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AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Bimsbaustoffindustrie"

Normgeber
Bundesministerium der Finanzen
Quelle
Juris
Aktenzeichen
S 1551
Normen
§ 193ff AO , § 7 Abs 1 EStG
Fassung vom
01.07.1995
Gültig ab
01.07.1995

Nr. 23 der Tabellenliste

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den "AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige" und zwar

  • zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1,
  • zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8,
  • zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2,
  • zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

keine

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 30.06.1956 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Gewinnung von Bims

Herst. v. Baustoffen aus Bims

AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Bimsbaustoffindustrie"

Lfd. Nr.

Anlagegüter

Nutzungsdauer (ND) i.J.

Linearer AfA-Satz v.H.

1

2

3

4

1 Bimsfördermaschinen und Aufbereitungsmaschinen

1.1

Bagger auf Raupen (Schürfkübelbagger, Greifbagger, Löffelbagger) 6 17

1.2

Planierraupen 4 25

1.3

Sortier-, Sieb- und Brechanlagen

1.3.1

fahrbar 4 25

1.3.2

ortsfest 6 17
2 Bimsbeton-Mischanlagen und Fertigungsmaschinen

2.1

Mischanlagen mit dazugehöriger Zementsilo-, Zementförder- und Wiegeeinrichtung 6 17

2.2

stationäre Vibro-Automaten 5 20

2.3

bewegliche Vibrationsmaschinen 3 33
3 Transportgeräte und Verladeanlagen

3.1

Becherwerke und Elevatoren 6 17

3.2

Motor, Abtrag- und Stapelgeräte, Verladegeräte 5 20
4 Siloanlagen

4.1

aus Holz 6 17

4.2

Blechkonstruktion 9 11

4.3

Beton 25 4