Ziel ist es, den Beitrag des Zolls zur inneren Sicherheit und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft deutlich zu erhöhen. Auch sollen Prozesse innerhalb der Zollverwaltung effizienter gestaltet und stärker automatisiert werden. Unter anderem sollen Ermittlungseinheiten des Zollfahndungsdienstes, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheiten im Zoll zusammengeführt werden.
Maßnahmen der Strategie „Zoll 2030“ im Überblick:
- Die Generalzolldirektion als Bundesoberbehörde wird durch Verschlankung und Zusammenlegung von Direktionen konsequent auf die Fachstränge „Wirtschaft und Einnahmen“ sowie „Sicherheit und Vollzug“ ausgerichtet.
- Freie Dienstposten sollen zur Stärkung der Ortsbehörden des Zolls verwendet werden.
- Die Ermittlungs- und Vollzugskompetenzen in der Generalzolldirektion sollen gebündelt und die Ermittlungseinheiten des Zollfahndungsdienstes, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheiten im Zoll zusammengeführt werden.
- Mit der Einführung eines eigenen Studiengangs für den Vollzugsbereich erfolgt eine Weiterentwicklung der Ausbildung.
- Es wird ein Lage- und Krisenzentrum in der Generalzolldirektion eingerichtet, das unmittelbar der Leitung unterstellt ist.
- Im Rahmen einer Modernisierung des Abfertigungsgeschehens ist die weitere Automatisierung der Prozesse sowie eine Konzentration der örtlichen Zollämter vorgesehen.
- Einhergehen soll dies mit einer stärkeren Internationalisierung in Verbindung mit einem Benchmarking für alle Bereiche im Zoll mit Adressatenbezug.
Die Generalzolldirektion wird in enger Zusammenarbeit mit dem BMF mit der Realisierung beauftragt. Erste Ergebnisse sollen im Laufe des Jahres 2025 vorgelegt und umgesetzt werden.