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02.07.2026

Für mehr Fairness: Wie kleine und mittlere Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, entlastet werden

Die Bundesregierung wird Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer entlasten. Die Einigung der Koalition sieht vor, dass die große Mehrheit der Steuerpflichtigen und insbesondere Familien mit Kindern künftig mehr Netto vom Brutto haben. Es stehen diejenigen im Fokus, die das Land zusammenhalten und täglich hart arbeiten. Sie sollen angesichts gestiegener Preise für Energie, Mobilität, Wohnen und das tägliche Leben entlastet werden.


Außerdem schafft die Bundesregierung mit der Reform einen Impuls für Wachstum und Beschäftigung.

Dafür wird die Bundesregierung u. a. den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld und den Arbeitnehmerpauschbetrag erhöhen.

Ebenfalls vereinbart ist die Verschiebung des Spitzensteuersatzes, so dass dieser etwas später ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen greift. Damit wird der Steuertarif in dem Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas abgeflacht.

Insgesamt ergibt sich daraus ein Entlastungsvolumen von circa 10 Mrd. Euro pro Jahr.

Um die Entlastung für die große Mehrheit möglich zu machen, wird ein kleiner Teil der höchsten Spitzeneinkommen etwas mehr beitragen müssen: Der Reichensteuersatz von 45 Prozent wird künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten. Ab 280.000 Euro wird künftig ein Reichensteuersatz von 47 Prozent gelten.

Zur Gegenfinanzierung gehört außerdem u. a. eine Reduzierung von Steuersubventionen.

Die Reform wird zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Besonders wirksam ist die steuerliche Entlastung für Familien mit Kindern: Für eine vierköpfige Familie mit zwei mittleren Einkommen (Haushaltseinkommen von circa 60.000 Euro) bedeutet das ab dem Jahr 2028 im Vergleich zu heute mehr als 600 Euro mehr pro Jahr.

Die Einkommensteuerreform entlastet auch gewerbliche Personenunternehmerinnen und -unternehmer wie etwa Handwerksbetriebe.

Die Steuerausfälle von Ländern und Kommunen, die über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages respektive des Kindergeldes hinausgehen, wird der Bund ausgleichen, abzüglich der Einnahmeverbesserungen für Länder und Kommunen aus den steuerlichen Maßnahmen.

Um die Entlastungen neben der notwendigen Haushaltskonsolidierung zu finanzieren, müssen die höchsten Spitzeneinkommen einen gerechten Beitrag leisten. Es geht hier auch darum, für mehr Gerechtigkeit im Steuersystem zu sorgen. Zudem ist es notwendig, dass Steuersubventionen reduziert werden. So wird die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 Prozent auf 15 Prozent (d. h. von bis zu 1.200 Euro auf bis zu 900 Euro pro Jahr) reduziert. Außerdem wird der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Mini-Jobs von zwei auf fünf Prozent angehoben.

Die Erhöhung des Grundfreibetrags (voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 12.900 Euro im Jahr 2028), des Kindergelds (voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 272 Euro im Jahr 2028) und des Arbeitnehmerpauschbetrags (voraussichtlich um 200 Euro auf 1.430 Euro) werden im Gesetzgebungsverfahren beziehungsweise nach Vorliegen des Existenzminimumberichts final beziffert.

Was bedeutet das an Entlastungswirkung?

Die folgenden Beispiele stellen erste Schätzungen dar. Ihnen liegen insbesondere die momentan geltenden Sozialabgaben zugrunde. Die Entlastung setzt 2027 mit einer ersten Stufe ein und erreicht 2028 mit einem weiteren Schritt ihre volle Wirkung. Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtentlastung im Vergleich zu heute.

Für Familien
Haushalts-Bruttoverdienst pro MonatGeschätzte vollständige Entlastung 2028
im Vergleich zu heute
Pflegekraft + Busfahrer/in
(je 2.800 Euro brutto)
2 Kinder
+ circa 632 Euro
Erzieher/in + Elektriker/in
(je 3.200 Euro brutto)
2 Kinder
+ circa 642 Euro
Lehrer/in + Ingenieur/in
(je 5.000 Euro brutto)
2 Kinder
+ circa 678 Euro
Alleinerziehende: Pflegekraft
(2.800 Euro brutto)
2 Kinder
+ circa 468 Euro
Alleinerziehende: Erzieher/in
(3.200 Euro brutto)
2 Kinder
+ circa 471 Euro
Alleinerziehende: Lehrer/in
(5.000 Euro brutto)
2 Kinder
+ circa 496 Euro