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22.02.2023

Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz – BodSchätzG)

Die Bodenschätzung wurde mit dem Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz – BodSchätzG) vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150, 3176) im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 grundlegend novelliert. Die Verwaltungsrichtlinien zum Gesetz (VRBodSchätzG) wurden als gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 22. September 2021 (BStBl. I S. 1767, 1797) veröffentlicht.

Mit der Bodenschätzung wird die natürliche Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens ermittelt. Neben der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für verschiedene Steuern (etwa 20 steuerliche Anwendungsgebiete, z.B. Grundsteuer, Einkommensteuer) dienen ihre Ergebnisse auch verschiedenen außersteuerlichen Zwecken (z.B. zur Wertermittlung bei Flurbereinigungsverfahren). Bodenschätzungsergebnisse liegen, abgesehen von Berlin, flächendeckend für die landwirtschaftliche Nutzung aller Bundesländer vor. Die insgesamt erfasste landwirtschaftliche Nutzfläche beträgt etwa 17 Mio. ha.

Die Durchführung der Bodenschätzung obliegt der Finanzverwaltung der Bundesländer. Zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Bodenschätzung legt der beim Bundesministerium der Finanzen angesiedelte Schätzungsbeirat (§ 17 BodSchätzG) ausgewählte Flächen als Musterstücke an (§ 6 Absatz 3 BodSchätzG), die anschließend durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen bekannt gegeben werden.

Bei den in der Anlage zu § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 6 Absatz 3 des Bodenschätzungsgesetzes (Bodenschätzungsdurchführungsverordnung - BodSchätzDV) vom 23. Februar 2012 (BGBl I S. 311) aufgeführten Musterstücken mit Stand 30. Juni 2011 haben sich insbesondere durch Organisations- und Gebietsreformen Änderungen bei der Zuordnung der Musterstücke ergeben. Darüber hinaus sind Musterstücke durch Überbauung entfallen und neue Musterstücke durch den Schätzungsbeirat eingestuft worden. Die am 15. Juli 2014 im BGBl I S 962 neu bekannt gegebene Anlage zu § 1 dieser Verordnung enthält numehr ein Gesamtverzeichnis der Musterstücke für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand vom 31. Dezember 2013.

Im Rahmen der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG wurden die Daten zur Bodenschätzung digitalisiert und öffentlich zugänglich gemacht. Die raumbezogenen Daten (einschließlich Metadaten) zu den Musterstücken können unter dem folgenden Link als WMS- oder WFS-Dienst abgerufen werden:

Alternativ sind die beiden Dienste auch über folgende URLs direkt verwendbar:

In einem weiteren Schritt wurden die Daten zur Bodenschätzung in einem Demo-Karten-Client visualisiert. Die Daten sind via Atom-Feed-Client zum Download verfügbar.