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04.10.2022

Steuerliche Informationen für EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer

Die Steuerverwaltung in Deutschland ist nicht ganz unkompliziert, da sie zwischen dem Bund und den Bundesländern (und deren Gemeinden) aufgeteilt ist. Die wichtigsten Informationsangebote für EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer finden Sie hier.

Grafik mit Europaflagge und Tablet mit Schriftzug „New Job“ BildVergroessern
Quelle:  AdobeStock

Die Steu­er­ver­wal­tung in Deutsch­land

Die Steuerverwaltung ist als Teil der öffentlichen Verwaltung für das Verfahren zur Besteuerung der Bürgerinnen und Bürger zuständig und hat die Aufgabe, die Steuern den entsprechenden Gesetzen gemäß gleichmäßig festzusetzen und zu erheben.

Steuerarten

Hier stehen Informationen zu bestimmten Steuerarten zur Verfügung. Dabei handelt es sich vor allem um Verwaltungsanweisungen wie Erlasse, Anordnungen und insbesondere BMF-Schreiben, die zwar nur an die Finanzbehörden gerichtet, aber auch für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von Interesse sind.

Internationales Steuerrecht

EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer benötigen Informationen darüber, wie Besteuerungsrechte zwischen den Staaten aufgeteilt sind, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Rubrik „Internationales Steuerrecht“ auf der BMF-Internetseite enthält eine Unterrubrik mit staatenbezogenen Informationen. Für jedes Land stehen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Verwaltungsanweisungen zur Verfügung. Weil Deutschland diese mit den jeweiligen Staaten verhandelt und diese gegenseitig gezeichnet werden, finden ausländische Interessenten diese Informationen im Regelfall auch in ihrer Landessprache. Eine Vielzahl an Botschaften, Konsulaten, Einwanderungs- oder Vermittlungsbüros verweist auf das BMF-Internetangebot.

Steuerliches Infocenter

Die erste Berührung von EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer in Deutschland mit der deutschen Steuerverwaltung ist zumeist die Erteilung der steuerlichen Identifikationsnummer. Dies ist regelmäßiger Anlass für Nachfragen beim Steuerlichen Informationscenter (SIC) des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt), das auch in die Zentrale Behördennummer 115 eingebunden ist.

Gleichbehandlungsstelle für EU-Arbeitnehmer

EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer finden steuerliche und weitere Informationen zu ihren Rechten, die ihnen im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland zustehen, im Internetprotal der „Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer“.