Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder sind an das BMF-Schreiben vom 15. Februar 2017 - IV A 3 / S0336/07/10010-02 - angepasst.
Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Absatz 4 AStG, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Absatz 2, § 237 Absatz 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Absatz 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 24. März 2017