- Die historisch hohen Einreisezahlen sind auf das Jahr 2015 beschränkt geblieben. Seit dem Anfang des Jahres 2016 sind die Zugangszahlen deutlich gesunken und blieben monatlich konstant auf niedrigem Niveau.
- Der Bundeshaushalt stellt seit dem Jahr 2015 bedarfsorientiert für alle staatlichen Ebenen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Allein im Jahr 2016 waren dies rund 21,7 Mrd. €.
- Der Bund hat seine Entscheidungsprozesse, Verwaltungsabläufe und IT-Verfahren neu aufgestellt und das Asylverfahren modernisiert.
Inhalt
Einleitung
Politische Instabilitäten im Mittleren und Nahen Osten sowie in Teilen von Afrika, Engpässe bei der Versorgung von Flüchtlingen in den Auffanglagern in der Region um Syrien einschließlich reduzierter Lebensmittelrationen in den großen Flüchtlingslagern des UN-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR) sowie schwierige Existenzbedingungen waren wesentliche Faktoren, die in den Jahren 2014 und 2015 zu einem weltweiten Anstieg von irregulärer Migration und Flucht führten.
Im Jahr 2015 sind nach derzeitigem Kenntnisstand rund 890.000 Asylsuchende1 nach Deutschland zugewandert; dabei war seit dem Sommer 2015 ein sprunghafter Anstieg der Zugänge zu verzeichnen. Bereits im Frühsommer des Jahres war eine größere Differenz erkennbar zwischen den förmlichen Asylantragszahlen und dem IT-System zur Erstverteilung von Asylbegehrenden (EASY), das wesentlich höhere Ankunftszahlen auswies. Mit EASY werden Flüchtlinge in Deutschland anonymisiert registriert, um sofort nach ihrer Ankunft gleichmäßig auf die Bundesländer verteilt zu werden. Für die plötzlich hohen Fallzahlen reichten die damaligen personellen und informationstechnologischen Kapazitäten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht aus, um die tatsächlichen Asylanträge zeitnah zu erfassen und zu bearbeiten. Bessere Möglichkeiten zur Messung der Ankunftszahlen als im EASY-System standen damit nicht zur Verfügung.
Neben der Bundeswehr unterstützten viele ehrenamtliche Helfer die Behörden bei der Erstversorgung der Flüchtlinge bis an ihre Belastungsgrenze. Bund, Länder und Kommunen waren auf eine Zuwanderung dieser Größenordnung und in solch kurzer Zeit nicht vorbereitet. Das deutsche Asylverfahren hat sich in den vergangenen Jahrzehnten – historisch bedingt – zu einem komplexen föderalen Behördensystem mit vielen wichtigen Akteuren entwickelt. Insbesondere im Hinblick auf Schnittstellen und IT-Verfahren wurde ein großer Optimierungsbedarf deutlich.
Bereits 2016 sank die Zahl der Asylsuchenden wieder auf ein Drittel des Endstandes des Jahres 2015.
Flüchtlingslage als gesamtstaatliche Aufgabe
Die besonderen Herausforderungen durch die Flüchtlingssituation 2015 und 2016 wurden als gesamtstaatliche Aufgabe angegangen. Das deutsche föderale System verlangt danach, dass alle staatlichen Ebenen sich ihrer Verantwortung stellen. Der Bund hat im Rahmen seiner eigenen Zuständigkeit u. a. bei der Bekämpfung der Fluchtursachen vor Ort, bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie bei den in seine Verantwortung fallenden Integrationsleistungen erhebliche Anstrengungen unternommen.
Das Grundgesetz weist jedoch die grundsätzliche Zuständigkeit und daran anknüpfend die Finanzierungsverantwortung für die Aufnahme und Betreuung von Asylbewerbern den Ländern zu. So sind z. B. Unterbringung, Verteilung und Versorgung von Asylsuchenden sowie die Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen Aufgaben der Länder und Kommunen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat der Bund die anderen Gebietskörperschaften im Rahmen seiner Möglichkeiten im Wege der Amtshilfe unterstützt.
Darüber hinaus hat der Bund finanzpolitische Verantwortung übernommen und Länder und Kommunen in erheblichem Umfang finanziell entlastet. Dabei hat der verfassungsrechtliche Rahmen an einigen Stellen Grenzen für eine bedarfsgenaue, länderspezifische Kostenbeteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Ausgaben der Länder und Kommunen aufgezeigt: Soweit eine Entlastung durch zusätzliche Umsatzsteuermittel (Umsatzsteuerfestbetrag) erfolgt, wird die Umsatzsteuer unter den Ländern nach ihrer Einwohnerzahl verteilt. Eine passgenauere finanzielle Unterstützung nach dem tatsächlichen Aufwand einzelner Länder ist in diesem Rahmen nicht möglich (siehe „Finanzierung der Flüchtlingskrise“).
Bereits im Sommer 2015 wurde eine Bund-Länder-Koordinierungsrunde unter Federführung des Bundesministeriums des Innern (BMI) eingesetzt, in der bis heute die Flüchtlingslage erörtert und Probleme geklärt werden sowie Abstimmungen zwischen Bund und Ländern erfolgen. Diese Koordinierungsrunde ist ein Scharnier zwischen allen Akteuren und hat die Kommunikationswege deutlich verkürzt. Ende August des Jahres 2015 hat der Lenkungsausschuss „Bewältigung der Flüchtlingslage“ – ebenfalls unter operativer Koordinierung des Bundesministeriums des Innern – seine Arbeit aufgenommen. In diesem Lenkungsausschuss sind alle betroffenen Bundesressorts auf Staatssekretärsebene vertreten. Nach einem Kabinettsbeschluss von Anfang Oktober 2015 hat die Bundesregierung ihr Konzept zur Koordinierung der Flüchtlingslage umgesetzt, dessen politische Gesamtkoordinierung durch das Bundeskanzleramt erfolgt. Jedes betroffene Ressort benannte zur zügigen Umsetzung von Aufträgen und Beschlüssen einen Beauftragten für diese Koordinierungsarbeit. Im BMF nimmt diese Aufgabe der in der Haushaltsabteilung für das BMI und die Sozialressorts zuständige Unterabteilungsleiter wahr. Zudem wurde im BMF eine Geschäftsstelle für Flüchtlingsfragen eingerichtet, die dem Beauftragten zuarbeitet und durch die die Bearbeitung der für das Ministerium relevanten Flüchtlingsthemen gebündelt und koordiniert wird. Beispielsweise führt diese Geschäftsstelle auch die Berechnung der nach den Absprachen zwischen der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundeskanzlerin vom Bund zu tragenden Entlastungsbeträge für Länder und Kommunen von einem Teil der Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (sogenannte Spitzabrechnung) durch.
Wo steht Deutschland Ende 2016?
Vor dem Hintergrund, dass die Koordinierung der Flüchtlingslage in Deutschland eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, wurden bereits frühzeitig wichtige Weichen gestellt.
Finanzierung der Flüchtlingskrise
Nachtragshaushalte 2015 und Bundeshaushalt 2016
Finanziell unterstützte der Bund die originär für Asylfragen zuständigen Länder und Kommunen bereits im Laufe des Jahres 2015.
Mit den beiden Nachtragshaushalten 2015 reagierten Bundesregierung und Parlament auf die neue Situation: Die zu Beginn des Jahres 2015 den Ländern und Kommunen pauschal zur Verfügung gestellten 500 Mio. € wurden auf insgesamt 2 Mrd. € aufgestockt, um Länder und Kommunen damit von einem Teil der durch die Flüchtlingslage bedingten Kosten zu entlasten. Zudem wurden im Jahr 2015 insgesamt 1 130 neue Stellen im Zusammenhang mit der Flüchtlingslage etatisiert, fast alle im Geschäftsbereich des BMI einschließlich des BAMF. Darüber hinaus wurde die IT-Infrastruktur des BAMF modernisiert. An den deutschen Konsulaten wurden insbesondere in der Region um Syrien knapp 30 Stellen neu geschaffen und zusätzliche lokale Beschäftigte eingestellt. Bereits im Herbst des Jahres 2015 wurden für die Integrationskurse zusätzliche 25 Mio. € bereitgestellt und eine kostenlose Amtshilfe der Bundesbehörden gegenüber den Landesbehörden ermöglicht. In diesem Zusammenhang stellte z. B. das BMF dem BAMF und der Bundespolizei über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr insgesamt bis zu 470 Beschäftigte des Zolls zur Verfügung, um damit die Ersterfassung der Schutzsuchenden zu unterstützen. Auch bei der Grenzsicherung und der Bearbeitung der Asylanträge halfen diese Zöllner der Bundespolizei und dem BAMF. Weiterhin wurden Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ab dem 1. Januar 2015 mietzinsfrei und unbürokratisch zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Überdies erstattet die BImA Ländern und Kommunen gegen Nachweis die für diese Liegenschaften entstandenen Herrichtungskosten. Der Bund hat auch für die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge umfassende Hilfen geleistet, u. a. wurden Empfehlungen für eine gesundheitliche Erstaufnahmeuntersuchung und ein Konzept zur frühzeitigen Impfung bei Asylsuchenden nach der Ankunft in Deutschland entwickelt.
Mit dem Bundeshaushalt 2016 wurden weitere Maßnahmen finanziell unterlegt. So wurden rund 1,9 Mrd. € zusätzlich für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (für anerkannte Flüchtlinge) sowie eine berufsbezogene Deutschsprachförderung bereitgestellt. Für das BMI und seine nachgeordneten Behörden wurden weitere zusätzliche Mittel in Höhe von 900 Mio. € veranschlagt. Zum Beispiel wurden die Mittel für die Integrationskurse um 250 Mio. € aufgestockt, das BAMF erhielt rund 250 Mio. € mehr für Personal sowie rund 100 Mio. € für erforderliche IT-Maßnahmen zur Optimierung der Erfassungs- und Bearbeitungsverfahren. Die Bundespolizei erhielt zusätzlich 200 Mio. €. Durch die Bereitstellung unentgeltlicher Liegenschaften und deren kostenlose Herrichtung verzichtete der Bund auch auf Einnahmen von über 300 Mio. €.
Am Ende des Haushaltsjahres 2015 wurde der positive Haushaltsvollzug zur Bildung einer Rücklage für flüchtlingsbedingte Mehrausgaben genutzt, um mit ihrer Hilfe u. a. die mit den Ländern vereinbarten Entlastungen auch in den Folgejahren finanzieren zu können.
Bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2016 wurden auch die Ergebnisse der Treffen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin vom Juni 2015 und September 2015 nachvollzogen, bei denen u. a. eine strukturelle, dynamische und dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten der Länder ab dem Jahr 2016 vereinbart wurde. Der Bund erstattet den Ländern demnach 670 € pro Verfahrensmonat und Flüchtling. Dazu sah der Bundeshaushalt 2016 vorerst eine Abschlagszahlung in Höhe von knapp 3 Mrd. € vor. Darüber hinaus stellte der Bund den Ländern beziehungsweise Kommunen 350 Mio. € für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sowie 339 Mio. € zur Verbesserung der Kinderbetreuung zur Verfügung. Zudem hat der Bund die den Ländern zugewiesenen Kompensationsmittel wegen seiner Beendigung der Finanzhilfen zur sozialen Wohnraumförderung um 500 Mio. € erhöht. Die Länder hatten zugestimmt, diese Mittel zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden.
Auch im Personalhaushalt 2016 gab es weitere Verstärkungen: Knapp 4.900 neue Stellen wurden bewilligt, davon 3.000 neue Stellen zur Bearbeitung der Asylanträge, 1.500 neue Stellen bei der Bundespolizei u. a. für die Grenzsicherung und die übrigen neuen Stellen für andere Bundesressorts, die im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingslage Aufgaben wahrnehmen.
Zudem wurden die Ausgaben für die Bekämpfung von Fluchtursachen im Jahr 2016 maßgeblich erhöht. Mit rund 1,4 Mrd. € hat Deutschland seine Mittel für humanitäre Hilfe im vergangenen Jahr im Vergleich zum Jahr 2015 fast verdreifacht – und insgesamt für flucht- und migrationsrelevante Maßnahmen rund 7 Mrd. € zur Verfügung gestellt.
Europäische und internationale Absprachen zur Fluchtursachenbekämpfung
EU-Ebene
Deutschland hat aus zwei EU-Ratsbeschlüssen vom September 2015 die Verpflichtung zur Umsiedlung von Schutzbedürftigen aus Italien und Griechenland. 2016 wurden 1.099 Personen aus Griechenland und Italien nach Deutschland umgesiedelt.
Darüber hinaus können sich die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis an der Neuansiedlung von schutzbedürftigen Menschen aus Drittstaaten beteiligen. Deutschland bietet Neuansiedlung vorrangig für syrische Flüchtlinge an, die sich in der Türkei befinden. Bisher wurden 1.060 Personen aus Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union) umgesiedelt. Außerhalb der EU-Türkei-Vereinbarung wurden 155 überwiegend syrische Staatsangehörige aus dem Libanon aufgenommen
Türkei-Abkommen
Auf dem EU-Türkei-Gipfel vom 29. November 2015 wurde die Schaffung einer Flüchtlingsfazilität zur finanziellen Unterstützung der Türkei in Höhe von 3 Mrd. € beschlossen. Deutschland trägt dazu bilateral 428 Mio. € bis 2019 bei. Die Mittel sollen an Projekte und Organisationen gehen, die Flüchtlinge oder aufnehmende Kommunen in der Türkei unterstützen. Einen wichtigen Baustein im Kampf gegen Schleuserkriminalität und für legale Einreisen nach Europa stellt die EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016 dar. Der sogenannte 1:1-Mechanismus sieht die Rücknahme aller Migranten durch die Türkei vor, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei aus auf den griechischen Inseln anlanden. Für jeden aus Griechenland in die Türkei rückgeführten syrischen Flüchtling soll ein syrischer Flüchtling aus der Türkei von einem EU-Mitgliedsstaat aufgenommen werden.
Internationales
Die Bundesregierung setzte 2016 rund 7 Mrd. € für flucht- und migrationsrelevante Maßnahmen weltweit ein. Die Maßnahmen der Bundesregierung sind insbesondere darauf gerichtet, akute und strukturelle Fluchtursachen zu reduzieren und den Schutz von Flüchtlingen in den Hauptaufnahmeländern zu verbessern. Die von Deutschland mit ausgerichtete Syrienkonferenz in London resultierte in Zusagen der internationalen Gemeinschaft von rund 12 Mrd. US-Dollar zur Schaffung von Perspektiven in der Region. Deutschland hat die größte bilaterale Zusage in Höhe von 2,3 Mrd. € abgegeben, der Anteil für 2016 ist bereits voll umgesetzt.
Eine wesentliche Herausforderung des Jahres 2016 war es, möglichst schnell eine vollständige elektronische Erfassung der Flüchtlinge ab dem Zeitpunkt der Registrierung in Deutschland zu verwirklichen. Diese vollständige Erfassung war und ist die Voraussetzung, um die mit den Ländern vereinbarte Spitzabrechnung durchführen zu können. Um den verantwortlichen Behörden die elektronische Erfassung und die Einführung des Ankunftsnachweises (AKN) zu ermöglichen, musste eine entsprechende technische Ausstattung bereitgestellt werden. Dazu hat der Bund über 1.700 Änderungsterminals und Fingerabdruckscanner zur Verfügung gestellt. Bereits im Frühsommer 2016 konnte der Ankunftsnachweis flächendeckend ausgestellt werden.
Im Frühjahr 2016 begann eine Debatte mit den Ländern über Maßnahmen zu einer schnellen, guten und effektiven Integration der hohen Anzahl von Flüchtlingen. Daraus entwickelte sich im Laufe des Jahres 2016 eine Gesamtstrategie der Bundesregierung zur Sprachförderung und Integration von Flüchtlingen. Gleichzeitig sagte der Bund den Ländern und Kommunen eine weitere finanzielle Unterstützung in Milliardenhöhe zu. Im Ergebnis erstattet der Bund den Kommunen nunmehr vollständig die Kosten für Unterkunft und Heizung für anerkannte Schutzberechtigte im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für die Jahre 2016 bis 2018. Dies führt zu Mehrausgaben im Bundeshaushalt in Höhe von voraussichtlich insgesamt 2,6 Mrd. €. Zusätzlich erhalten die Länder vom Bund eine Integrationspauschale in Höhe von jeweils 2 Mrd. € in den Jahren 2016 bis 2018. Auch werden den Ländern für den Wohnungsbau in den Jahren 2017 und 2018 nochmals zusätzliche Mittel in Höhe von jeweils 500 Mio. € in Form einer weiteren entsprechenden Anhebung der Entflechtungsmittel zur Verfügung gestellt.2
Die Spitzabrechnung zur Entlastung von Ländern und Kommunen von den Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Eine wichtige Entlastung von den tatsächlich anfallenden Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Länder und Kommunen ist die vereinbarte strukturelle, dauerhafte und dynamische Beteiligung des Bundes an den gesamtstaatlichen Kosten. Die Höhe dieser Entlastung ist abhängig von der Zahl der aufgenommenen Asylbewerber und Flüchtlinge und wurde mit den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin im Juni 2015 und September 2015 verabredet. Für die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind nach wie vor die Länder und Kommunen zuständig.
Im Herbst 2016 erfolgte erstmalig die Spitzabrechnung für die Monate Januar bis August 2016. Die Länder erhielten vorerst in Höhe von knapp 3 Mrd. € eine Abschlagszahlung für 2016, die mit der Spitzabrechnung überprüft und nachjustiert werden sollte. Die Berechnungen führten zu einer Nachzahlung des Bundes in Höhe von knapp 760 Mio. €. Für die Monate September bis Dezember 2016 wurde eine neue Abschlagszahlung in Höhe von rund 1,8 Mrd. € festgelegt. Insgesamt erhielten Länder und Kommunen damit im vergangenen Jahr 5,5 Mrd. € vom Bund zur Entlastung von Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im Jahr 2017 wird eine Abschlagszahlung von 1,16 Mrd. € gezahlt.
Bundeshaushalt 2017
Auch im Jahr 2017 führt der Bund seine Leistungen im Bundeshaushalt fort. Im Jahr 2016 waren rund 21,7 Mrd. € für asylbedingte Leistungen vorgesehen; 2017 wird er voraussichtlich rund 21,3 Mrd. € ausgeben (siehe Tabelle 2). Entsprechend der Vorgabe von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble aus dem Spätsommer 2015: Am Geld wird es nicht scheitern.
Rechtliche Anpassungen im Zusammenhang mit dem Zustrom von Flüchtlingen
So flexibel wie der Bundeshaushalt auf die Flüchtlingskrise reagierte, so umgehend und schnell folgten Gesetzesänderungen zur Anpassung der Asyl- und Flüchtlingspolitik an die aktuellen Herausforderungen (ausführlich siehe Schaukasten Gesetzgebung). Zum einen wurden die Asylverfahren vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert. Dazu gehörte auch die Ausweitung der sicheren Herkunftsländer, die zur erwarteten Beschleunigung der Asylverfahren beigetragen hat. Zum anderen wurden die Rechte und Pflichten von Schutzsuchenden klar formuliert.
Mit dem Integrationsgesetz und der dazugehörigen Verordnung hat die Bundesregierung im Sommer 2016 das Prinzip „Fördern und Fordern“ auch für Flüchtlinge verankert: Durch Ausweitung der Integrationskurse, Einführung von „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ sowie mehr Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten wird die Integration erleichtert. Gleichzeitig beschreibt das Gesetz die Pflichten Schutzsuchender beispielsweise zur Wohnsitznahme innerhalb der Länder, wo das Asylverfahren durchgeführt wurde. Damit gibt es erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein Bundesgesetz als rechtliche Grundlage der Integration. Integration ist ein Angebot, aber auch eine Verpflichtung zu eigener Anstrengung.
Auch steuerliche Maßnahmen wurden zur Förderung der Hilfsbereitschaft und des bürgerlichen Engagements ergriffen: Vereinfachende Verwaltungsregelungen wurden erlassen, z. B. zum vereinfachten Spendennachweis.3 Aktuell wurde der zeitliche Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 22. September 20154 auf alle Maßnahmen erweitert, die bis 31. Dezember 2018 durchgeführt werden.5 Zudem können für den nebenberuflichen Arbeitseinsatz zur Unterstützung und Integration von Flüchtlingen unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Übungsleiterpauschale oder die Ehrenamtspauschale in Anspruch genommen werden.
Ausblick
Nach der Bewältigung der Herausforderungen des Jahres 2015 ist es gelungen, durch viele finanziell unterlegte Maßnahmen im Jahr 2016 neue Strukturen zu schaffen, die dem Flüchtlingsthema gerecht werden. Das Jahr 2015 soll eine Ausnahme bleiben. Deshalb werden schlagwortartig Herausforderungen der Zukunft auf dem Gebiet der Asyl- und Flüchtlingspolitik genannt:
Fluchtursachenbekämpfung und Steuerung der Zuwanderung im europäischen Kontext
Ein Schwerpunkt der deutschen Europa-, Außen- und Entwicklungspolitik besteht in der Bekämpfung der Fluchtursachen in den Heimatländern und -regionen der Flüchtlinge. Akute und strukturelle Fluchtursachen sollen reduziert und weitere Schritte gegen das Schlepperwesen ergriffen werden.
Auf europäischer Ebene wird das gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) umfassend reformiert, um EU-weit ein schnelleres und krisenfesteres Asylsystem zu schaffen.
Nachhaltige gesellschaftliche Integration
Wissenschaftliche Studien (z. B. vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)) zeigen, dass die Integration als langfristig angelegter Prozess zu begreifen ist.6 Integration als langfristige Aufgabe berührt verschiedene Ebenen, für die der Bund über zahlreiche unterstützende Instrumente im Bereich Sprachvermittlung, Integration in Ausbildung, Arbeit und (Hochschul-)Bildung und gesellschaftlicher Integration verfügt. Dazu gehören grundlegende Angebote für Sprache und Wertevermittlung, wie zum Beispiel die Integrationskurse und sozialpolitische Maßnahmen zur Eingliederung in Ausbildung und Arbeit. Vor diesem Hintergrund entwickelt die Bundesregierung eine Gesamtstrategie zur Sprachförderung und Integration. Gleichzeitig wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet. In dieser soll insbesondere der Austausch über künftige Vorhaben und Projekte erfolgen. Ebenso sollen Evaluationsergebnisse vorgestellt und ausgewertet werden.
Effektivität und Effizienz der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel
Die Auswirkungen des Ausnahmejahres 2015 sind organisatorisch und verwaltungstechnisch in kurzer Zeit aufgearbeitet.
Der Bund darf jedoch nicht vor dem Hintergrund, schnellstmöglich handeln zu wollen beziehungsweise gehandelt zu haben, den Gesichtspunkt der Effizienz aus den Augen verlieren. Deshalb bedarf es einer verstärkten Einbettung der einzelnen Maßnahmen in die Gesamtstrategie der Bundesregierung. Eine klare Ziel- und Wirkungsorientierung der Maßnahmen ist Voraussetzung, dass Überschneidungen vermieden und die Mittel gezielt dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen bringen. So werden z. B. mit Blick auf die zurückgehenden Flüchtlingszahlen aktuell nicht alle zur Verfügung gestellten Unterkünfte mehr benötigt. Eine Überprüfung scheint hier adäquat.
Rückführung und freiwillige Ausreise
Die aktuellen Flüchtlingsbewegungen haben Deutschland vor die Aufgabe gestellt, hunderttausende Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Die Aufgabe kann aber nur gelingen und gesellschaftspolitische Akzeptanz finden, wenn sich Deutschland auf die Flüchtlinge konzentriert, die hier eine Bleibeperspektive haben. Deshalb müssen alle anderen nicht schutzberechtigten Flüchtlinge schnellstmöglich in ihre Heimatländer zurückkehren. Dazu bedarf es klarer Regelungen mit den Herkunftsstaaten.
Der ganz überwiegende Teil der ausreisepflichtigen Ausländer kehrt freiwillig zurück. Der Bund fördert die freiwillige Ausreise über verschiedene Programme und wird im Jahr 2016 voraussichtlich insgesamt rund 23 Mio. € verausgaben. Für das Jahr 2017 werden rund 64 Mio. € für den Ausbau der Programme zur Förderung der freiwilligen Rückkehr zur Verfügung gestellt, um diese Ausreisemöglichkeit gezielt zu nutzen.
Fazit
Der Bund hat 2016 und 2017 rund 43 Mrd. € zur Verfügung gestellt, um die gesamtstaatlichen Herausforderungen zu meistern. Er unterstützt die Länder dabei dauerhaft, dynamisch und strukturell. Ende 2016 sind wir auf einem guten Weg. Die hohen Einreisezahlen waren auf das Jahr 2015 beschränkt. Seit Anfang des Jahres 2016 sind die Zugangszahlen deutlich gesunken und bleiben konstant. So kann von gut 280.000 asylsuchenden Menschen im Jahr 2016 ausgegangen werden.
Der Bund hat – flankiert mit einer guten Mittelausstattung – seine Entscheidungsprozesse, Verwaltungsabläufe und IT-Verfahren bis Ende 2016 neu aufgestellt. Nur ein Jahr nach dem Beginn des hohen Flüchtlingszustroms hat sich damit in der Verwaltung viel getan. Für die Schutzsuchenden gibt es ebenfalls viele Verbesserungen: So konnte der Bestand an laufenden Asylverfahren bereits um ein Viertel gegenüber dem Höchststand abgebaut werden, alle Schutzsuchenden sind erfasst, neu eintreffende Flüchtlinge können ihren Antrag sofort stellen und Integrationskurse können bereits im Asylverfahren besucht werden. Gleichzeitig hat der Bund die Länder und Kommunen umfassend finanziell entlastet.
Gesetzgebung (wesentliche Änderungen im Überblick)
I. Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz („Asylpaket I“, in Kraft seit Ende Oktober 2015)
- Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zur strukturellen, dynamischen und dauerhaften Beteiligung des Bundes an einem Teil der Kosten der Länder und Kommunen im Zusammenhang mit den Flüchtlingen.
- Erleichterungen im Bauplanungsrecht bei der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften.
- Einleitung der Beschleunigung der Asylverfahren.
- Reduzierung von Fehlanreizen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
- Schnellere Integration schutzbedürftiger Asylbewerber (Teilnahme an Integrationskursen schon im Asylverfahren, Einführung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung als Regelinstrument).
- Erhöhung der Kompensationszahlungen an die Länder wegen Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur sozialen Wohnraumförderung um 500 Mio. € p. a. 2016 bis 2019.
II. Datenaustauschverbesserungsgesetz (in Kraft seit Anfang Februar 2016)
- Medienbruchfreie Kommunikation und Digitalisierung des Asylverfahrens.
- Einführung des Ankunftsnachweises.
- Mit Einführung neuer Hard- und Software wird das fehleranfällige EASY-System als Referenz für die Einreise nach Deutschland ersetzbar.
III. Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“, in Kraft seit Mitte März 2016)
- Beschleunigung der Asylverfahren mit geringer Aussicht auf Anerkennung.
- Rahmenbedingungen für Erstellung ärztlicher Atteste präzisiert, um Rückführungen zu erleichtern.
- Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre für subsidiär Schutzberechtigte.
- Verstärkte Unterstützung der Bundespolizei bei der Passersatzbeschaffung.
- Kostenbeitrag für Sprach- und Integrationskurse.
- Ankunftsnachweis ist Voraussetzung für Erhalt von Leistungen nach dem AsylbLG.
IV. Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern („Kölnpaket“, in Kraft seit Mitte März 2016)
- Straffälliges Verhalten von Ausländern wird im Ausweisungsrecht stärker gewichtet.
- Bei bestimmten strafrechtlichen Verurteilungen kann unter leichteren Voraussetzungen ein Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung erlangt werden.
V. Integrationsgesetz und Verordnung zum Integrationsgesetz (in Kraft seit Anfang August 2016)
- Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt.
- Ausweitung der Verpflichtungsmöglichkeit zur Teilnahme an Integrationsmaßnahmen.
- Leistungsrechtliche Sanktion nach AsylbLG bei verschuldeter Nichtteilnahme an vorgenannten Maßnahmen und Fehlverhalten.
- Effizientere Steuerung und Ausbau des Integrationskursangebots.
- Anknüpfen der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis an erbrachte Integrationsleistungen.
- Wohnsitzregelung.
VI. Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen (in Kraft seit Anfang Dezember 2016)
- Integrationspauschale 2 Mrd. € jährlich von 2016 bis 2018.
- Vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende für die Jahre 2016 bis 2018 (insgesamt 2,6 Mrd. €).
- Nochmalige Erhöhung der Kompensationsmittel für die soziale Wohnraumförderung um jeweils 500 Mio. € in den Jahren 2017 und 2018.
- Umsetzung der Spitzabrechnung und neue Abschlagszahlungen für 2016 und 2017.
Fußnoten
- 1
- Hinweis: Die in der Öffentlichkeit häufig wahrgenommene Zahl von 1,1 Millionen Flüchtlingen im Jahr 2015 basierte auf der Jahressumme der sogenannten EASY-Registrierung. In diesem anonymisierten IT-System sind Doppel- und Fehlerfassungen möglich. Sie führten Ende 2015 zu einer überhöhten Annahme der Flüchtlingszahlen. Zu diesem Zeitpunkt waren andere Erfassungssysteme noch nicht der hohen Anzahl von Flüchtlingen angepasst und digitalisiert.
- 2
- Siehe hierzu auch den Bericht über Bundespolitik und Kommunalfinanzen in diesem Monatsbericht.
- 3
- Siehe hierzu den ausführlichen Artikel im Monatsbericht BMF vom März 2016.
- 4
- BStBl I 2015 S. 745.
- 5
- Vergleiche BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2016, BStBl I 2016 S. 1424.
- 6
- Gemäß der IAB-SOEP-Migrationsstichprobe waren im Durchschnitt nach fünf Jahren knapp 50 % der Asylbewerber und Flüchtlinge zwischen 15 und 64 Jahren, die in der Vergangenheit nach Deutschland gekommen sind, erwerbstätig. Nach zehn Jahren stieg die Beschäftigungsquote auf 60 %, nach 15 Jahren auf knapp 70 %.