Die Steuerverwaltung in Deutschland
Die Steuerverwaltung ist als Teil der öffentlichen Verwaltung für das Verfahren zur Besteuerung der Bürgerinnen und Bürger zuständig und hat die Aufgabe, die Steuern den entsprechenden Gesetzen gemäß gleichmäßig festzusetzen und zu erheben.
Steuerarten
Hier stehen Informationen zu bestimmten Steuerarten zur Verfügung. Dabei handelt es sich vor allem um Verwaltungsanweisungen wie Erlasse, Anordnungen und insbesondere BMF-Schreiben, die zwar nur an die Finanzbehörden gerichtet, aber auch für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von Interesse sind.
Internationales Steuerrecht
EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer benötigen Informationen darüber, wie Besteuerungsrechte zwischen den Staaten aufgeteilt sind, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Rubrik „Internationales Steuerrecht“ auf der BMF-Internetseite enthält eine Unterrubrik mit staatenbezogenen Informationen. Für jedes Land stehen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Verwaltungsanweisungen zur Verfügung. Weil Deutschland diese mit den jeweiligen Staaten verhandelt und diese gegenseitig gezeichnet werden, finden ausländische Interessenten diese Informationen im Regelfall auch in ihrer Landessprache. Eine Vielzahl an Botschaften, Konsulaten, Einwanderungs- oder Vermittlungsbüros verweist auf das BMF-Internetangebot.
Steuerliches Infocenter
Die erste Berührung von EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer in Deutschland mit der deutschen Steuerverwaltung ist zumeist die Erteilung der steuerlichen Identifikationsnummer. Dies ist regelmäßiger Anlass für Nachfragen beim Steuerlichen Informationscenter (SIC) des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt), das auch in die Zentrale Behördennummer 115 eingebunden ist.
Gleichbehandlungsstelle für EU-Arbeitnehmer
EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer finden steuerliche und weitere Informationen zu ihren Rechten, die ihnen im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland zustehen, im Internetprotal der „Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer“.