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    150. Sit­zung des Ar­beits­krei­ses „Steu­er­schät­zun­gen“

    • Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ traf sich am 21./22. Februar 2017 zu seiner 150. Sitzung seit seiner Gründung im Jahr 1955.
    • Gegenstand der Sitzung war die Verbesserung der Methoden zur Schätzung verschiedener Steuerarten.
    • Die stetige Verbesserung der Schätzmethoden ist eine wichtige Grundlage für zuverlässige und treffsichere Steuerschätzungen.

    Am 21./22. Februar 2017 fand in Berlin auf Einladung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) die 150. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ statt. Die Sitzung fand außerhalb des üblichen Turnus (Mai und November eines Jahres) statt und diente nicht der Einnahmeschätzung. Die Mitglieder des Arbeitskreises beschäftigten sich vielmehr mit der Verbesserung der Schätzmethodik. Die „runde“ Zahl der 150. Sitzung bot zudem Anlass, das Jubiläum in einem festlichen Rahmen zu begehen. Daher waren zu der Sitzung auch einige langgediente ehemalige Mitglieder des Arbeitskreises eingeladen worden.

    Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister eröffnete die Sitzung. In seiner Rede ging er auf die Bedeutung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ ein. Er betonte die aus der Unabhängigkeit des Arbeitskreises resultierende Glaubwürdigkeit der Einnahmeprognosen in Politik, Presse und Öffentlichkeit. Diese sei ein wichtiges Gut, da die Aufkommensschätzungen u. a. Grundlage der Haushalts- und Finanzplanung des Bundes sind. In diesem Zusammenhang erinnerte er an die Gründung des Arbeitskreises im Jahr 1955, die im Wesentlichen auf einen öffentlichen Streit zurückgeht, der im Jahr 1954 zwischen dem ifo Institut und dem damaligen Finanzminister Fritz Schäffer um die Glaubwürdigkeit einer Einnahmeschätzung des BMF geführt wurde. Ein weiterer wichtiger Aspekt sei die Vertraulichkeit der Diskussionen im Arbeitskreis. Jeder Schätzer nutze sein eigenes Spektrum an Methoden zur Schätzung der Steuereinnahmen. In den Sitzungen werden dann die voneinander abweichenden Schätzvorschläge im Verlaufe der Diskussionen zu einem Schätzergebnis – der Schätzung des Arbeitskreises – zusammengeführt. Die Vertraulichkeit sei in diesem Zusammenhang wichtig, damit schließlich alle Steuerschätzer das gemeinsame Ergebnis der Schätzung vertreten können. Vertrauliche Arbeit scheine auch kein Hindernis für gute Schätzergebnisse zu sein, denn die Schätzungen seien ja in den vergangenen Jahren durchaus verlässlich gewesen. Gleichwohl sei die stetige Verbesserung der Schätzmethodik wichtig, damit der Arbeitskreis auch in Zukunft glaubwürdige und verlässliche Schätzergebnisse hervorbringen kann.

    Im Verlauf der Methodensitzung wurden von verschiedenen Arbeitskreismitgliedern Vorträge zu einer Vielzahl von Themen gehalten und im Plenum diskutiert. Ein erster Schwerpunkt der Vorträge lag auf der Schätzung der veranlagten Einkommensteuer. So wurde z. B. über die zunehmend an Bedeutung gewinnende Besteuerung der Alterseinkünfte und deren Berücksichtigung in den Schätzmodellen diskutiert. Daneben beschäftigte sich ein weiterer Beitrag mit der Verbesserung der mittelfristigen Prognose dieser Steuerart unter Berücksichtigung der zeitlichen Differenzen zwischen Entstehung der Steuer und ihrer Kassenwirksamkeit (sogenannte Lag-Strukturen). Das Problem der Lag-Strukturen wurde in einem anderen Zusammenhang dann nochmals aufgegriffen: Die Aufkommenswirkungen von Steuerrechtsänderungen werden bei der veranlagten Einkommensteuer grundsätzlich entstehungsmäßig (für das Veranlagungsjahr) geschätzt und in einem folgenden Schritt auf Kassenjahre verteilt. Der Arbeitskreis diskutierte die Möglichkeit, die Kassenverteilung entsprechend der Art der Rechtsänderung zu variieren.

    Eine wichtige Voraussetzung der Steuerschätzung ist die Qualität der bei der Schätzung berücksichtigten Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen. In einem Vortrag stellte daher ein Vertreter des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) dem Arbeitskreis das im Auftrag des BMF beim FIT betriebene Mikrosimulationsmodell zur Berechnung der Auswirkung von Steuerrechtsänderungen auf das Aufkommen der Lohn- und Einkommensteuer vor.

    Bei der Lohnsteuer wurde ein Blick in die Vergangenheit geworfen. Angesichts des großen Anteils der Lohnsteuer am gesamten Steueraufkommen ist die Prognosegüte bei dieser Steuerart von erheblicher Bedeutung. Ein Beitrag untersuchte daher die Abweichungen der Prognosen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Ist-Aufkommen in den vergangenen Jahren und mögliche Einflussfaktoren.

    Noch vor der Lohnsteuer stellen die Steuern vom Umsatz den größten Anteil an den Steuereinnahmen. Der Arbeitskreis setzte sich mit Vorschlägen zu möglichen Verbesserungen bei der Ableitung der Einnahmeschätzung aus den gesamtwirtschaftlichen Bestimmungsgrößen auseinander.

    Mit der Einführung der Abgeltungsteuer wurde das Aufkommen aus der Abzugsbesteuerung der Kapitalertragsteuer auf festverzinsliche Wertpapiere und der Besteuerung der Veräußerung von Wertpapieren kassentechnisch in der Steuerart „Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge“ zusammengefasst. Eine getrennte statistische Erfassung der beiden von sehr unterschiedlichen Bestimmungsgrößen beeinflussten Komponenten liegt leider nicht vor. Unter Nutzung statistischer Analysemethoden beschäftigte sich daher ein Vortrag mit der Möglichkeit, die Entwicklung des Aufkommens der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge in den vergangenen Jahren auf die beiden Komponenten zu zerlegen.

    Nicht zuletzt ist auch die Verbesserung des Schätzinstrumentariums für die Ländersteuern ein Anliegen des Arbeitskreises. Die Grunderwerbsteuer als aufkommensstärkste Ländersteuer weist eine erhebliche Dynamik in der Entwicklung des Aufkommens auf. Ein Arbeitskreismitglied stellte das von ihm genutzte Modell zur Schätzung der Grunderwerbsteuer dem Arbeitskreis vor.

    Bei der Steuerschätzung wurden in den vergangenen Jahren in zunehmendem Ausmaß die steuerlichen Auswirkungen von Urteilen des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs sowie von Schreiben des BMF einbezogen. Angesichts der Vielzahl von Urteilen und BMF-Schreiben befasste sich ein weiterer Beitrag mit möglichen Auswahlkriterien für die Einbeziehung derartiger Sachverhalte in die Steuerschätzung.

    Seit dem Beitritt der neuen Länder nimmt der Arbeitskreis – wie aus den veröffentlichten Ergebnistabellen ersichtlich – getrennte Schätzungen zur Entwicklung der Steuereinnahmen für die „alten“ Länder (Gebiet A) und die „neuen“ Länder (Gebiet B) vor. Der Arbeitskreis diskutierte auf der Basis zweier Vorträge darüber, ob die getrennte Schätzung nach nunmehr 27 Jahren noch einen Zugewinn an Schätzgenauigkeit sowohl für das Gesamtsteueraufkommen als auch für das Aufkommen der einzelnen Länder bringt.

    Nach anregenden Diskussionen lud der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble die Mitglieder des Arbeitskreises am Abend des 21. Februar zu einem Abendessen ein. Er dankte den Arbeitskreismitgliedern für die hohe Qualität der Steuerschätzung, deren Ergebnisse sicherlich durch die Methodensitzung noch treffsicherer werden würden.

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