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AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Vulkanisierbetriebe"

Normgeber
Bundesministerium der Finanzen
Quelle
Juris
Aktenzeichen
S 1551
Normen
§ 193ff AO , § 7 Abs 1 EStG
Fassung vom
01.07.1995
Gültig ab
01.07.1995

Nr. 18 der Tabellenliste

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den "AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige" und zwar

  • zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1,
  • zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8,
  • zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2,
  • zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

  1. Bei der Bemessung der in der Tabelle genannten Nutzungszeiten ist eine mehrschichtige Nutzung berücksichtigt.
  2. Branchenübliche Einflüsse von Nässe (Dampf), Säuren und Laugen sowie Kälte- und Hitzeeinwirkungen sind bei der Ermittlung der Nutzungszeiten berücksichtigt.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31.12.1975 angeschafft oder hergestellt worden sind.

AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Vulkanisierbetriebe"

Lfd. Nr.

Anlagegüter

Nutzungsdauer (ND) i.J.

Linearer AfA-Satz v.H.

1

2

3

4

1 Belegmaschinen  6 17
2 Egalisiermaschinen  5 20
3 Füllglocken  5 20
4 Hebebühnen

4.1

Kurzhub-Hebebühnen  8 12

4.2

sonstige fest eingebaute Hebebühnen  10 10
5 Kompressoranlagen  8 12
6 LKW-Reifenmontagepressen  5 20
7 Lösungsspritzmaschinen  6 17
8 Montiergeräte  4 25
9 Radwuchtmaschinen

9.1

beweglich  3 33

9.2

stationär  4 25
10 Räderwaschmaschinen  7 14
11 Rauhmaschinen  6 17
12 Rauhmehlabsauganlagen  6 17
13 Reifenheizer  7 14
14 Reifenspreizgeräte, pneumatisch  7 14
15 Reifenwalkmaschinen  7 14
16 Reparaturmulden  6 17
17 Runderneuerungseinsätze und Runderneuerungsformen  3 33
18 Sandstrahlgebläse  5 20
19 Schlagschrauber (Luft und elektr. 3 33
20 Schlauch- und Radprüfgeräte  7 14
21 Wagenheber und bewegl. Hebebühnen  5 20