Die Reform wird zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Besonders wirksam ist die steuerliche Entlastung für Familien mit Kindern: Für eine vierköpfige Familie mit zwei mittleren Einkommen (Haushaltseinkommen von circa 60.000 Euro) bedeutet das ab dem Jahr 2028 im Vergleich zu heute mehr als 600 Euro mehr pro Jahr.
Die Einkommensteuerreform entlastet auch gewerbliche Personenunternehmerinnen und -unternehmer wie etwa Handwerksbetriebe.
Die Steuerausfälle von Ländern und Kommunen, die über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages respektive des Kindergeldes hinausgehen, wird der Bund ausgleichen, abzüglich der Einnahmeverbesserungen für Länder und Kommunen aus den steuerlichen Maßnahmen.
Um die Entlastungen neben der notwendigen Haushaltskonsolidierung zu finanzieren, müssen die höchsten Spitzeneinkommen einen gerechten Beitrag leisten. Es geht hier auch darum, für mehr Gerechtigkeit im Steuersystem zu sorgen. Zudem ist es notwendig, dass Steuersubventionen reduziert werden. So wird die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 Prozent auf 15 Prozent (d. h. von bis zu 1.200 Euro auf bis zu 900 Euro pro Jahr) reduziert. Außerdem wird der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Mini-Jobs von zwei auf fünf Prozent angehoben.
Die Erhöhung des Grundfreibetrags (voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 12.900 Euro im Jahr 2028), des Kindergelds (voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 272 Euro im Jahr 2028) und des Arbeitnehmerpauschbetrags (voraussichtlich um 200 Euro auf 1.430 Euro) werden im Gesetzgebungsverfahren beziehungsweise nach Vorliegen des Existenzminimumberichts final beziffert.
Was bedeutet das an Entlastungswirkung?
Die folgenden Beispiele stellen erste Schätzungen dar. Ihnen liegen insbesondere die momentan geltenden Sozialabgaben zugrunde. Die Entlastung setzt 2027 mit einer ersten Stufe ein und erreicht 2028 mit einem weiteren Schritt ihre volle Wirkung. Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtentlastung im Vergleich zu heute.
| Haushalts-Bruttoverdienst pro Monat | Geschätzte vollständige Entlastung 2028 im Vergleich zu heute |
| Pflegekraft + Busfahrer/in (je 2.800 Euro brutto) 2 Kinder | + circa 632 Euro |
| Erzieher/in + Elektriker/in (je 3.200 Euro brutto) 2 Kinder | + circa 642 Euro |
| Lehrer/in + Ingenieur/in (je 5.000 Euro brutto) 2 Kinder | + circa 678 Euro |
| Alleinerziehende: Pflegekraft (2.800 Euro brutto) 2 Kinder | + circa 468 Euro |
| Alleinerziehende: Erzieher/in (3.200 Euro brutto) 2 Kinder | + circa 471 Euro |
| Alleinerziehende: Lehrer/in (5.000 Euro brutto) 2 Kinder | + circa 496 Euro |