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    Das neue Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt für zer­ti­fi­zier­te Al­ters­vor­sor­ge- und Ba­sis­ren­ten­ver­trä­ge

    • Anbieter zertifizierter Altersvorsorgeverträge („Riester-Renten“) oder zertifizierter Basisrentenverträge („Rürup-Renten“) müssen dem Vorsorgesparer rechtzeitig vor Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt mit bestimmten Angaben zum geplanten Vertrag aushändigen.
    • Welche Informationen auf dem neuen Produktinformationsblatt anzugeben sind und wie diese darzustellen sind, ist im Wesentlichen gesetzlich vorgegeben und erleichtert die Vergleichbarkeit der verschiedenen Produkte.
    • Auch ohne die Angabe persönlicher Daten können sich Verbraucher bereits ein Bild über die verschiedenen Angebote machen, indem sie die von den Anbietern veröffentlichten Produktinformationsblätter für einen vorgegebenen Musterkunden vergleichen.

    Höhere Vergleichbarkeit vor Vertragsabschluss

    Seit dem 1. Januar 2017 erhält jeder Verbraucher vor Abschluss eines steuerlich geförderten Vertrags zur privaten Altersvorsorge ein individuelles Produktinformationsblatt (PIB).1 Es enthält die wichtigsten Informationen zum geplanten Vertrag und soll insbesondere dabei helfen, die möglichen Ertragschancen und Risiken sowie die Kosten des Produkts zu verstehen. Auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern finden Verbraucher zudem die Links2 zu den PIB der Anbieter, die diese für einen vorgegebenen Musterkunden bereitstellen müssen. Auf Basis dieser „Muster-Produktinformationsblätter“ wird der Produktvergleich erleichtert.

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    Steuerlich geförderte private Altersvorsorge

    Private Altersvorsorge ist ein Thema, das zunehmend wichtiger wird. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die private Altersvorsorge nicht umlagefinanziert (die Beiträge der heutigen Generation finanzieren die Leistungen der älteren Generation im gleichen Zeitraum), sondern kapitalgedeckt (die heutige Generation spart für ihre späteren Leistungen selbst an, das Sparkapital wird angesammelt). Unter bestimmten Voraussetzungen wird die private Altersvorsorge steuerlich gefördert. Die Inhaber eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags können Zulagen erhalten und/oder die gezahlten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre „Vorsorgen und Steuern sparen“.3

    Zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge gibt es u. a. in Form von Rentenversicherungen, Fondssparplänen, Banksparplänen und Bausparverträgen. Es ist daher für den Verbraucher nicht immer einfach zu erkennen, welches Produkt für die eigenen Bedürfnisse das Richtige ist. Das neue, einheitlich gestaltete PIB enthält eine kurze Produktbeschreibung und vergleichbare Kenngrößen, die für den Verbraucher den Vergleich verschiedener Produkte erleichtern. Das BMF hat eine Broschüre4 veröffentlicht, die im Detail die einzelnen Angaben auf dem neuen PIB für Verbraucher erläutert.

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    Wichtige Angaben auf dem neuen Produktinformationsblatt

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    Ihre Daten

    Einen guten Überblick über die wesentlichen Daten zu dem geplanten Vertrag erhält der Verbraucher mit den Angaben, die auf dem PIB unter der Überschrift „Ihre Daten“ angegeben werden. Hier werden u. a. die persönlichen Daten des Sparers aufgeführt, beispielsweise Name und Geburtsdatum, sowie die vereinbarten Einzahlungen auf den Vertrag zuzüglich gegebenenfalls staatlicher Zulagenzahlungen, und die Höhe des garantierten Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase.

    Die Höhe des garantierten Kapitals, welches zu Beginn der Auszahlungsphase für die Altersvorsorge zur Verfügung steht, hängt von den persönlichen Angaben des Verbrauchers, dem geplanten Vertragsverlauf und insbesondere von der Höhe der geplanten Einzahlungen auf den Vertrag ab. Aus diesem Grund sollte ein Vergleich verschiedener Produkte nur mit denselben Annahmen für den geplanten Vertragsverlauf vorgenommen werden. Ergeben sich während der Vertragslaufzeit hierbei Änderungen, verändert sich die Höhe des garantierten Kapitals. Zum Beispiel verringert sich die Höhe des garantierten Kapitals, wenn weniger Einzahlungen auf den Vertrag erfolgen, als vereinbart.

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    Chancen-Risiko-Klasse

    Damit Verbraucher die Chancen und Risiken eines Altersvorsorgeprodukts besser einschätzen können, ist die Angabe einer Chancen-Risiko-Klasse von 1 bis 5 auf dem PIB verbindlich vorgesehen. Chancen-Risiko-Klasse 1 bedeutet dabei „geringe Chancen/geringes Risiko“ und Chancen-Risiko-Klasse 5 „hohe Chancen/hohes Risiko“.

    Die Einordnung der zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenprodukte in die Chancen-Risiko-Klassen übernimmt – auf Antrag der Anbieter – die unabhängige Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA). Die PIA wurde am 8. Oktober 2015 in Kaiserslautern gegründet. Ohne die von der PIA vorgenommene Einordnung des Produkts in eine Chancen-Risiko-Klasse und das darauf aufbauende PIB, dürfen Anbieter das Produkt nicht mehr vertreiben.

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    Beispielrechnungen

    Bei manchen Produkten können sich für die Altersvorsorge höhere Leistungen ergeben, als auf dem PIB unter „Ihre Daten“ als garantierte Leistung ausgewiesen. Zum Beispiel könnte die Überschussbeteiligung bei einer privaten Riester-Rentenversicherung im Falle einer positiven zukünftigen Kapitalmarktentwicklung dazu führen, dass in der Auszahlungsphase eine höhere monatliche Altersleistung resultiert, als garantiert wurde.

    Damit Verbraucher die mögliche Spannbreite der sich ergebenden zukünftigen Altersleistung besser einschätzen können, werden im Allgemeinen auf dem PIB, unter der Überschrift „Beispielrechnung“, die sich ergebenden Altersleistungen für vier verschiedene Hochrechnungen des Vertrags angegeben. Für die vier Beispielrechnungen werden dabei jeweils das sich ergebende angesparte Gesamtkapital und die sich daraus ergebende monatliche Altersleistung zu Beginn der Auszahlungsphase ausgewiesen. In manchen Fällen kann die monatliche Altersleistung noch nicht angegeben werden, weil z. B. die Konditionen für die Verrentung des angesparten Kapitals noch nicht feststehen. Die Höhe der sich ergebenden monatlichen Altersleistung ist somit noch nicht absehbar.

    In der Übersicht der „Beispielrechnung“ lässt sich gut erkennen, dass bei einer möglichen niedrigen Verzinsung des Vertrags lediglich die garantierte Altersleistung resultieren würde und beispielsweise keine Überschussbeteiligung erwartet werden kann. Im Falle eines Basisrentenvertrags wäre es auch möglich, dass ein Anbieter gar keine garantierte Altersleistung versprochen hat. Bei einer ungünstigen zukünftigen Entwicklung des Kapitalmarkts könnten sich bei so einem Vertrag sogar Verluste ergeben. Bei Abschluss einer Riester-Rente gibt es in jedem Fall die Garantie, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge, zuzüglich möglicher staatlicher Zulagen, für die Altersvorsorge zur Verfügung stehen.

    Wie bei den Angaben zu den garantierten Leistungen unter „Ihre Daten“, sind die ausgewiesenen Beträge für die vier beispielhaften Wertentwicklungen, abhängig von den persönlichen Daten des Sparers und dem geplanten Vertragsverlauf. Erfolgen z. B. die Einzahlungen des Sparers nicht wie vereinbart, ergeben sich andere Leistungen.

    Abhängig von der Chancen-Risiko-Klasse des geplanten Vertrags sind auf dem PIB verschiedene Wertentwicklungen für die „Beispielrechnung“ zugrunde zu legen. Je höher die Chancen-Risiko-Klasse des Vertrags, umso breiter gefächert sind die vier vorgegebenen Wertentwicklungen. Grund hierfür ist, dass ein Sparer bei Abschluss eines Vertrags z. B. der Chancen-Risiko-Klasse 3 mit einer höheren Wahrscheinlichkeit davon ausgehen muss, dass sich eine niedrigere oder auch eine höhere Wertentwicklung ergeben könnte, als bei Abschluss eines Vertrags der Chancen-Risiko-Klasse 1.

    Falls die Wertentwicklung des geplanten Vertrags bereits von Vertragsbeginn an bis zum Beginn der Auszahlungsphase feststeht, werden auf dem PIB keine Beispielrechnungen angegeben. In diesem Fall werden unter der Überschrift „Modellrechnung“ lediglich die resultierenden Altersleistungen für die fest vereinbarte Verzinsung ausgewiesen.

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    Kosten

    Wichtige Informationen zum Preis-Leistungs-Verhältnis des geplanten Vertrags finden Verbraucher unter den Überschriften „Effektivkosten“ und „Einzelne Kosten“. Für einen schnellen Vergleich der Kostenbelastung verschiedener Vertragsangebote empfiehlt es sich, neben der Höhe der garantierten Altersleistung, die unter „Ihre Daten“ angegeben ist, die Kostenkennzahl Effektivkosten zu vergleichen. Je höher diese Kostenkennzahl ist, umso mehr wirken sich alle anfallenden Kosten der Ansparphase auf die Rendite des Vertrags aus. Im Vorfeld ist zu empfehlen, dass Verbraucher, abhängig von den individuellen Kundenbedürfnissen, zunächst eine Entscheidung für einen bestimmten Produkttyp treffen und abhängig von der eigenen Risikoneigung nur Produkte der entsprechenden Chancen-Risiko-Klasse miteinander vergleichen.

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    Einzelne Kosten

    Unter der Überschrift „Einzelne Kosten“ müssen Anbieter zertifizierter Altersvorsorge- und Basisrentenverträge detailliert und vollständig aufführen, welche expliziten Kosten der Vertrag bis zu Beginn der Auszahlungsphase vorsieht. Der Anbieter darf vertraglich nur die zulässigen Kosten während der Ansparphase berechnen, die auch auf dem PIB ausgewiesenen sind. Nicht ausgewiesene Kosten schuldet ein Sparer dem Anbieter nicht und muss diese demzufolge auch nicht zahlen.

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    Zulässige Kosten

    Nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sind nur ausgewählte Kostenarten für ein zertifiziertes Altersvorsorge- und Basisrentenprodukt zulässig:

    • Abschluss- und Vertriebskosten
    • Verwaltungskosten
    • Kosten für definierte Anlässe

    Die Auflistung aller vorgesehenen Kosten bis zu Beginn der Auszahlungsphase soll die Kostentransparenz erhöhen. Verbraucher können auf einen Blick erkennen, ob die Kosten, die ein Anbieter erhebt, verständlich sind und ob ein Vergleich mit anderen Angeboten möglich ist. Wie auch bei den anderen Angaben des PIB zum Preis-Leistungs-Verhältnis des Vertrags sind die ausgewiesenen Kosten abhängig vom geplanten Vertragsverlauf. Reduziert der Sparer z. B. seine Beitragszahlungen kann sich unter Umständen das Preis-Leistungs-Verhältnis verschlechtern.

    Kosten, die in der Auszahlungsphase beziehungsweise während des Bezugs der Rente anfallen, können ebenso auf dem PIB dargestellt werden. Steht die garantierte monatliche Altersleistung noch nicht fest, sind die Gründe hierfür anzugeben und es ist auf Kosten hinzuweisen, die für die Verrentung des Kapitals und in der Auszahlungsphase anfallen.

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    Effektivkosten

    Um ein einheitliches Bild über die anfallenden Kosten und deren Auswirkungen auf die Rendite von zertifizierten Riester- und Basisrentenprodukten zu liefern und um einen unmittelbaren Kostenvergleich zwischen verschiedenen Angeboten zu erleichtern, wird auf dem PIB die Kostenkennziffer „Effektivkosten“ angeben.

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    Effektivkosten

    Die Kostenkennziffer „Effektivkosten“ gibt an, um wie viele Prozentpunkte die durchschnittliche jährliche Rendite des Vertrags durch Kosten bis zum Beginn der Auszahlungsphase gemindert wird. Das heißt die Effektivkosten geben die Differenz zwischen der Rendite vor Berücksichtigung der Kosten und der Rendite nach Berücksichtigung der Kosten an. Effektivkosten in Höhe von 0,55 Prozentpunkten mindern beispielsweise eine angenommene jährliche Rendite vor Berücksichtigung von Kosten in Höhe von 3,00 % auf eine Rendite nach Berücksichtigung von Kosten in Höhe von 2,45 % (Effektivrendite).

    Bei der Berechnung der Effektivkosten muss der Anbieter alle Größen berücksichtigen, die die Höhe des Vertragsvermögens bis zu Beginn der Auszahlungsphase mindern. Dazu gehören sämtliche explizite und implizite Kosten. Die expliziten Kosten sind die tatsächlich berechneten vertragsindividuellen Kosten, z. B. Abschluss- und Verwaltungskosten. Unter impliziten Kosten sind sämtliche renditemindernden Größen zusammengefasst, die z. B. dem Zweck der Kostendeckung oder Gewinnerzielung des Anbieters dienen (z. B. Zinsabschläge bei Banksparplänen oder Bausparverträgen).

    Die ausgewiesenen Effektivkosten beziehen sich stets auf den geplanten Vertragsverlauf, der auf dem PIB unter „Ihre Daten“ dargestellt ist. Bei Änderungen des angenommenen Vertragsverlaufs kann sich ein schlechteres oder ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis ergeben. Zum Beispiel kann sich die Kostenbelastung bei einem Fondssparplan ändern, wenn der Sparer – falls möglich – während der Vertragslaufzeit den Anbieter damit beauftragt, sein Vertragsvermögen in einem anderen Investmentfonds anzulegen.

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    Auswirkungen bei Kündigung oder Vertragswechsel

    Auf dem PIB finden sich wichtige Informationen für den Fall einer Kündigung des Vertrags oder für den Fall, dass der Sparer zu einem anderen Anbieter oder in einen anderen Vertrag des derzeitigen Anbieters wechseln möchte (Anbieterwechsel). Verbraucher sollten dabei berücksichtigen, dass bei einem Vertragswechsel erneut Abschluss- und Vertriebskosten anfallen können.

    Für den Fall einer Kündigung eines Riester-Vertrags wird auf dem PIB darauf hingewiesen, dass staatliche Zulagen und gewährte Steuervorteile zurückzuzahlen sind. Eine Ausnahme besteht bei Riester-Verträgen, wenn das angesparte Kapital für eine wohnungswirtschaftliche Verwendung (z. B. Kauf, Bau, Entschuldung oder barrierereduzierender Umbau) einer eigengenutzten Immobilie eingesetzt wird. Um die Rückzahlung der staatlichen Zulagen beziehungsweise der gewährten Steuervorteile zu vermeiden, könnte anstatt der Kündigung eine Beitragsfreistellung des Vertrags in Betracht gezogen werden. Bei Basisrentenverträgen wird darauf hingewiesen, dass im Fall einer Kündigung keine Kapitalauszahlung möglich ist. Hier kommt ausschließlich eine Beitragsfreistellung in Frage.

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    Angaben zu „Anbieterwechsel/Kündigung“ auf dem Produktinformationsblatt

    In einer Tabelle wird für verschiedene Vertragslaufzeiten (1, 5, 12, 20 und 30 Jahre) entweder dargestellt,

    • welcher Auszahlungsbetrag sich im Fall einer Kündigung ergeben würde oder
    • mit welchem Übertragungswert Sie bei einem Anbieterwechsel rechnen könnten, falls dieser Wechsel vertraglich zugelassen ist.

    Für Ihren Vertrag werden entweder die Auszahlungsbeträge oder die Übertragungswerte in der Tabelle aufgeführt. Ob die Auszahlungsbeträge oder die Übertragungswerte aufgeführt werden, hängt davon ab, welche Beträge für die meisten der fünf Vertragslaufzeiten geringer ausfallen, d. h. mit mehr Abschlägen von den Einzahlungen auf den Vertrag verbunden sind. Bei den Berechnungen werden Beträge nicht berücksichtigt, die gegebenenfalls im Zusammenhang mit einer Zusatzabsicherung stehen.

    Den möglichen Auszahlungsbeträgen oder Übertragungswerten werden in der Tabelle die Einzahlungen gegenübergestellt, die bis zur Kündigung beziehungsweise bis zum Anbieterwechsel nach 1, 5, 12, 20 und 30 Jahren erfolgen. Die Summe aller Einzahlungen auf Ihren Vertrag ergibt sich aus Ihren Beiträgen und gegebenenfalls den staatlichen Zulagen. Nicht berücksichtigt werden gegebenenfalls Beitragsbestandteile die im Zusammenhang mit einer Zusatzabsicherung stehen.

    In der letzten Spalte sehen Sie, wie sich der Auszahlungsbetrag oder Übertragungswert zu der Summe der Einzahlungen verhält. Werte unter 100 % signalisieren, dass Sie unter den getroffenen Annahmen weniger zurückerhalten würden als Sie eingezahlt haben.

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