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AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Garnbearbeitung in der Textilindustrie"

Normgeber
Bundesministerium der Finanzen
Quelle
Juris
Aktenzeichen
S 1551
Normen
§ 193ff AO , § 7 Abs 1 EStG
Fassung vom
01.07.1995
Gültig ab
01.07.1995

Nr. 57 der Tabellenliste

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den "AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige" und zwar

  • zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1,
  • zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8,
  • zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2,
  • zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweige:

keine

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31.12.1966 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige

  • Zwirnerei, handelsf. Aufmachung v. Wollgarnen
  • Zwirnerei, handelsf. Aufmachung v. Baumwollgarnen
  • Zwirnerei, handelsf. Aufmachung v. Seidengarnen, Texturier

AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Garnbearbeitung in der Textilindustrie"

Lfd. Nr.

Anlagegüter

Nutzungsdauer (ND) i.J.

Linearer AfA-Satz v.H.

1

2

3

4

1 Spul-, Haspel- und Fachmaschinen

1.1

einfache 10 10

1.2

hochtourige  8 12

1.3

automatische 7 14
2 Zwirnmaschinen

2.1

einfache, im Trockenverfahren laufend  10 10

2.2

einfache, im Naßverfahren laufend  8 12

2.3

hochtourige  7 14

2.4

doppeldrähtige  7 14
3 Kabliermaschinen, Schnür- und Seilschlagmaschinen

3.1

einfache  10 10

3.2

hochtourige  8 12
4 Wickelei- und Aufmachmaschinen  10 10