Navigation und Service

Inhalt

  • Analysen und Berichte

    Vor­läu­fi­ger Ab­schluss des Bun­des­haus­halts 2016

    • Im Bundeshaushalt 2016 wurde nach vorläufigen Ergebnissen der Haushaltsausgleich im dritten Jahr in Folge ohne Neuverschuldung erreicht. Der Haushaltsüberschuss ist auch Ergebnis besonderer Umstände, etwa niedrigerer Zinsausgaben als erwartet.
    • Die Investitionen wurden weiter gestärkt. Zum einen gab es höhere Ausgaben für Investitionen im Bundeshaushalt, zum anderen entlastete der Bund Länder und Kommunen. Mit dem Regierungsentwurf zum Nachtragshaushaltsgesetz 2016 ist vorgesehen, das Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" aufzustocken. Hierdurch soll die Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen unterstützt werden. Darüber hinaus entlastete der Bund die Länder und Kommunen erheblich im Hinblick auf die Bewältigung der flüchtlingsbedingten Mehrausgaben.
    • Bezieht man insbesondere die vorgesehene Zuführung an den Kommunalinvestitionsförderungsfonds mit ein, liegt der Finanzierungsüberschuss des Bundeshaushalts bei 6,2 Mrd. . Der Nachtragshaushalt befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren. Ein endgültiger Abschluss für 2016 kann erst nach seiner Verkündung vorgelegt werden.

    Ausgangslage

    Die deutsche Wirtschaft befindet sich auf einem soliden Wachstumskurs. Risiken bestehen insbesondere im außenwirtschaftlichen Umfeld. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist nach den ersten vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamts im Jahr 2016 um 1,9 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen (+ 1,7 % im Jahr 2015).

    Positive Impulse kamen im Jahr 2016 insbesondere von der Inlandsnachfrage. Der anhaltende Beschäftigungsaufbau und steigende Einkommen begünstigten den privaten Konsum sowie Investitionen in den privaten Wohnungsbau. Hinzu kamen positive Impulse durch den erneuten Ölpreisrückgang, der zu Kostenentlastungen bei den Unternehmen und zusätzlichen Kaufkraftsteigerungen bei den privaten Haushalten geführt hat. Auch der gestiegene staatliche Konsum (Flüchtlingsausgaben, öffentlicher Wohnungsbau) trug zum Wachstum bei. Während die Bauinvestitionen höher ausfielen als erwartet, verliefen die Ausrüstungsinvestitionen trotz günstiger Fremd- und Innenfinanzierungsmöglichkeiten eher schwach. Hierzu dürfte insbesondere die nach wie vor zögerliche Entwicklung der Exportwirtschaft beigetragen haben, ebenso Verunsicherungen aus beachtlichen außenwirtschaftlichen Risiken.

    Detaillierte Ergebnisse zu den Aggregaten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für das Jahr 2016 nach Quartalen werden am 23. Februar 2017 vom Statistischen Bundesamt bekannt gegeben.

    Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

    stellen ein umfassendes quantitatives Gesamtbild des wirtschaftlichen Geschehens einer Volkswirtschaft dar.

    Der Arbeitsmarkt wies im Jahr 2016 erneut eine sehr gute Entwicklung auf. Im Jahresdurchschnitt waren 2,69 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote fiel um 0,3 Prozentpunkte auf 6,1 %. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg auf 43,49 Millionen Personen.

    Die gute konjunkturelle Lage begünstigte auch die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2016. Das Steueraufkommen (ohne reine Gemeindesteuern) stieg im Haushaltsjahr 2016 um 4,5 % gegenüber 2015. Insbesondere die Einnahmen aus den gewinnabhängigen Steuern, der Lohnsteuer und den Steuern vom Umsatz erhöhten sich deutlich. Einzelheiten hierzu können dem Artikel „Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder im Haushaltsjahr 2016“ entnommen werden. Abweichungen zu den in Tabelle 1 und Tabelle 6 aufgeführten Einnahmen des Bundes sind methodisch bedingt.

    Gesamtübersicht zum vorläufigen Haushaltsabschluss

    Das Haushaltsgesetz 2016 wurde am 21. Dezember 2015 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 2378). Der endgültige Haushaltsabschluss erfolgt nach Verkündung des Nachtragshaushaltsgesetzes 2016. In den beigefügten Tabellen sind im Soll bereits rechnerisch die mit dem Regierungsentwurf vorgeschlagenen Veränderungen berücksichtigt. Dies ist einerseits eine erneute Zuführung an das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ (SV KInvF) in Höhe von 3,5 Mrd. € und andererseits eine Reduzierung der Zinsausgaben in entsprechender Höhe.

    Das SV KInvF dient der Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2020 und soll dadurch einen Beitrag zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftsstrukturen leisten. Die mit dem NHH 2016 vorgesehene Aufstockung des SV KInvF erfolgt vor dem Hintergrund des bundesweiten Sanierungsbedarfs im Bereich der Schulinfrastruktur, der insbesondere für finanzschwache Kommunen eine besondere Herausforderung bedeutet.

    Nach Vorlage des endgültigen Haushaltsabschlusses kann mitgeteilt werden, wie die grundgesetzliche Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung (Schuldenbremse) eingehalten wurde.

    In Tabelle 1 werden wesentliche Eckwerte des Haushaltssolls 2016, einschließlich Regierungsentwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2016 (NHH 2016), sowie des vorläufigen Haushaltsabschlusses 2016 im Vergleich zum Haushaltsabschluss 2015 dargestellt.

    Gesamtübersicht

    Tabelle vergrößern
    Tabelle 1

    Ausgaben und Einnahmen

    Die Ausgaben des Bundes (ohne besondere Finanzierungsvorgänge) beliefen sich im Haushaltsjahr 2016 auf 306,6 Mrd. . Gegenüber dem Haushaltsjahr 2015 mit Gesamtausgaben von 299,3 Mrd. € stiegen die Ausgaben somit insgesamt um 7,3 Mrd. € beziehungsweise 2,5 %. Berücksichtigt man den Ansatz für noch ausstehende Abrufe der Länder bei der Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Zuführung an das SV KInvF, belaufen sich die Gesamtausgaben auf 310,9 Mrd. € und steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 4 %. Die Ausgaben im vorläufigen Ist unterschritten jedoch das Soll des NHH 2016 um 10,3 Mrd. €. Insbesondere Minderausgaben für Zinsen (-2,8 Mrd. € gegenüber Soll einschließlich NHH 2016) trugen dazu bei. Darüber hinaus verzeichneten die Ausgaben weitere – in der Summe deutliche – Entlastungen. Unter Berücksichtigung der Zuführungen zum SV KInvF und von noch nicht abgerufenen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung würden die Ausgaben des Jahres 2016 nur um 6 Mrd. € unter dem Soll-Ansatz liegen.

    Die Einnahmen (ohne Umlaufmünzen) des Bundes addierten sich im Haushaltsjahr 2016 auf 316,8 Mrd. € und lagen somit um 5,8 Mrd. € oder 1,9 % über dem Ergebnis von 2015 mit 311,1 Mrd. €. Die Steuereinnahmen des Bundes stiegen 2016 um 7,3 Mrd. € auf 289,0 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr (+ 2,6 %). Die sonstigen Einnahmen (ohne Umlaufmünzen) gingen im Vergleich zu 2015 um 1,5 Mrd. € oder 5,1 % zurück. Dies ist vor allem auf einen Basiseffekt zurückzuführen: Im Jahr 2015 wurde das Niveau der Einnahmen insbesondere durch Erlöse aus der Versteigerung von Mobilfunklizenzen erhöht. Im Jahr 2016 hat es keine Versteigerung von Mobilfunklizenzen gegeben. Gegenüber dem Soll 2016 waren dagegen um 5,4 Mrd. € höhere sonstige Einnahmen zu verbuchen. Dies resultierte insbesondere aus Mehreinnahmen bei den Gewährleistungen (+ 1,1 Mrd. €), dem Bundesbankgewinn (+ 0,7 Mrd. €) und dem Verteidigungshaushalt (+ 0,5 Mrd. €).

    Finanzierungssaldo und Nettokreditaufnahme

    Aus der Gegenüberstellung von Einnahmen (ohne Umlaufmünzen) und Ausgaben (ohne besondere Finanzierungsvorgänge) ergibt sich im Haushaltsjahr 2016 ein rechnerischer Finanzierungsüberschuss von 10,2 Mrd. €. Hinzu kommen die Münzeinnahmen (Umlaufmünzen) in Höhe von rund 0,3 Mrd. €, sodass sich ein positiver Saldo von 10,5 Mrd. € errechnet. Unter Berücksichtigung der veranschlagten Ausgaben bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (+ 0,8 Mrd. €) und der Zuführung zum SV KInvF beträgt der Überschuss 6,2 Mrd. €. Darin enthalten ist auch der Teil des Bundesbankgewinns, der den Betrag von 2,5 Mrd. € übersteigt (0,7 Mrd. €). Der Überschuss von 6,2 Mrd. € wird der Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gemäß haushaltsgesetzlicher Vorgabe zugeführt. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat allerdings dem Deutschen Bundestag vorgeschlagen, den obengenannten Überschuss zur Schuldentilgung zu verwenden. Der Haushalt 2016 kam erneut ohne die Nettoaufnahme neuer Kredite aus.

    Entwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer Kennziffern

    Wichtige Kennziffern für das Jahr 2016 zeigen, dass der Bundeshaushalt auch weiterhin von günstigen Finanzierungsbedingungen und einer wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung profitiert. Die Konsolidierungsfortschritte werden besonders bei langfristiger Betrachtung deutlich.

    • Ausgabenquote zum nominalen BIP : Die Ausgabenquote zum nominalen BIP (erstes vorläufiges Jahresergebnis des BIP 2016: 3 133,86 Mrd. €) setzt die Bundesausgaben in Relation zur Wirtschaftsleistung in Deutschland. Mit 9,8 % liegt die Quote marginal unter der des Haushaltsabschlusses von 2015 (9,9 %). Damit wird ein neuer historischer Tiefststand erreicht. Die seit 2013 durchgängig rückläufige Ausgabenquote belegt die Ausgabendisziplin der Bundesregierung (siehe auch Abbildung 1).
    • Zinsausgabenquote: Die Zinsausgabenquote stellt den Anteil der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes dar. Die Zinsausgabenquote lag 2016 bei 5,7 % und verbesserte sich leicht um gut einen Prozentpunkt gegenüber dem Wert des Jahres 2015 von 7 %. Damit setzte sich die Abwärtsbewegung fort. Im Vergleich zum Höchstwert des Haushalts 1999 mit rund 16,6 % oder den Werten der Jahre 2003 bis 2008 von über 14,2 % ist dieser Indikator deutlich zurückgeführt worden. Die Quote hat nun das niedrigste Niveau seit dem Jahr 1979 (siehe auch Abbildung 2).
    • Zins-Steuer-Quote: Die Zins-Steuer-Quote zeigt den Anteil der durch Steuereinnahmen gedeckten Zinsausgaben. Die Zins-Steuer-Quote lag 2016 bei 6 % und war damit das dritte Jahr in Folge im einstelligen Bereich. Die Quote war zuletzt nur noch halb so hoch wie im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre.
    • Steuerfinanzierungsquote: Die Steuerfinanzierungsquote gibt den Anteil der durch Steuereinnahmen gedeckten Bundesausgaben wieder. Der Anteil der Steuereinnahmen an den Bundesausgaben betrug im vergangenen Jahr 94,2 % und liegt damit über dem Niveau des Jahres 2015 (94,1 %). Die Quote erhöhte sich das vierte Jahr in Folge und überschritt dabei das Niveau von 2013 um nahezu zehn Prozentpunkte.
    • Primärsaldo: Der Primärsaldo ist die Differenz zwischen öffentlichen Einnahmen (ohne Nettokreditaufnahme) und öffentlichen Ausgaben (abzüglich der Zinszahlungen auf die ausstehenden Staatsschulden). Diese wichtige Größe eröffnet somit den Blick auf den Haushalt ohne die Altlasten der Vergangenheit (repräsentiert durch die Zinslasten) und ohne aktuelle Neuverschuldung, soweit vorhanden. Der Bundeshaushalt 2016 schließt voraussichtlich mit einem Primärüberschuss von 27,7  Mrd. € ab. Dies stellt gegenüber dem Haushaltsabschluss 2015 mit einem Primärüberschuss von 32,8 Mrd. € eine Verschlechterung um 5,1 Mrd. € dar. Damit sind die Primärausgaben (Ausgaben ohne Zinsausgaben) deutlich schneller gestiegen als die Einnahmen.

    Primärausgaben

    sind die öffentlichen Ausgaben abzüglich der Zinszahlungen auf die ausstehenden Schulden.

    Flächendiagramm: Ausgabenquote von 1955 bis 2016 in Relation zum BIP in % BildVergroessern
    Abbildung 1

    Die Infografik zeigt ein Diagramm, das die Zinsausgabenquote von 1955 bis 2016 in % darstellt. BildVergroessern
    Abbildung 2

    Bedeutende Veränderungen im Haushaltsjahr 2016

    Steuereinnahmen

    Ausführliche Angaben zu den Steuereinnahmen des Bundes können dem Artikel „Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder im Haushaltsjahr 2016“ in diesem Monatsbericht entnommen werden.

    Steuerpolitik

    Zum Jahresbeginn traten erneut steuerliche Entlastungen für die Bürger in Kraft. Der Grundfreibetrag und die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs, der Kinderfreibetrag und das Kindergeld ebenso wie der Kinderzuschlag und der Unterhaltshöchstbetrag wurden erhöht, um die Effekte der kalten Progression auszugleichen, das gestiegene Existenzminimum steuerfrei zu stellen und gezielt die Familien zu entlasten.

    Sozialpolitik

    Wie bereits in den vergangenen Jahren wirkte sich auch im Jahr 2016 der weitere Anstieg sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung positiv auf der Einnahmenseite der Sozialversicherungen aus. So stellt die Bundesregierung in ihrem Rentenversicherungsbericht 2016 fest, dass im Jahr 2016 die Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung bis zum Oktober um rund 3,9 % gestiegen sind. Dies spiegelt sich auch in der Nachhaltigkeitsrücklage wider. Diese dient dazu, Defizite und Einnahmenschwankungen unterjährig auszugleichen, um kurzfristige Beitragssatzänderungen zu vermeiden: Der Rentenversicherungsbericht geht für das Jahresende 2016 von einer Rücklage in Höhe von 32,2 Mrd. € aus. Auch deshalb konnte der geltende Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung, der für 2015 um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7 % gesenkt wurde, für 2016 und 2017 fortgeschrieben werden. Insgesamt sind im Jahr 2016 rund 86,8 Mrd. € aus dem Bundeshaushalt an die Gesetzliche Rentenversicherung geflossen.

    Auch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) profitierte von dem anhaltenden Beschäftigungszuwachs. Nach Berechnungen des GKV-Schätzerkreises stiegen die Beitragseinnahmen im Jahr 2016 um 3,9 %. Diese positive Entwicklung wird sich auch 2017 fortsetzen, sodass ein durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag für die Jahre 2016 und 2017 von 1,1 % errechnet wurde. Die geschätzte Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds betrug zum Jahresende 2016 circa 9 Mrd. €. Darüber hinaus beliefen sich nach vorliegenden Daten die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen zum Ende des 3. Quartals 2016 auf 15,9 Mrd. €. Der Bundeszuschuss an die GKV zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben stieg von 11,5 Mrd. € im Jahr 2015 auf 14 Mrd. € im Jahr 2016 und trug ebenfalls zu dem positiven Ergebnis bei.

    Entlastung der Länder und Kommunen

    Im Jahr 2016 haben Bund und Länder mit dem „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen“ ein weiteres umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Zahlreiche Maßnahmen des Gesetzes haben im Jahr 2016 die Länder und Kommunen entlastet. So erhalten die Länder 2016 bis 2018 jährlich eine Integrationspauschale von 2 Mrd. € über die Umsatzsteuer. Sofern die Kommunen die Kostenträger sind, haben die Länder die Weitergabe der Bundesmittel zugesagt. Mit dem Gesetz wurden zudem weitere Entlastungen der Länder für einen Teil der Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Jahren 2016 und 2017 umgesetzt. Für das Jahr 2016 erhielten die Länder zusätzlich zur bereits erfolgten Abschlagszahlung von rund 3 Mrd. € Mittel in Höhe von rund 2,6 Mrd. €. Weiterhin erstattet der Bund für die Jahre 2016 bis 2018 die Kosten der Unterbringung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte vollständig, wodurch die Kommunen im Jahr 2016 um 400 Mio. € entlastet wurden und voraussichtlich um circa 900 Mio. € für das Jahr 2017 und 1,3 Mrd. € für das Jahr 2018 entlastet werden.

    Darüber hinaus entlastet der Bund die Länder und Kommunen im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes 2015 durch eine Entlastungspauschale für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Mio. €. Zudem nutzt der Bund die finanziellen Spielräume im Bundeshaushalt, die durch den Wegfall des Betreuungsgelds bis 2018 entstehen. Länder und Kommunen werden bei Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung unterstützt. Diese Summe beläuft sich im Jahr 2016 auf 339 Mio. €. Im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wurden für die Jahre 2016 bis 2019 die Entflechtungsmittel für die soziale Wohnraumförderung um 500 Mio. € pro Jahr erhöht. Mit dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen erfolgt 2017 und 2018 eine weitere Erhöhung dieser Entflechtungsmittel um jeweils 500 Mio. €.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unterstützt die Länder und Kommunen durch mietzinsfreie Überlassung von Bundesliegenschaften für Erst- und Anschlussunterbringungen von Flüchtlingen sowie durch die verbilligte Abgabe von Grundstücken zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaus.

    Entwicklung der konsumtiven und investiven Ausgaben

    Die Einnahmen und Ausgaben des Bundes und auch der Länder werden entsprechend ihrer ökonomischen Wirkung auf die gesamtwirtschaftlichen Abläufe geordnet. Dies erfolgt über den Gruppierungsplan. Hier kann nach konsumtiven und investiven Ausgabearten unterschieden werden. So werden unter anderem Baumaßnahmen, der Immobilienkauf, Darlehen und die Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen den investiven Ausgaben zugeordnet. Personalausgaben, sächliche Verwaltungsausgaben inklusive der militärischen Beschaffungen sowie Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme der für Investitionen, sind konsumtive Ausgaben1.

    Gesamtübersicht der konsumtiven und investiven Ausgaben

    Tabelle vergrößern
    Tabelle 2

    Konsumtive Ausgaben

    Die Hauptgruppen 4 bis 6 des Gruppierungsplans stellen konsumtive Ausgaben dar. Die konsumtiven Ausgaben des Bundes summierten sich im Haushalt 2016 auf 276,9 Mrd. €. Sie hatten somit einen rechnerischen Anteil von 90,3 % an den Gesamtausgaben des Bundes. Die konsumtiven Ausgaben waren um 2,7 % höher als im Jahr 2015. Die laufenden Zuschüsse an Sozialversicherungen machen den größten Anteil an den konsumtiven Ausgaben des Bundes aus (41 %). Die laufenden Zuschüsse an Sozialversicherungen stiegen überdurchschnittlich gegenüber dem Vorjahr um 4,9 %. Die Zinsausgaben gingen deutlich um 3,6 Mrd. € beziehungsweise 16,9 % gegenüber dem Vorjahr zurück und dämpften damit die Zunahme der konsumtiven Ausgaben.

    Konsumtive Ausgaben des Bundes

    Tabelle vergrößern
    Tabelle 3

    Investive Ausgaben

    Investive Ausgaben sind in den Hauptgruppen 7 und 8 des Gruppierungsplans dargestellt. Die Definition ist nicht mit jener in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen vergleichbar, bei der u. a. auch die Ausgaben für Forschung und Entwicklung hinzugezählt werden. Die investiven Ausgaben des Bundes beliefen sich im abgelaufenen Haushaltsjahr auf 29,7 Mrd. € (einschließlich NHH 2016 33,2 Mrd. €). Sie haben einen Anteil an den Gesamtausgaben des Bundes von 9,7 % (einschließlich NHH 2016 von 10,7 %). Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die investiven Ausgaben um 0,4 % an.

    Unter Berücksichtigung der im NHH 2016 vorgesehenen Zuweisung an das SV KInvF überschritten die investiven Ausgaben das Vorjahresniveau um rund 12 % (+ 3,6 Mrd. €). Das Soll 2016 wurde um 1,8 Mrd. € unterschritten. Die geringere Inanspruchnahme von Mitteln zeigt sich insbesondere bei Zukunftsinvestitionen und niedrigeren Gewährleistungsaufwendungen. Die Bundesregierung und der Haushaltsgesetzgeber sehen die Stärkung der Investitionstätigkeit weiterhin als wichtige Aufgabe. So wurden für das Haushaltsjahr 2017 die Investitionsausgaben weiter auf 36 Mrd. € erhöht. Darüber hinaus werden die nicht verausgabten Investitionsmittel des Vorjahres ins neue Jahr übertragen.

    Die Finanzierungshilfen bildeten den größten Ausgabenblock der investiven Ausgaben. Bei den Finanzierungshilfen an den öffentlichen Bereich wären dann auch im Ist die Zuweisungen an das SV KInvF von 3,5 Mrd. € zu verbuchen. Des Weiteren wurden unter anderem Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes und nicht bundeseigener Eisenbahnen in Höhe von 4,8 Mrd. € geleistet. Ein weiterer wichtiger Ausgabenposten sind die Kompensationszahlungen an die Länder, die insbesondere wegen Beendigung der Finanzhilfen des Bundes für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden geleistet wurden. Die Kompensationszahlungen an die Länder erhöhten sich im Jahr 2016 gegenüber 2015 um 0,5 Mrd. € auf 3,1 Mrd. €.

    Die Sachinvestitionen beliefen sich 2016 auf 8,8 Mrd. €. Das waren 1,1 Mrd. € (+ 14,8 %) höhere Ausgaben als ein Jahr zuvor. Gut drei Viertel der Sachinvestitionen flossen in Baumaßnahmen. Dabei entfielen 2,4 Mrd. € auf den Bau und Erhalt von Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen. Das sind rund 0,6 Mrd. € mehr als im Haushaltsjahr 2015.

    Investive Ausgaben des Bundes

    Tabelle vergrößern
    Tabelle 4

    Ausgabenstruktur nach Aufgabenbereichen sowie wesentliche Einnahmepositionen

    Im Sollbericht 2016 wurden die nachfolgenden Ausgabe- und Einnahmepositionen ausführlich kommentiert (siehe Sollbericht 2016 im Monatsbericht des BMF Februar 2016). Tabelle 5 zeigt die Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen. Die Nummerierung und Darstellung erfolgt aufgrund der Systematik des Funktionenplans. Im Folgenden werden die vorläufigen Ergebnisse des Haushaltsjahres 2016 dargestellt.

    Tabelle 6 zeigt die Einnahmen des Bundes im Jahr 2016.

    Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen

    Tabelle vergrößern
    Tabelle 5

    Einnahmen des Bundes

    Tabelle vergrößern
    Tabelle 6

    Fußnoten

    1
    Eine genaue Auflistung findet sich in § 13 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung.

Fußzeile