht alle verwendeten Begriffe in allen Ämtern vereinheitlicht werden können, müssen die Begriffe bei Bedarf mit eindeutig definierten modularen Einheiten zerlegt werden. Herausgearbeitet werden dabei die einzelnen Teile des abstrakten Lebenssachverhalts, der in diesem Rechtsbegriff eingeschlossen ist. Dadurch sind nur diese einzelnen Bestandteile eines Rechtsbegriffs einheitlich definiert und können dann von unterschiedlichen Ämtern und Verwaltungen angefordert werden – gezielt und automatisiert. Das Ziel ist klar: Weniger Papierarbeit, schnellere Bearbeitung und eine effizientere Verwaltung für alle Beteiligten.
Prozessoptimierung in der Verwaltung
Die Verwaltung steht vor der Aufgabe, ihre Abläufe funktionaler zu gestalten. Dabei steht die interne Effizienz im Mittelpunkt. Prozesse sollen am besten ohne Gesetzesänderungen effizienter werden. Das lässt sich durch digitale Werkzeuge erreichen, die bereits vorhandene Datenbestände intelligent nutzen. Der Nutzen einer digitalen Prozessoptimierung ist beachtlich: Die Datenqualität wird verbessert, Datenaustauschprozesse optimiert, Ressourcen werden gezielter eingesetzt und Wartezeiten dadurch verkürzt. So verbessert die Semantische Interoperabilität unsere Verwaltungsabläufe direkt – und das ohne rechtliche Änderungen.
EU-Recht
Die Europäische Union treibt die Digitalisierung der Verwaltung durch zwei zentrale Rechtsvorgaben voran: durch die „Single-Digital-Gateway-Verordnung“ und durch den „Interoperable Europe Act“. Auf dieser Grundlage verpflichten sich alle EU-Mitgliedstaaten – und damit auch Deutschland – unter anderem zur Schaffung einheitlicher digitaler Zugangswege zur Verwaltung.
Die praktische Umsetzung dieser Vorgaben stellt die Verwaltungen vor konkrete Herausforderungen: Bisher verwenden Behörden auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene teilweise noch unterschiedliche Begriffe und Datenformate. Dies erschwert auch den grenzüberschreitenden Datenaustausch. Um die EU-Vorgaben zu erfüllen, müssen diese Hemmnisse systematisch abgebaut werden. Seit 2023 unterstützt der Digitalcheck diesen Prozess – verpflichtend für neue Gesetze.
Innovation durch künstliche Intelligenz (KI) und interdisziplinäres Arbeiten
Um Innovation voranzutreiben, werden für die Verwaltung zukunftsweisende KI-Lösungen entwickelt. Interdisziplinäre Teams aus den Bereichen Recht, Datenmanagement und KI arbeiten agil an konkreten Anwendungsfällen, wie etwa dem Einkommensbegriff. Der Fokus liegt auf der Analyse von Rechtsbegriffen mit Hilfe von künstlicher Intelligenz – insbesondere im Steuer- und Sozialrecht. Die Einbindung von KI in die Rechtstechnologie schafft neue Möglichkeiten für die Verwaltung der Zukunft. Rechtsfachleute validieren im gesamten Entwicklungsprozess kontinuierlich die Ergebnisse. Der Mensch hat also nach wie vor das letzte Wort.
Der Vorteil dieses Ansatzes geht weit über einzelne Behörden hinaus. Die entwickelten Methoden und Werkzeuge lassen sich auf verschiedene Rechtsbereiche übertragen. Es zeigen sich neue Wege für den KI-Einsatz im öffentlichen Sektor. Dadurch wird die datengetriebene Vernetzung der Verwaltung gefördert. Besonders innovativ ist die Einbindung von künstlicher Intelligenz in die Rechtstechnologie – ein wichtiger Schritt zur Verwaltung der Zukunft.
eLexa
eLexa ist eine innovative KI-Anwendung. Sie unterstützt Legistinnen und Legisten beim Schreiben von Gesetzentwürfen. Das Tool verknüpft Rechtsbegriffe mit bereits bestehenden rechtlichen Definitionen.
Die Funktionsweise ist nutzerfreundlich gestaltet: Legistinnen und Legisten tippen einen Rechtsbegriff in das Tool ein und erhalten automatisch ein digitales Glossar zu diesem Begriff – inklusive Definitionen und Verweisen. Per Mausklick fügt eLexa die gewünschte Definition samt Quellenverweis in den Gesetzentwurf ein. Der Clou ist aber, dass eLexa den Legistinnen und Legisten zugleich zeigt, in welchem Register der Rechtsbegriff wie als Datenfeld abgebildet ist und sich gegebenenfalls bei der digitalen Umsetzung des Verwaltungsprozesses im Sinne des Once-Only-Prinzips nachnutzen lässt.
Der besondere Mehrwert liegt in der intelligenten und kontextualisierten Verknüpfung. eLexa basiert auf Wissensgraphen, die Rechtsbegriffe über verschiedene Gesetzbücher hinweg miteinander verbinden. Fachleute aus Recht und Technik haben dafür bestehende Definitionen der Rechtsbegriffe in ihre Bestandteile zerlegt und deren Zusammenhänge analysiert. Durch diese Vorarbeit kann eLexa Begriffe präzise erkennen und verknüpfen und Definitionen eindeutig und einheitlich wiederverwenden. In Zukunft kann diese KI-Anwendung in den digitalen Gesetzgebungsprozess integriert werden.