Anlage
a) Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den "AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige", und zwar
- zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1,
- zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8,
- zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2,
- zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
- Der Begriff der Schichttätigkeit (Ziffern 3, 4 und 6 der Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige) ist auf den Wirtschaftszweig der Filmtheater nicht anwendbar.
- Die hier angegebene Nutzungsdauer bezieht sich auf eine Tätigkeit der Filmtheater, mit Ausnahme der in der folgenden Ziffer 4 genannten, von monatlich 70 bis 90 Vorstellungen im Jahresdurchschnitt.
- Bei einer geringeren oder stärkeren Inanspruchnahme der unter 2 und 3 der AfA-Tabelle aufgeführten Anlagegüter abweichend von der in voriger Ziffer 2 genannten Norm ist eine kürzere oder längere durchschnittliche Nutzungsdauer nur anzunehmen, wenn die Zahl der Vorstellungen erheblich größer oder kleiner ist, als in Ziffer 2 angenommen.
- Bei Aktualitäten-Kinos und Spitzenfilmtheatern (sog. Uraufführungs- oder Erstaufführungs-Theatern) kann die Nutzungsdauer der unter 2 und 3 der AfA-Tabelle aufgeführten Anlagegüter im allgemeinen etwas kürzer angenommen werden.
- Die durchschnittliche Nutzungsdauer ist im Falle der Ziffer 3 höchstens um ein Drittel zu kürzen oder um ein Drittel zu erhöhen und im Falle der Ziffer 4 höchstens um ein Drittel zu kürzen.
- In Abweichung von Ziffer 2 Abs. 1 der "Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige" ist in Position 1.1 der AfA-Tabelle von einer Abrundung des linearen AfA-Satzes abgesehen worden.
c) Tabellenabschluß
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31.07.1957 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.J. | Linearer AfA-Satz v.H. |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Gebäude | ||
---|---|---|---|
| Filmtheatergebäude - reine Zweckbauten. Das sind solche Filmtheatergebäude, die außer zur Veranstaltung von Filmvorführungen keinen weitergehenden Nutzungsmöglichkeiten dienen, und höchstens noch eine Wohnung für den Unternehmer oder für einen Arbeitnehmer des Betriebs enthalten. | 30 | 3 1/3 |
2 | Inneneinrichtungen | ||
| Beleuchtungskörper | 4 | 25 |
| Bestuhlungen | 6 | 17 |
| Bühnenvorhänge | 5 | 20 |
| Sessel, Stühle, Sofas in Vorräumen | 3 | 33 |
3 | Kinotechnische Anlagen | ||
| Bildwände | 3 | 33 |
| Dia-Anlagen | 6 | 17 |
| Dynamos, Umformer | 10 | 10 |
| Gleichrichter | 5 | 20 |
| Lautsprecheranlagen | 6 | 17 |
| Optik | 3 | 33 |
| Projektionsapparate | 6 | 17 |
| Tonbandgeräte | 3 | 33 |
| Tongeräte | 6 | 17 |
| Verstärker | 4 | 25 |
4 | Sonstige Anlagen und Geräte | ||
| Schaukästen, Bildsäulen | ||
| außen | 3 | 33 |
| innen | 4 | 25 |