- Das Haushaltsgesetz 2017 wurde am 23. Dezember 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet.
- Mit dem Bundeshaushalt 2017 wurde zum dritten Mal in Folge ein Haushalt ohne neue Schulden beschlossen. Die „schwarze Null“ wird dank der mit dem Haushaltsabschluss 2015 gebildeten Asylrücklage eingehalten. Der Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung ist also keine Selbstverständlichkeit.
- Bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2017 hält der Bund die Vorgaben der Schuldenbremse mit ausreichendem Abstand ein.
Ausgangslage
Die deutsche Wirtschaft befindet sich auf einem soliden Wachstumskurs. Risiken bestehen insbesondere im außenwirtschaftlichen Umfeld. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes vom Februar im Jahr 2016 um real 1,9 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen und damit leicht stärker als in der Herbstprojektion der Bundesregierung erwartet. Im Jahr 2015 lag das Wachstum noch bei 1,7 %.
Positive Impulse kamen 2016 insbesondere von der Inlandsnachfrage. Der anhaltende Beschäftigungsaufbau und steigende Einkommen begünstigten den privaten Konsum sowie Investitionen in den privaten Wohnungsbau. Hinzu kamen positive Impulse vom erneuten Ölpreisrückgang, der zu Kostenentlastungen bei den Unternehmen und zusätzlichen Kaufkraftsteigerungen bei den privaten Haushalten geführt hat. Auch der gestiegene staatliche Konsum (Flüchtlingsausgaben, öffentlicher Wohnungsbau) trug zum Wachstum bei. Während die Bauinvestitionen höher ausfielen als erwartet, verliefen die Ausrüstungsinvestitionen eher schwach.
Auch für das Jahr 2017 wird angesichts der guten Verfassung der deutschen Wirtschaft ein solides Wachstum erwartet. Stützende Faktoren in einem Umfeld niedriger Zinsen und Wechselkurse sowie moderater, wenn auch steigender Ölpreise, sind der kontinuierliche Beschäftigungsaufbau und Einkommenssteigerungen, die den privaten Konsum und private Wohnungsbauinvestitionen begünstigen, sowie wachsende öffentliche Ausgaben für Konsum und Investitionen. Die Risiken, insbesondere aus dem außenwirtschaftlichen Umfeld, bleiben beachtlich. In der Jahresprojektion für das Jahr 2017 rechnet die Bundesregierung mit einem Anstieg des realen BIP von 1,4 % gegenüber dem Vorjahr.
Gesamtübersicht
Das Haushaltsgesetz 2017 wurde am 25. November 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 23. Dezember 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2016 S. 3016). Tabelle 1 zeigt wesentliche Positionen des Bundeshaushalts 2017.
Ausgaben und Einnahmen
Die Ausgaben des Bundes für das Haushaltsjahr 2017 sind mit 329,1 Mrd. € geplant. Sie übersteigen damit die Soll-Ausgaben des Jahres 2016 um 12,2 Mrd. € beziehungsweise 3,8 %. Die Steuereinnahmen und Verwaltungseinnahmen (sonstige Einnahmen) sind mit 322,1 Mrd. € veranschlagt und liegen damit um 11,5 Mrd. € über den Erwartungen des Jahres 2016. Dabei wird mit einem Anstieg der Steuereinnahmen um 12,9 Mrd. € gerechnet, während die sonstigen Einnahmen um 1,4 Mrd. € gegenüber dem Soll von 2016 leicht zurückgehen.
Finanzierungsdefizit
Aus der Differenz von Einnahmen und Ausgaben ergibt sich für das Haushaltsjahr 2017 ein Finanzierungsdefizit von 7,0 Mrd. €. Die Finanzierung dieses Defizits erfolgt über die Münzeinnahmen aus Umlaufmünzen und eine Entnahme aus der Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Damit wurde ein Haushaltsgesetz beschlossen, das zum dritten Mal in Folge einen Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung beinhaltet.
Entwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer Kennziffern
Die nachfolgenden Kennziffern zeigen wichtige Beziehungen der Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushalts 2017 untereinander und zu externen Faktoren.
- Ausgabenquote zum nominalen BIP: Die Ausgabenquote ergibt sich aus den Bundesausgaben in Relation zur Wirtschaftsleistung in Deutschland (BIP 2017: 3 221,8 Mrd. €1). Die Quote steigt im aktuellen Haushalt 2017 gegenüber dem Soll 2016 marginal um 0,1 Prozentpunkte auf 10,2 %.
- Zinsausgabenquote: Die Zinsausgabenquote bezeichnet den Anteil der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts. Im Jahr 2017 wird diese Quote mit voraussichtlich 5,6 % um 0,8 Prozentpunkte niedriger sein als für das Jahr 2016 geplant (Soll 2016: 6,4 %).
- Zins-Steuer-Quote: Die Zins-Steuer-Quote zeigt den Anteil der Steuereinnahmen der für Zinsausgaben aufzuwenden ist. Dieser Anteil liegt im Bundeshaushalt 2017 bei 6,1 %. Damit wird voraussichtlich ein um 0,9 Prozentpunkte geringerer Anteil der Steuereinnahmen für Zinsen verausgabt als noch im Soll 2016 (7,0 %) veranschlagt.
- Steuerfinanzierungsquote: Die Steuerfinanzierungsquote weist den Anteil der durch Steuereinnahmen gedeckten Bundesausgaben aus. Dieser Anteil soll für den Bundeshaushalt in diesem Jahr 91,5 % betragen. Damit würde sich der Anteil der durch die laufenden Steuereinnahmen gedeckten Ausgaben gegenüber dem Soll 2016 um 0,6 Prozentpunkte erhöhen.
Einhaltung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung (Schuldenbremse)
Der Bundeshaushalt muss gemäß Artikel 115 Grundgesetz (GG) ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden. Mit der Einhaltung der Obergrenze für die Kreditaufnahme von 0,35 % des nominalen BIP wird diesem Grundsatz entsprochen. Dabei wird die maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme (NKA) in Höhe von 0,35 % des nominalen BIP für 2017 – zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung (Herbstprojektion der Bundesregierung vom 7. Oktober 2016) – bereinigt um den Saldo der finanziellen Transaktionen und eine Konjunkturkomponente.2
Ermittlung der Konjunkturkomponente
Die Konjunkturkomponente im Rahmen der Schuldenbremse wird mit Hilfe eines Konjunkturbereinigungsverfahrens berechnet. Die Konjunkturbereinigung gewährleistet, dass die Finanzpolitik durch das Wirkenlassen der automatischen Stabilisatoren3 sowohl in wirtschaftlich guten als auch in wirtschaftlich ungünstigeren Zeiten angemessen ist. In wirtschaftlich guten Zeiten sind die Verschuldungsspielräume geringer, in wirtschaftlich ungünstigeren Zeiten größer als in einer wirtschaftlichen Normallage. Die Konjunkturkomponente wird berechnet als Produkt aus Produktionslücke und Budgetsemielastizität.
Produktionslücke
kennzeichnet die Abweichung der wirtschaftlichen Aktivität (BIP) von der konjunkturellen Normallage (Produktionspotenzial). Damit geben die Produktionslücken das Ausmaß der gesamtwirtschaftlichen Unter- beziehungsweise Überauslastung wieder.
Budgetsemielastizität
gibt an, wie die Einnahmen und Ausgaben des Bundes auf eine Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität reagieren. Sie ermittelt also die Auswirkungen der konjunkturellen Schwankungen auf den Bundeshaushalt.
Für das Haushaltsjahr 2017 berechnet sich die Konjunkturkomponente wie folgt: Bei der Haushaltsaufstellung wurde für das Jahr 2017 eine negative nominale Produktionslücke von 9,5 Mrd. € projiziert. Durch Multiplikation des Wertes der Produktionslücke mit der Budgetsemielastizität des Bundes von rund 0,205 ergibt sich eine Konjunkturkomponente von rund -1,9 Mrd. €. Die Verschuldungsspielräume des Bundes sind also um rund 1,9 Mrd. € höher als bei einer konjunkturellen Normallage.
Berechnung der zulässigen Nettokreditaufnahme
Die im Artikel 115 GG festgelegte Obergrenze der Kreditaufnahme von 0,35 % des BIP beläuft sich im Jahr 2017 auf 10,6 Mrd. € (Position 3 in Tabelle 2). Bereinigt um den Saldo der finanziellen Transaktionen (-0,7 Mrd. €, Position 4) und um die Konjunkturkomponente (-1,9 Mrd. €, Position 5) wäre im Jahr 2017 eine NKA von maximal 13,2 Mrd. € (Position 7) möglich. Diese nach der Rechenregel zur Schuldenbremse ermittelte zulässige Neuverschuldung stellt jedoch keinen politischen Zielwert dar, sondern eine maximale Obergrenze, die 2017 nicht ausgeschöpft wird: Der Bundeshaushalt ist auch ohne Neuverschuldung ausgeglichen. Die Finanzierungssalden des Aufbauhilfefonds, des Kommunalinvestitionsförderungsfonds und des Energie- und Klimafonds weisen insgesamt ein Defizit in Höhe von 3,2 Mrd. € aus. Insgesamt beträgt damit die für die Schuldenbremse relevante NKA 3,2 Mrd. € (Position 8). Die strukturelle NKA, die sich aus der Position 8 zuzüglich der finanziellen Transaktionen und der Konjunkturkomponente ergibt, beträgt 0,6 Mrd. €. In Prozent des BIP ist der Haushalt damit strukturell ausgeglichen (Position 9). Der Bund hält bei der Haushaltsaufstellung des Jahres 2017 die Vorgaben der Schuldenregel mit Abstand ein.
Die Berechnung der im Haushaltsjahr 2017 zulässigen Nettokreditaufnahme ist in Tabelle 2 dargestellt.
Komponenten zur Berechnung der zulässigen Nettokreditaufnahme im Haushaltsjahr 2017 (Stand: Haushaltsaufstellung im Herbst 2016)
Tabelle vergrößernWichtige politische Entscheidungen mit Wirkung auf den Bundeshaushalt 2017
Innere Sicherheit und Verteidigung
Im Bereich der inneren Sicherheit werden die Sicherheitsbehörden personell und finanziell in die Lage versetzt, das hohe Sicherheitsniveau in unserem Land auch künftig aufrecht zu erhalten. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Bereiche Terrorismus, Grenzschutz, Organisierte Kriminalität und IT-Sicherheit.
In den Haushaltsaufstellungsverfahren der Jahre 2016 und 2017 wurden mehrere Sicherheitspakete aufgelegt. Mit den Sicherheitspaketen wurden zusätzlich 8.773,5 Planstellen und Stellen sowie für den Zeitraum 2016 bis 2020 ergänzende Finanzmittel in Höhe von rund 2,4 Mrd. € vereinbart, die wesentlich der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugutekommen. Diese tragen erheblich dazu bei, dass der Etat des Bundesministerium des Innern von rund 5,85 Mrd. € im Jahr 2013 (Soll) auf rund 8,98 Mrd. € im Jahr 2017 steigt (53,4 %).
Angesichts der vielfältigen und sich wandelnden Aufgaben der Bundeswehr sowohl im Rahmen internationaler Einsätze als auch bei der Bündnis- und Landesverteidigung wird der Verteidigungshaushalt im Jahr 2017 um rund 2,7 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr auf rund 37 Mrd. € aufgestockt. Damit wird dem gestiegenen Bedarf sowohl im verteidigungsinvestiven Bereich (Entwicklung und Beschaffung) als auch im Zusammenhang mit der eingeleiteten Trendwende beim Personal Rechnung getragen.
Sozialpolitik
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist weiterhin finanziell stabil aufgestellt. Aufgrund der guten Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung hat die BA auch im Jahr 2016 einen Überschuss erzielt und die Ende 2015 vorhandene allgemeine Rücklage von 6,5 Mrd. € auf rund 9,8 Mrd. € weiter aufbauen können. Im Bereich der Arbeitslosenversicherung beträgt der Beitragssatz unverändert 3,0 %.
Auch die übrigen Sozialversicherungen konnten in den vergangenen Jahren weiterhin eine positive Einnahmeentwicklung verzeichnen. Trotz der zu Beginn des Jahres 2015 erfolgten Beitragssatzsenkung und den Leistungsausweitungen durch das Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz geht die Bundesregierung in ihrem Rentenversicherungsbericht 2016 davon aus, dass die Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung zum Jahresende 2016 mit rund 32 Mrd. € auf hohen Niveau bleibt. Dies entspricht rund 1,6 Monatsausgaben. Der Beitragssatz für die allgemeine Rentenversicherung wird auch im Jahr 2017 weiterhin bei 18,7 % liegen, sodass hieraus keine Rückwirkung auf die Bundeszuschüsse resultiert.
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde im Jahr 2004 ein steuerfinanzierter Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt. Insbesondere während der Finanz- und Wirtschaftskrise bewilligte der Gesetzgeber zugunsten der GKV und zur Stabilisierung des Beitragssatzes mit dem Konjunkturpaket II (2009), dem Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz (2010) und dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 für den Zeitraum 2009 bis 2015 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von rund 35 Mrd. €. Der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds wurde nach der vorrübergehenden Absenkung in den Jahren 2013 bis 2015, die der Konsolidierung des Bundeshalts dienten, im Jahr 2016 wieder auf 14 Mrd. € angehoben. Ab dem Jahr 2017 wird der Bundeszuschuss auf jährlich 14,5 Mrd. € festgeschrieben. Zusätzlich werden den Einnahmen des Gesundheitsfonds 2017 einmalig 1,5 Mrd. € aus der Liquiditätsreserve zugeführt, um die GKV bei den Investitionen in den Aufbau einer modernen und innovativen Versorgung (Telematikinfrastruktur) sowie bei der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten zu unterstützen.
Die positive Entwicklung bei der Beschäftigungszahl sozialversicherter Arbeitnehmer in Zusammenspiel mit dem kontinuierlichen Zufluss zusätzlicher Mittel aus dem Bundeshaushalt trug maßgeblich zu den hohen Reserven des Gesundheitsfonds und der GKV bei, welche zum Ende des Jahres 2016 bei circa 9 Mrd. € beziehungsweise circa 16 Mrd. € lagen. Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitragssatz wird auch im Jahr 2017 bei 1,1 % liegen und bleibt somit gegenüber dem Vorjahr stabil.
Entlastung der Länder und Kommunen
Der Bund entlastet Länder und Kommunen weiter auf vielfältige Weise. Mit dem Jahr 2015 trat etwa eine kommunale Sonderentlastung für die Jahre 2015 bis 2017 in Höhe von jährlich 1 Mrd. € in Kraft, welche jeweils hälftig über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung von Beziehern von SGB-II-Leistungen realisiert wird. Außerdem werden nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in den Jahren 2015 bis zunächst 2018 und inzwischen bis zum Jahr 2020 verlängert Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Mrd. € zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen gewährt. Zur Förderung der Sanierung, des Umbaus und der Erweiterung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen wird der Bund das Mittelvolumen des Kommunalinvestitionsförderungsfonds zeitlich befristet bis zum Jahr 2020 um nochmals 3,5 Mrd. € erhöht. Mit dem vom Bundestag am 16.02.2017 beschlossenen Nachtragshaushaltsgesetz 2016 (NHH 2016) wird die haushaltsmäßige Voraussetzung dafür geschaffen. Bereits beschlossen wurde zudem eine weitere Entlastung der Kommunen im Jahr 2017 in Höhe von 1,5 Mrd. € (1 Mrd. € über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und 500 Mio. € über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung).
Seit dem Jahr 2015 werden die Länder außerdem dadurch entlastet, dass der Bund die Kosten für das BAföG, von denen er zuvor 65 % getragen hatte, vollständig übernimmt. Auf Grundlage der Daten, die zum Zeitpunkt der politischen Einigung zur Verfügung standen, beträgt der Entlastungseffekt für die Länder 1,17 Mrd. € pro Jahr.
Bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern hat der Bund die Länder im Jahr 2015 über eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer um pauschal 2 Mrd. € entlastet. Im Jahr 2016 haben Bund und Länder mit dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ein weiteres umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Für die Jahre 2016 bis 2018 erstattet der Bund die Kosten für Leistungen der Unterkunft und Heizung nach SGB II für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte vollständig. Die Kommunen werden hiermit im Jahr 2016 um 400 Mio. € sowie voraussichtlich für das Jahr 2017 um 900 Mio. € und für das Jahr 2018 um 1,3 Mrd. € entlastet. Mit dem Gesetz wurden zudem weitere Entlastungen der Länder für einen Teil der Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Jahren 2016 und 2017 umgesetzt. Für das Jahr 2016 erhalten die Länder zusätzlich zur bereits erfolgten Abschlagszahlung von 3 Mrd. € Mittel in Höhe von rund 2,6 Mrd. € und für das Jahr 2017 eine Abschlagszahlung in Höhe von 1,2 Mrd. €. Zudem erhalten die Länder in den Jahren 2016 bis 2018 jährlich eine Integrationspauschale in Höhe von 2 Mrd. € über die Umsatzsteuer. Daneben werden den Ländern mit dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration, die für die soziale Wohnraumförderung im Integrationskonzept in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von jeweils 500 Mio. € für die Jahre 2017 und 2018 als Entflechtungsmittel gewährt. Dies stellt eine weitere Erhöhung der Entflechtungsmittel für die soziale Wohnraumförderung dar, da diese bereits mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz für die Jahre 2016 bis 2019 um jeweils 500 Mio. € aufgestockt wurden. Das Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration regelt zudem den Transferweg für die bereits im Koalitionsvertrag zugesagte jährliche 5-Milliarden-Euro-Entlastung der Kommunen ab dem Jahr 2018.
Darüber hinaus erhalten die Länder weitere Entlastungen. Als Entlastungspauschale für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erhalten die Länder 350 Mio. € pro Jahr über ihren Umsatzsteueranteil. Zur Verbesserung der Kinderbetreuung erhalten die Länder aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes über ihren Umsatzsteueranteil insgesamt rund 2,0 Mrd. € in den Jahren 2016 bis 2018. Hiervon entfallen 774 Mio. € auf das Jahr 2017. Für den Ausbau der Betreuung für Kinder zwischen drei und sechs Jahren zahlt der Bund in den Jahren 2017 bis 2020 insgesamt 1,1 Mrd. € (2017: 226 Mio. €).
Weiterhin wurden Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ab dem 1. Januar 2015 mietzinsfrei und unbürokratisch zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Überdies erstattet die BImA den Ländern und Kommunen gegen Nachweis die für diese Liegenschaften die entstandenen Herrichtungskosten. Der Bund hat auch für die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge umfassende Hilfen geleistet, u. a. wurden Empfehlungen für eine gesundheitliche Erstaufnahmeuntersuchung und ein Konzept zur frühzeitigen Impfung bei Asylsuchenden nach Ankunft in Deutschland entwickelt.
Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Flüchtlingslage
Die Aufgabe, Flüchtlingen zu helfen und die Ursachen für Flucht und Vertreibung zu bekämpfen, hört nicht an den deutschen Grenzen auf. Hierzu bedarf es vielmehr einer Ergänzung der nationalen Politikansätze insbesondere um entwicklungs- und außenpolitische Anstrengungen. Es gilt, akute und strukturelle Fluchtursachen zu bekämpfen und so zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen beizutragen und ihnen dadurch zu Bleibeperspektiven in ihren Heimatländern zu verhelfen. Humanitäre Hilfsmaßnahmen tragen hierzu ebenso bei wie die Unterstützung internationaler Maßnahmen zur Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung. Für die genannten Aufgaben sowie u. a. für Beiträge mit Flüchtlingsbezug an internationale Einsätze vor Ort, an die Vereinten Nationen, für die europäische Entwicklungszusammenarbeit und an andere internationale Einrichtungen und die Entwicklungsbanken sowie für Beiträge zum Stabilitätspakt Afghanistan werden im Jahr 2017 insgesamt voraussichtlich rund 7,2 Mrd. € zur Verfügung gestellt insbesondere aus den Einzelplänen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Auswärtigen Amtes.
Steuerpolitik
Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen sollen in erster Linie Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und damit zugleich als Mindeststandards qualifizierte Empfehlungen des gemeinsamen Projekts von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der G20 gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung – bekannt als BEPS-Projekt – umgesetzt werden. Diese zielen darauf ab, Informationsdefizite der Steuerverwaltungen abzubauen und die Transparenz zu stärken. So enthält das Gesetz Regelungen zum automatischen Informationsaustausch über sogenannte Tax Rulings sowie zur Erstellung länderbezogener Berichte für multinational tätige Unternehmen und deren automatischen Austausch (sogenanntes Country-by-Country-Reporting). Daneben umfasst das Gesetz Änderungen weiterer steuerlicher Regelungen, um diese an die aktuellen Entwicklungen anzupassen und deutsche Besteuerungsrechte bei grenzüberschreitenden Sachverhalten besser wahrnehmen zu können.
Darüber hinaus werden mit dem Gesetz der Kinderfreibetrag, das Kindergeld sowie der Unterhaltshöchstbetrag für die Jahre 2017 und 2018 angehoben und der Kinderzuschlag zum 1. Januar 2017 erhöht. Außerdem wird der Grundfreibetrag angehoben und zum Ausgleich der „kalten Progression“ werden die übrigen Tarifeckwerte in den Jahren 2017 und 2018 um die geschätzte Inflationsrate der Jahre 2016 beziehungsweise 2017 nach rechts verschoben. Die steuerlichen Entlastungen tragen zur weiteren Stärkung von Binnenkonjunktur und Arbeitsanreizen bei.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz)
Mit dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz sollen insbesondere kleine Betriebe mit zwei bis drei Mitarbeitern entlastet werden. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen verringern den Erfüllungsaufwand von Unternehmen jährlich um rund 360 Mio. € beziehungsweise knapp zehn Millionen Arbeitsstunden pro Jahr. Neben Änderungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts und der Handwerksordnung sollen im Steuerrecht folgende Regelungen geändert werden (Stand: Januar 2017):
- Änderung der Abgabenordnung: Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfrist von Lieferscheinen,
- Änderung des Einkommensteuergesetzes: Erhöhung der Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung,
- Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung: Anhebung der Betragsgrenze für Rechnungen über Kleinbeträge.
Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
Mit dem Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes soll u. a. im Einkommensteuerrecht durch die Tarifglättung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c des Einkommensteuergesetzes eine ausgeglichene tarifliche Besteuerung aufeinanderfolgender guter und schlechter Wirtschaftsjahre gewährleistet werden.
Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften sollen die steuerliche Verlustverrechnung bei Körperschaften weiterentwickelt und zugleich steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von solchen Unternehmen abgebaut werden, bei denen für die Unternehmensfinanzierung häufig die Neuaufnahme oder der Wechsel von Anteilseignern notwendig wird. Die Neuregelung ermöglicht es, auf Antrag Verluste, die nach der Grundregel des § 8c des Körperschaftsteuergesetzes nach einem substanziellen Anteilseignerwechsel wegfallen würden, weiter zu nutzen, wenn der Geschäftsbetrieb der Körperschaft nach dem Anteilseignerwechsel erhalten bleibt und eine anderweitige Verlustnutzung ausgeschlossen ist.
BMF-Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Das BMF-Anwendungsschreiben vom 9. November 2016 zu § 35a des Einkommensteuergesetzes (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen) wurde insbesondere aufgrund von verschiedenen Urteilen des Bundesfinanzhofes umfassend überarbeitet. Es werden Themen wie z. B. Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze, Kosten im Zusammenhang mit der Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage oder Kosten für die Versorgung und Betreuung eines Haustieres neu geregelt.
Darstellung der Ausgabenstruktur des Bundes nach Aufgabenbereichen
Gemäß § 14 der Bundeshaushaltsordnung ist dem Haushaltsplan als Anlage eine Funktionenübersicht für Einnahmen und Ausgaben beizufügen. Die Zuordnung richtet sich nach dem Funktionenplan. Als Teil der Haushaltssystematik des Bundes enthält der Funktionenplan die Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung nach einzelnen Aufgabenbereichen. Ermöglicht wird so eine Auskunft über die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben unabhängig von der institutionellen (ressortorientierten) Darstellungsweise im Bundeshaushalt. Die Funktionenübersicht zeigt also die Ausgabensumme aller Haushaltstitel für die jeweilige staatliche Aufgabe, ungeachtet der einzelplan- beziehungsweise ressortorientierten Veranschlagung im Bundeshaushaltsplan. Abweichungen der Zahlen gegenüber anderen Berichten mit anderer Zuordnung beziehungsweise anderer Berechnungsmethode sind daher möglich.
Nachfolgend werden wesentliche Aufgabenbereiche anhand des Funktionenplans dargestellt. Der vollständige Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 ist im Internetangebot des BMF verfügbar.4
Abbildung 1 zeigt einen Überblick der Ausgabenstruktur im Bundeshaushalt 2017. Erkennbar ist, dass gut die Hälfte der Bundesausgaben (52 %) im Bereich „Soziale Sicherung“ getätigt werden. Die übrigen Bundesausgaben haben dementsprechend einen Anteil von 48 % der Ausgaben.

Tabelle 3 zeigt auszugsweise die Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen und deren Anteil an den Gesamtausgaben. Die Nummerierung und Darstellung entspricht der Systematik des Funktionenplans und ist daher nicht mit der Darstellung der Ausgaben nach Einzelplänen vergleichbar.
Allgemeine Dienste
Der Bundeshaushalt 2017 sieht Ausgaben für den Bereich Allgemeine Dienste in Höhe von 77,8 Mrd. € vor. Dies entspricht einem Anteil von 23,6 % an den Gesamtausgaben des Bundes. Im Vergleich zum Soll des Jahres 2016 steigen die Ausgaben für allgemeine Dienste um 6,2 Mrd. € (+8,7 %) an. Die Aufstockung der Ausgaben steht insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit sowie der Fluchtursachenbekämpfung.
Etwa die Hälfte des Anstiegs ist auf die Zunahme der Ausgaben für Verteidigung zurückzuführen. Für den Bereich Verteidigung sind im Einzelplan 14 des Bundeshaushalts für das Jahr 2017 rund 37 Mrd. € veranschlagt. Dabei entfallen auf militärische Beschaffungen, Anlagen, sonstige Investitionen, Materialerhaltung und Wehrforschung 11,2 Mrd. €, auf die Aktivitätsbezüge der Soldaten und des Zivilpersonals 12,1 Mrd. €, auf sonstige Betriebsausgaben 6,8 Mrd. € sowie auf Versorgungsausgaben 5,8 Mrd. €.
Auf den Bereich Auswärtige Angelegenheiten entfallen 13,9 Mrd. €. Das entspricht einer deutlichen Steigerung gegenüber dem Soll 2016 um rund 13 % (+1,6 Mrd. €). Den höchsten Anteil an den Ausgaben in diesem Bereich haben die Ausgaben für die Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Sie belaufen sich im Einzelplan 23 (Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) im Jahr 2017 voraussichtlich auf rund 8,5 Mrd. € und steigen gegenüber dem Soll 2016 kräftig um rund 15 % (+1,1 Mrd. €). Bedeutsam sind hier Ausgaben für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit (2,1 Mrd. €), die um rund 0,8 Mrd. € gegenüber dem Soll von 2016 aufgestockt wurden. Für unmittelbare humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland sind 1,2 Mrd. € vorgesehen und damit rund 500 Mio. € mehr als im Vorjahr. Die Beteiligung am Grundkapital der Asia Infrastructure Investment Bank beläuft sich auf rund 165 Mio. €.
Für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 5,7 Mrd. € vorgesehen. Das ist gut 0,6 Mrd. € mehr als im Soll 2016 veranschlagt war. Der Anstieg ist hauptsächlich auf eine Zunahme der Aufwendungen der Polizeibehörden des Bundes wie Bundeskriminalamt und Bundespolizei zurückzuführen. Die Ausgaben im Bereich Rechtsschutz sollen sich auf 0,6 Mrd. € belaufen.
Die Ausgaben für Politische Führung und zentrale Verwaltung sind im Soll 2017 mit 16,3 Mrd. € festgesetzt. Das sind rund 8 % mehr als im Soll 2016 vorgesehen waren. Darunter entfallen 4,4 Mrd. € auf Politische Führung. Auf den Bereich Versorgung einschließlich Beihilfen entfallen 9,8 Mrd. €. Hier werden die Ausgaben für Versorgung und Beihilfen für Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene erfasst; u. a. der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse mit 8,1 Mrd. €. Versorgungsaufwendungen für Soldaten sind dem Verteidigungsbereich zugeordnet.
Im Bereich der Finanzverwaltung sind Ausgaben von 4,6 Mrd. € vorgesehen. Hiervon gehen 3,5 Mrd. € an die Steuer- und Zollverwaltung.
Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten
Die Zukunftsbereiche Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten genießen weiterhin hohe Priorität. Hier sind Aufwendungen in Höhe von 23,9 Mrd. € vorgesehen. Der Anteil an den Gesamtausgaben (2017: 7,3 %) ist damit um 0,4 Prozentpunkte höher als im Plan für das Jahr 2016. Der Hochschulpakt und der Pakt für Forschung und Innovation werden fortgesetzt. Bildung, Wissenschaft und Forschung sind eine wichtige Basis für den Erhalt und die weitere Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und damit zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Diese Bereiche sind somit eine entscheidende Grundlage für den Wohlstand in Deutschland.
Im Aufgabenbereich Hochschulen sind Ausgaben von 5,7 Mrd. € vorgesehen. Sie werden damit voraussichlich um rund 6 % höher sein als im Bundeshaushalt 2016 erwartet. Die Ausgaben für den Hochschulpakt 2020 von 2,8 Mrd. € nehmen dabei am kräftigsten zu (+14 %). Mit dem Hochschulpakt 2020 wird u. a. die Schaffung zusätzlicher Studienplätze für die stark gestiegene Zahl von Studienanfängern durch Bundesmittel unterstützt. Im Bereich Hochschulen sind darüber hinaus Kompensationsmittel für die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben Bildungsplanung und Hochschulbau von rund 0,7 Mrd. € sowie Mittel für die Exzellenzinitiative und die Deutsche Forschungsgemeinschaft von rund 1,6 Mrd. € enthalten.
Für die Förderung von Schülern, Studierenden und Weiterbildungsteilnehmenden sind 4,0 Mrd. € veranschlagt. Der höchste Anteil entfällt auf die Förderung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs mit 2,2 Mrd. € gefolgt von Ausgaben für die Förderung von Schülern mit 1,0 Mrd. €. Beide Ausgabepositionen steigen im Bundeshaushalt 2017 gegenüber dem Jahr 2016 jeweils um rund 10 %.
Im Bereich Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen werden Finanzmittel des Bundes in Höhe von 12,7 Mrd. € bereitgestellt. Dabei werden 7,0 Mrd. € für Forschung und experimentelle Entwicklung veranschlagt. Das sind rund 11 % höhere Ausgaben als im Soll 2016 eingeplant. Diese Bundesmittel fließen in eine Vielzahl innovativer Forschungsprojekte, wobei das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit 0,5 Mrd. € oder der Beitrag beziehungsweise Leistungen an die europäische Weltraumorganisation (ESA) in Paris mit 0,8 Mrd. € größere Projekte darstellen. Höhere Ausgaben als im Soll 2016 vorgesehen werden insbesondere in den Bereichen der regionalen Förderung (+0,1 Mrd. €) und der Nachhaltigkeit, des Klimas und Energie (+0,2 Mrd. €) eingeplant. Die Mittel im Bereich Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern von 5,1 Mrd. € verteilen sich im Wesentlichen auf die großen Wissenschaftsorganisationen Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. und Fraunhofer-Gesellschaft.
Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik
Der Bundeshaushalt 2017 sieht im Bereich Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik Ausgaben in Höhe von 170,5 Mrd. € vor. Die Ausgaben in diesem Bereich erhöhen sich gegenüber dem Soll 2016 um rund 6 % beziehungsweise 9,0 Mrd. €. Sie stellen den mit Abstand größten Ausgabenblock des Bundeshaushalts dar. Die Sozialleistungsquote – der Anteil der Sozialausgaben an den Gesamtausgaben beträgte rund 52 %. Das heißt jeder zweite vom Bund ausgegebene Euro fließt in den Sozialbereich.
In den Bereich der Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung gehen Mittel in Höhe von 111,9 Mrd. € und damit rund 5 Mrd. € beziehungsweise 5 % mehr als gemäß dem Soll 2016. Dies ist vor allem auf einen Anstieg der Ausgaben an die Rentenversicherung (ohne Knappschaftliche Rentenversicherung) um rund 4 Mrd. € beziehungsweise 5 % zurückzuführen. Darüber hinaus nimmt der Zuschuss an die Krankenversicherung um gut 500 Mio. € zu im Vergleich zum Soll 2016.
Für den Bereich Familienhilfe und Wohlfahrtspflege sind 8,3 Mrd. € vorgesehen, wobei hier das Elterngeld mit rund 6,4 Mrd. € den größten Anteil hat. Für das Elterngeld sind rund 7 % höhere Ausgaben eingeplant als im Soll 2016. Im Bereich Kinder- und Jugendpolitik wurden insbesondere die Finanzhilfen an die Länder für den Kinderbetreuungsausbau (0,2 Mrd. €) verstärkt, um durch die Schaffung zusätzlicher Plätze auf den insgesamt verstärkten Betreuungsbedarf reagieren zu können.
Ausgaben für Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen sind im Bundeshaushalt 2017 auf 2,1 Mrd. € veranschlagt. Darin enthalten sind u. a. Kriegsopferfürsorgeleistungen von 0,3 Mrd. € sowie Sonstige Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen von 1,0 Mrd. €.
In den Bereich Arbeitsmarktpolitik sollen finanzielle Mittel in Höhe von 37,1 Mrd. € fließen. Der Anteil an den Bundesausgaben erhöht sich damit um 0,4 Prozentpunkte gegenüber dem Anteil im Soll 2016 auf 11,3 %. Damit erweist sich die Arbeitsmarktpolitik als ein weiterer Schwerpunkt im Bundeshaushalt. Den größten Ausgabeposten stellt das Arbeitslosengeld II mit 21,0 Mrd. € dar. Die höchste Ausgabensteigerung gegenüber dem Soll 2016 ist bei Leistungen für Unterkunft und Heizung (um rund 27 % beziehungsweise um 1,4 Mrd. € auf 6,5 Mrd. €) vorgesehen. Darin sind die vereinbarten zusätzlichen Entlastungen der Kommunen berücksichtigt. Für aktive Arbeitsmarktpolitik und sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II sind im Bundeshaushalt 2017 insgesamt 9,6 Mrd. € veranschlagt – knapp 500 Mio. € mehr als im Soll 2016. Darüber hinaus können Ausgabereste bis zur Höhe von 350 Mio. € bei den Eingliederungsleistungen zu Lasten aller Einzelpläne in Anspruch genommen werden.
Seit dem Jahr 2014 übernimmt der Bund die Nettoausgaben der Kommunen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig. Für die Erstattung sind im Jahr 2017 rund 7 Mrd. € eingeplant. Für das Jahr 2016 waren 6,5 Mrd. € vorgesehen. Der Bund trägt damit nachhaltig zu einer erheblichen Entlastung der Kommunen bei.
Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung
Für Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung sind für das laufende Jahr 2,3 Mrd. € veranschlagt. Davon entfallen auf das Gesundheitswesen 0,7 Mrd. €, auf Sport und Erholung 0,2 Mrd. € sowie für Maßnahmen der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes 0,8 Mrd. € und für Ausgaben für den Umwelt- und Naturschutz 0,7 Mrd. €.
Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste
Im Bereich Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste sind Ausgaben in Höhe von 3,3 Mrd. € vorgesehen. Das sind rund 33 % beziehungsweise rund 1 Mrd. € mehr als im Soll 2016. Ein wesentlicher Posten sind die Kompensationszahlungen an die Länder wegen Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur Sozialen Wohnraumförderun in Höhe von 1,5 Mrd. € (Soll 2016: 1 Mrd. €). Seit 2007 hat der Bund zwar keine Zuständigkeiten mehr im Bereich der sozialen Wohnraumförderung. Mit den Kompensationszahlungen federt der Bund jedoch den Übergang der Zuständigkeiten auf die Länder und Kommunen ab. Im Rahmen der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration stellt der Bund den Ländern zusätzlich 0,5 Mrd. € höhere Kompensationszahlungen zur Verfügung als im Jahr 2016. Darüber hinaus fördert der Bund städtebauliche Maßnahmen der Länder mit 0,6 Mrd. € sowie von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" der KfW-Bankengruppe mit rund 0,5 Mrd. €. Zuletzt genannte Fördermaßnahme wird durch weitere Mittel aus dem Energie- und Klimafonds ergänzt (rund 0,7 Mrd. €).
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Der Aufgabenbereich Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist auf rund 1,2 Mrd. € veranschlagt. Größter Ausgabeposten ist hier der Bundesanteil zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" mit rund 0,6 Mrd. €.
Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen
Für den Aufgabenbereich Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen sind Mittel in Höhe von 6 Mrd. € vorgesehen. Ein bedeutender Teil davon geht in den Bereich Kohlenbergbau (Absatz- und Stilllegungsbeihilfen im Steinkohlenbereich) mit 1,2 Mrd. €. Der Bund fördert u. a. Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" mit 0,6 Mrd. € sowie Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit 0,2 Mrd. €. Darüber hinaus soll der flächendeckende Breitbandausbau mit bis zu 0,7 Mrd. € unterstützt werden. Entschädigungen und Kosten aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen mit 1,5 Mrd. € bilden ebenfalls einen wesentlichen Ausgabenposten.
Verkehrs- und Nachrichtenwesen
Für den Bereich Verkehrs- und Nachrichtenwesen sieht der Bundeshaushalt im Jahr 2017 Ausgaben von 20,8 Mrd. € vor. Das sind 2 Mrd. € beziehungsweise 10 % höhere Ausgaben als im Jahr 2016 geplant. Im Verkehrsbereich liegt der Ausgabenschwerpunkt auf den klassischen Verkehrsinvestitionen. Zur Erhöhung der Flexibilität des Mitteleinsatzes sind die Mittel übertragbar und – ohne gegenläufige Einsparverpflichtung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Haushaltsvollzug – überjährig nutzbar. Im Rahmen des „5-Milliarden-Euro-Verkehrsinvestitionspakets“, das eine „prioritäre Maßnahme“ des Koalitionsvertrages darstellt, sollen im Jahr 2017 Verkehrsinvestitionen in Höhe von 2,1 Mrd. € finanziert werden.
Die Ausgaben für Straßen und Kompensationsleistungen an die Länder belaufen sich voraussichtlich auf 9,2 Mrd. €. Dabei sind für Bundesautobahnen und für Bundesstraßen 7,6 Mrd. € vorgesehen. Von diesen Mitteln entfallen allein etwa 3,7 Mrd. € auf Erhaltung von und Investitionen in Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Der Bund wird den Ländern 1,3 Mrd. € an Kompensationszahlungen aufgrund der Beendigung der Finanzhilfen des Bundes für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden geben.
Die Aufwendungen für Wasserstraßen, Häfen sowie die Förderung der Schifffahrt werden auf 1,7 Mrd. € veranschlagt. Insbesondere für Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen sind 0,6 Mrd. € vorgesehen.
Der Bundeshaushalt sieht für den Bereich Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 6,4 Mrd. € vor und damit rund 1 Mrd. € mehr als im Soll 2016. Der Anstieg ist vor allem auf die Kapitalaufstockung bei der Deutschen Bahn (DB AG) zurückzuführen. Mit dieser Maßnahme soll die finanzielle Kraft der DB AG gestärkt, sowie die Wachstums- und Qualitätsoffensive abgesichert werden. Darüber hinaus beinhaltet der Bereich Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes von 1,3 Mrd. € sowie Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes von 3,1 Mrd. €. Zudem gewährt der Bund Finanzhilfen an die Länder für die Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs für Vorhaben über 50 Mio. € zuwendungsfähiger Kosten mit rund 0,2 Mrd. €.
In den Bereichen Luftfahrt, Nachrichtenwesen und Sonstiges Verkehrswesen sind insgesamt 2,4 Mrd. € veranschlagt. Das sind knapp 0,4 Mrd. € mehr als im Bundeshaushalt des Jahres 2016. Dies steht u. a. mit höheren Ausgaben im Rahmen der Vorbereitung der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen im Zusammenhang. Diese Ausgaben und die Zuschüsse zur Förderung von Umwelt und Sicherheit in Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs (De-Minimis-Programm) in Höhe von 0,3 Mrd. € finanziert der Bund aus Mitteln der Lkw-Maut. Für die Luftfahrt sind 0,6 Mrd. € vorgesehen. Darüber hinaus gibt der Bund Zuschüsse an die Rundfunkanstalt "Deutsche Welle" in Höhe von rund 0,3 Mrd. €.
Finanzwirtschaft
Der Bundeshaushalt 2017 sieht Ausgaben im Bereich Finanzwirtschaft in Höhe von 23,1 Mrd. € vor. Hier werden für den Gesamthaushalt relevante Ausgaben der Aufgabenbereiche Sondervermögen, Schulden, Beihilfen, Rücklagen und Globalposten erfasst. Rücklagen gehören jedoch zu den Finanzierungsvorgängen und werden daher im bereinigten Haushalt nicht dargestellt.
Im Bereich Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen sind Aufwendungen von 5,8 Mrd. € vorgesehen. Sie liegen um 3,6 Mrd. € unter dem Soll 2016. Dieser Rückgang erklärt sich vor allem aus der im Soll 2016 enthaltenen Zuweisung zum Kommunalinvestitionsförderungsfonds gemäß NHH 2016. Im Bereich Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen stellen im Jahr 2017 die Erstattungen von Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens mit 5,2 Mrd. € den Ausgabenschwerpunkt dar. Daneben gibt der Bund u. a. Zuweisungen an den Entschädigungsfonds von 0,2 Mrd. €.
Der Bund erwartet im Jahr 2017 Zinsausgaben (ohne sächliche Verwaltungskosten) in Höhe von 18,5 Mrd. €. Das sind rund 1,8 Mrd. € weniger als im Soll 2016, einschließlich NHH 2016, veranschlagt. Die Zinsausgaben machen 5,6 % der Gesamtausgaben des Bundeshaushalts aus (Zinsausgabenquote). In den vergangenen Jahren profitierte der Bund vom derzeitigen Niedrigzinsumfeld.
Darstellung der Einnahmenstruktur des Bundes
Tabelle 4 zeigt die Einnahmen des Bundes im Jahr 2017. Diese sind im Haushalt 2017 auf 322,1 Mrd. € veranschlagt. Die Steuereinnahmen bilden mit 301,0 Mrd. € die größte Einnahmequelle des Bundes. Im Haushalt 2017 werden 91,5 % der Ausgaben über Steuereinnahmen gedeckt. Gegenüber dem Jahr 2016 steigt die Steuerfinanzierungsquote um 0,6 Prozentpunkte.
Steuereinnahmen
Basis der Einnahmenplanung des Bundes für das Jahr 2017 war die 149. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom November 2016. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2016 bis 2021. Die Schätzung ging vom geltenden Steuerrecht aus.
Der Steuerschätzung lagen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2016 der Bundesregierung zugrunde.
Weitere Erläuterungen und Hintergrundinformationen zu dieser Steuerschätzung finden Sie im Monatsbericht November 2016.
Über die Steuerschätzung hinaus wurden im Bundeshaushalt folgende Rechtsänderungen berücksichtigt, die deutliche Steuermindereinnahmen beinhalten (siehe Tabelle 4 Veränderungen aufgrund steuerlicher Maßnahmen -4.578 Mio. €):
- Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen vom 1. Dezember 2016 BGBl. I Nr. 57, S. 2755 (-3.163 Mio. €)
- Anhebung Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag, Anhebung Grundfreibetrag, Tarifanpassung – im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20. Dezember 2016 BGBl. I Nr. 63, S. 3000 (-937 Mio. €)
- Viertes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vom 1. Dezember 2016 BGBl. I, Nr. 57, S. 2765 (-204 Mio. €)
- Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 7. November 2016 BGBl. I Nr. 53, S. 2498 (-2 Mio. €)
- Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften vom 20. Dezember 2016 BGBl. I Nr. 63, S. 2998 (-126 Mio. €)
- Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2017 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes vom 24. Oktober 2016 BGBl. I Nr. 52, S. 2488 (-5 Mio. €)
- Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 23. Dezember 2016 BGBl. I Nr. 63, S. 3045 (-37 Mio. €)
- Anwendungsschreiben des BMF vom 9. November 2016 zu § 35a Einkommensteuergesetz
(-100 Mio. €) - Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (-4 Mio. €)
Bundesanteile an Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage: Die Bundesanteile an den Gemeinschaftsteuern sind die Hauptfinanzierungsquelle des Bundes. Die Gemeinschaftsteuern umfassen die Lohn- und Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag sowie die Steuern vom Umsatz und die Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge. Grundlage für die Aufteilung des Steueraufkommens ist Artikel 106 GG. Die Erträge der Gemeinschaftsteuern werden auf Basis unterschiedlicher Vergabeschlüssel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt.
Tabelle 5 zeigt den rechnerischen Anteil der Gebietskörperschaften am Aufkommen der Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuernormalumlage im Jahr 2017 in %.
Bundessteuern: Das Steueraufkommen der Bundessteuern steht allein dem Bund zu. Hierbei handelt es sich insbesondere um das Steueraufkommen aus den Verbrauchsteuern, der Versicherungsteuer und dem Solidaritätszuschlag. Dieser wird als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer in Höhe von 5,5 % erhoben.
Sonstige Einnahmen
Bundesbankgewinn: Gemäß § 27 Bundesbankgesetz (BBankG) hat die Deutsche Bundesbank den vollen jährlichen Reingewinn an den Bund abzuführen. Die Abführung erfolgt nach der Gewinnfeststellung im 1. Quartal des dem Geschäftsjahr folgenden Jahres (Geschäftsjahr der Bank ist das Kalenderjahr). Im Bundeshaushalt sind für dieses Jahr 2,5 Mrd. € als Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn veranschlagt. Liegt der Bundesbankgewinn über dem haushälterischen Ansatz, fließt die Differenz nach § 6 Absatz 1 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ (SV ITF) vom 2. März 2009 in der Fassung vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217) dem SV ITF zur Tilgung der Verbindlichkeiten zu.
Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Nach dem Gesetz zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA-Errichtungsgesetz) ist mit Wirkung vom 1. Januar 2005 die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben errichtet worden. Die Bundesanstalt nimmt die bis Ende 2004 von der Bundesvermögensverwaltung wahrgenommenen und ihr durch das BImA-Errichtungsgesetz übertragenen liegenschaftsbezogenen sowie sonstigen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Die an den Bund zu leistende Abführung wird auf der Grundlage eines Wirtschaftsplans ermittelt, in dem die Erträge und Aufwendungen der Bundesanstalt dargestellt sind (Anlage 1 zum Kapitel 6004).
Streckenbezogene Lkw-Maut: Seit dem 1. Januar 2005 werden Einnahmen aus der streckenbezogenen Gebühr für die Benutzung von Autobahnen durch schwere Lastkraftwagen (Lkw-Maut) erhoben. Die nach Abzug der Systemkosten und der Ausgaben für Harmonisierungsmaßnahmen verbleibenden Mauteinnahmen werden seit dem Haushaltsjahr 2011 nur noch zur Finanzierung von Bundesfernstraßenmaßnahmen verwendet. Die Anpassungen der Lkw-Mautsätze gemäß dem 2. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes sowie die im 3. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vorgesehene Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere rund 1.100 km Bundesstraßen (ab 1. Juli 2015) und auf Lkw ab 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht (ab 1. Oktober 2015) sind seit dem Jahr 2015 im Bundeshaushalt berücksichtigt.
Fußnoten
- 1
- Gemäß der Jahresprojektion der Bundesregierung vom Januar 2017.
- 2
- Siehe auch Kompendium zur Schuldenbremse
- 3
- Weil sich die Steuereinnahmen in konjunkturell schlechten Zeiten (im Vergleich zur Entwicklung in einer konjunkturellen Normallage) ungünstiger entwickeln und die Staatsausgaben – vor allem wegen steigender Transferzahlungen durch die Sozialversicherungen – zunehmen, geht von den öffentlichen Haushalten eine automatische Stabilisierungswirkung auf den Wirtschaftsprozess aus. Der gegengesetzte Stabilisierungseffekt tritt in konjunkturell guten Zeiten auf.
- 4
- www.bundeshaushalt-info.de oder über den Suchbegriff „Bundeshaushaltsplan 2017“.