Stärkere Vernetzung der Behörden, moderne Methoden und mehr Personal
Der von der Bundesregierung beschlossene Gemeinsame Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität bündelt wichtige Maßnahmen, um Finanzkriminalität, Geldwäsche, Rauschgiftkriminalität – und die damit verbundenen Strukturen der Organisierten Kriminalität – noch konsequenter aufzudecken und zu bekämpfen.
Insbesondere der Informationsaustausch der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden des Bundes soll verbessert werden. Gleichzeitig sollen die Behörden neue Analysebefugnisse erhalten, etwa für die automatisierte Datenanalyse und den biometrischen Internetabgleich.
Durch gezielte Finanzermittlungen sollen kriminelle Aktivitäten und illegale Finanzströme systematisch nach dem Prinzip „Follow The Money“ aufgedeckt werden. Verdächtige Vermögenswerte aus dubiosen Quellen, wie Bargeld, Luxusautos oder Häuser, sollen schneller eingezogen und sichergestellt werden können. Dadurch werden die Täter an der empfindlichsten Stelle getroffen: beim Geld.
Um die Kräfte im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität zu bündeln, sollen neue Kompetenzzentren geschaffen werden, etwa
- ein gemeinsames Kompetenzzentrum von Bundeskriminalamt und Zoll sowie ein Ermittlungszentrum Geldwäsche beim Zoll zur Stärkung der Geldwäscheermittlungen und
- ein gemeinsames Analyse- und Auswertezentrum „Rauschgift“ von Zoll und Bundeskriminalamt sowie darauf aufbauend eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift zur Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität.
Außerdem werden Sicherheitsbehörden und Justiz personell besser ausgestattet.
Der Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität wurde vom Bundesfinanzministerium, dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium gemeinsam erarbeitet und am 25. Februar 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat ihn zusammen mit Innenminister Alexander Dobrindt und Justizministerin Stefanie Hubig im Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg vorgestellt.
Die gemeinsame Pressekonferenz gibt es hier als Video und den Aktionsplan finden Sie hier als Download [pdf, 143KB] .
Neues Gesetz zur Stärkung des Zolls
Das Bundesfinanzministerium hat direkt nach der Vorstellung des Aktionsplans am 25. Februar 2026 den Entwurf des „Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität“ (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz) in die Ressortabstimmung gegeben. Das Gesetz dient der Umsetzung der Punkte aus dem Aktionsplan, die in den Bereich des BMF fallen beziehungswiese den Zoll betreffen.
Der Entwurf greift zudem die Vorgaben des Koalitionsvertrags auf, insbesondere mit Blick auf die Steigerung der Effizienz der Bundesverwaltung und Verwaltungskonsolidierung, die Stärkung der inneren Sicherheit, die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität sowie die Schaffung eines administrativen, verfassungskonformen Vermögensermittlungsverfahrens.
Durch das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz soll der Zoll durch eine neue Organisationsstruktur im Sicherheitsbereich gestärkt werden, indem die Ermittlungs- und Vollzugseinheiten unter einem Strang zusammenführt werden. Der Gesetzentwurf sieht eine umfassende Modernisierung der Aufbau- und Ablauforganisation der Zollverwaltung vor (aufbauend auf der Strategie Zoll 2030). Weiterhin enthält das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz u. a.
- wesentliche Befugnisse zur Bekämpfung und Verfolgung von vortatenunabhängiger internationaler Geldwäsche sowie ein Instrument zur administrativen Ermittlung und Sicherstellung von Vermögen unklarer Herkunft,
- die Fortentwicklung der Geldwäschegesetzgebung zur Umsetzung der Empfehlungen der Financial Action Task Force sowie
- die Stärkung des Zolls bei der Sanktionsdurchsetzung, beispielsweise durch mehr Befugnisse bei der automatisierten Datenanalyse, Identitätsfeststellung und Durchsuchung.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Den Gesetzentwurf sehen Sie hier.