Bisher konnten Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten mit einem Wert von weniger als 150 Euro zollfrei eingeführt werden. Der ECOFIN-Rat hat am 12. Dezember 2025 die Abschaffung dieser Zollfreigrenze beschlossen. Die entsprechende Verordnung gilt mit Wirkung vom 1. Juli 2026. Seitdem wird eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro je Warenkategorie („Item“) in einer Sendung erhoben. Als Beispiel: Finden sich in einer Sendung zehn Paar Socken, werden einmalig 3 Euro erhoben. Finden sich in einer Sendung jedoch zehn Paar Socken, zwei Kabelbinder und vier Hosen, werden 9 Euro erhoben. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 beziehungsweise 7 Prozent bleibt weiterhin bestehen.
Wichtig ist: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einfuhr. Auch Bestellungen, die vor dem 1. Juli 2026 aufgegeben wurden, können betroffen sein, wenn die Ware erst nach diesem Stichtag in die EU eingeführt wird.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zur Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze: „Wir wollen die Flut an Ramschware stoppen, die vor allem aus China den Onlinehandel überschwemmt. Deshalb haben wir auf EU-Ebene strengere Zoll-Regelungen beschlossen, die jetzt greifen. Damit schützen wir auch unseren Einzelhandel und damit Wirtschaft und Arbeitsplätze in Deutschland. Oft geht es dabei um Ramschprodukte, die gesundheits- oder umweltschädlich sind. Uns geht es um fairen Wettbewerb, aber auch um die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Was wir jetzt EU-weit durchgesetzt haben, trägt zum Schutz unserer Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger vor unlauteren Geschäften, Betrug und gefährlichen Waren bei.“
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich bei der Abwicklung meist wenig. In der Regel übernimmt der Transportdienstleister die Zollformalitäten und legt die Abgaben zunächst aus. Teilweise kann auch der Online-Händler die Abgaben bereits beim Kauf berücksichtigen – ein Blick in den Bestellvorgang oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lohnt sich daher.
Die pauschale Zollabgabe ist nicht mit einer möglichen zusätzlichen Bearbeitungsgebühr („Handling Fee“) zu verwechseln, die als weiterer Bestandteil der EU-Zollreform spätestens ab November 2026 vorgesehen ist.
Weitere Informationen zum Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze finden Sie auf der Internetseite des Zolls und in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission.