Der Kraftfahrzeugsteuerrechner dient der Berechnung der Jahressteuer in einfachen Fällen. Daher werden z. B. Steuerbefreiungen oder Aufschläge aufgrund abweichender Entrichtungszeiträume nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie:
Rechtlich ist die Steuerfestsetzung maßgebend. Diese erfolgt durch das für den Zulassungsbezirk zuständige Hauptzollamt.