Mehr als 6.600 Tier- und 34.300 Pflanzenarten und die daraus gewonnenen Erzeugnisse sind geschützt, dennoch sterben täglich weltweit bis zu 150 Tier- und Pflanzenarten aus. Der Zoll wirkt an der Überwachung strenger Vorschriften wie des Washingtoner Artenschutzübereinkommens mit und trägt dazu bei, die Artenvielfalt der Natur zu bewahren. Er stellt jährlich mehrere zehntausend geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Waren sicher.
Helfen Sie mit!
Die meisten Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen werden von Urlauberinnen und Urlaubern begangen. Korallenschmuck, Papageienfedern oder Gürtel aus Schlangenleder – oft werden auf Reisen exotische Souvenirs angeboten, die aus bedrohten Arten oder Teilen davon hergestellt wurden.
Unter www.artenschutz-online.de können Sie sich schon vor Ihrer Abreise Informationen über Ihr Urlaubsland einholen und erfahren, welche geschützten Arten in den verschiedenen Urlaubsländern vorkommen und zum Kauf angeboten werden können.
Auch der Abgabenrechner für Reiseverkehr hilft Urlauberinnen und Urlaubern, schnell und einfach herauszufinden, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind und wovon man besser die Finger lassen sollte.
Blick in die Asservatenkammer
In unserer Bildergalerie sehen Sie Aufgriffe des Zolls, die gegen die Artenschutzbestimmungen verstoßen.