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05.09.2022

Zölle und Einfuhrumsatzsteuer

Zölle sind Abgaben auf Waren, die aus Drittländern in die EU eingeführt werden. Die Mitgliedstaaten erheben und verwalten die Zölle.

Containerterminal Hamburg Bild vergrößern
Quelle:  iStock.com/chriss73

Zölle

Zölle sind Abgaben auf Waren, die aus Drittländern in die Europäische Union (EU) eingeführt werden. Da die EU auch eine Zollunion ist, werden beim Warenverkehr der Mitgliedstaaten untereinander keine Zölle erhoben. Zuständig für die Verwaltung und Erhebung der Zölle sind die Mitgliedstaaten. Die Zolleinnahmen stehen der EU zu. Das Aufkommen an Zöllen in Deutschland beträgt regelmäßig rund 5 Milliarden Euro pro Jahr.

Darüber hinaus sind Einfuhrzölle gegenüber Nicht-EU-Ländern ein zentrales Instrument der Gemeinsamen Handelspolitik der EU.

Detaillierte Informationen sowie die aktuelle Rechtslage zur Erhebung von Zöllen, Zollverfahren und weiteren Themen finden Sie auf der Seite des Zolls.

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Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer wird neben den Zöllen und den Verbrauchsteuern bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern erhoben. Ihr Aufkommen beträgt jährlich rund 60 Milliarden Euro.

Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht weitgehend der Umsatzsteuer (auch als Mehrwertsteuer bezeichnet), die beim Verbrauch oder Verkauf von Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen im Inland beziehungsweise bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union anfällt. Durch diese Einfuhrbesteuerung soll verhindert werden, dass die eingeführten Waren unversteuert eingeführt werden.

Detaillierte Informationen sowie die aktuelle Rechtslage zur Einfuhrumsatzsteuer finden Sie auf der Seite des Zolls.