Anna und Stefan gehen einkaufen. Beide kaufen Karotten, Kiwi, Bananen und Spinat. Aber Stefan hat keine Lust auf Gemüse putzen, schälen und vor allem nicht das viele Kauen. Deshalb holt er sich das Ganze als Saft aus dem Kühlschrank.
Am Ende spart er Zeit, aber er zahlt auch mehr: Volle 19 Prozent Mehrwertsteuer! Warum?
In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze. Den Regelsteuersatz, der grundsätzlich gilt, und einen ermäßigten Steuersatz, der nur ausnahmsweise für bestimmte Waren und Dienstleistungen angewendet wird. Für Obst und Gemüse gilt diese Ausnahme, für Saft nicht.
Die Mehrwertsteuer, gesetzlich Umsatzsteuer genannt, wird auf jedes Produkt erhoben. Endverbraucher wie Anna und Stefan zahlen sie automatisch auf den gesamten Supermarkteinkauf – also auf den Umsatz – mit.
Stefan kann seinen Saft ganz ohne Arbeit genießen.