Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) sind im März 2017 mit 7,5 % erneut deutlich gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Insbesondere der abermals kräftige Aufkommensanstieg der gemeinschaftlichen Steuern von 9,0 % gegenüber dem Vorjahresniveau trug hierzu bei. Grundlage dieser Entwicklung waren kräftige Einnahmesteigerungen bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, der Lohnsteuer sowie den Steuern vom Umsatz. Aber auch die veranlagte Einkommensteuer sowie die Körperschaftsteuer konnten im aufkommensstarken Vorauszahlungsmonat März deutliche Zuwächse verzeichnen. Das Aufkommen der Bundessteuern lag im aktuellen Berichtsmonat ebenfalls über dem Vorjahresniveau (+2,8 %). Bei den Ländersteuern war ein moderater Rückgang von 2,3 % zu verzeichnen.
EU-Eigenmittel
Der Abfluss von EU-Eigenmitteln inklusive Zölle war im aktuellen Berichtsmonat um 28,0 % niedriger als im März des Vorjahres. Kumuliert ist im Zeitraum Januar bis März sogar ein Rückgang um 74,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen, was auf den Saldenausgleich im Zuge von Korrekturen und Berichtigungshaushalte der Europäischen Union (EU) sowie die Umsetzung des neuen EU-Eigenmittelbeschlusses zurückzuführen ist. Damit werden auch die monatlichen Abrufe im weiteren Jahresverlauf geringer ausfallen. Insgesamt ist also in diesem Jahr mit niedrigeren EU-Eigenmittelzahlungen des Bundes an die EU zu rechnen. Unterjährige Schwankungen ergeben sich aufgrund des jeweiligen Finanzierungsbedarfs der EU.
Gesamtüberblick kumuliert bis Februar 2017
Im 1. Quartal 2017 ist das Steueraufkommen gegenüber dem Vorjahresquartal insgesamt um 6,8 % gestiegen. Die gemeinschaftlichen Steuern stiegen um 7,6 %, die Bundessteuern um 3,6 % und die Ländersteuern um 2,8 %.
Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden
Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen stiegen im März 2017 um 10,2 % gegenüber März 2016. Ursachen des hohen Anstiegs beim Bund sind die geringeren EU-Eigenmittelzahlungen sowie das Wachstum beim Bundesanteil an den gemeinschaftlichen Steuern in Höhe von 8,3 %. Die Steuereinnahmen der Länder erhöhten sich um 7,8 %, wobei der Zuwachs des Länderanteils an Gemeinschaftsteuern durch den leichten Rückgang bei den Ländersteuern etwas gedämpft wurde. Der Gemeindeanteil an den gemeinschaftlichen Steuern erhöhte sich insgesamt um 10,9 % gegenüber März 2016.
Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr
Tabelle vergrößernGemeinschaftliche Steuern
Lohnsteuer
Der stetige Aufwärtstrend des Lohnsteueraufkommens der vergangenen Monate setzte sich aufbauend auf einer anhaltend guten Beschäftigungsentwicklung und steigenden Löhnen fort. Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer stieg im März 2017 um 4,9 % gegenüber dem Vorjahr. Hiervon ist das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld abzuziehen, welches im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 3,2 % verzeichnete. Per Saldo ergab sich damit eine Erhöhung des kassenmäßigen Lohnsteueraufkommens gegenüber März 2016 um 5,3 %. Im 1. Quartal lag das Kassenergebnis der Lohnsteuer mit +6,4 % deutlich über dem Vorjahresniveau.
Körperschaftsteuer
Im aufkommensstarken Vorauszahlungsmonat März stiegen die Einnahmen der Körperschaftsteuer brutto deutlich um 10,5 % gegenüber dem Vorjahrsniveau an. Die Entwicklung wurde durch steigende Vorauszahlungen der Unternehmen für das aktuelle Jahr sowie Nachzahlungen nach Veranlagung bestimmt. Zwar liegt das Aufkommen kumuliert für das 1. Quartal nur 0,9 % über dem Vorjahresniveau. Dies ist aber auf einen Basiseffekt im Aufkommen des Januars zurückzuführen. Die aktuelle Dynamik deutet dagegen auf eine gute Entwicklung des Körperschaftsteueraufkommens im laufenden Jahr hin. Nach Abzug der sich betragsmäßig weiter verringernden Investitionszulage ergab sich ein Zuwachs des kassenmäßigen Körperschaftsteueraufkommens im März 2017 um 10,6 % gegenüber März 2016. Für das Jahr 2017 werden allerdings weiterhin beträchtliche Körperschaftsteuererstattungen aufgrund von höchstrichterlicher Rechtsprechung erwartet, die bisher noch nicht aufkommenswirksam geworden sind (Bundesfinanzhof-Urteile zu STEKO und § 40a Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)).
Veranlagte Einkommensteuer
Das Steueraufkommen der veranlagten Einkommensteuer brutto lag im direkten Vorjahresvergleich um 13,2 % über dem Ergebnis von März 2016. Der aufkommensstarke Vorauszahlungsmonat bestätigt damit die in den vorherigen Monaten gezeigte Aufkommensdynamik, die sich deutlich von der gesamtwirtschaftlichen Gewinnentwicklung aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen abhebt. Nach Abzug der Arbeitnehmererstattungen sowie der Investitions- und Eigenheimzulagen ergab sich im aktuellen Berichtsmonat ein Anstieg des kassenmäßigen Aufkommens gegenüber März 2016 von 14,2 %. Für das 1. Quartal ergibt sich damit ein Anstieg des kassenmäßigen Aufkommens von 16,7 % gegenüber dem Vorjahresquartal.
Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag
Im Berichtsmonat ergab sich ein Anstieg des Bruttoaufkommens von 21,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Die aus dem Aufkommen geleisteten Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern verringerten sich dagegen deutlich um 76,7 %. Im Ergebnis ergab sich im direkten Vorjahresvergleich ein Anstieg des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag im Berichtsmonat um 50,0 %. Möglicherweise ist das Ergebnis auf unterjährige Verschiebungen von Gewinnausschüttungen zurückzuführen. Im 1. Quartal 2017 stieg das kumulierte Kassenaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 20,6 % gegenüber dem Vorjahresquartal.
Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
Das Steueraufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungsgewinne entwickelt sich weiterhin gut. Im aktuellen Berichtsmonat war gegenüber dem Vorjahresniveau ein leichter Zuwachs von 5,4 % zu verzeichnen. Die Entwicklung der vergangenen Monate deutet weiterhin auf eine Stabilisierung des Aufkommens auf niedrigerem Niveau hin. Der Anstieg in diesem Monat könnte auf Einnahmen aus der Besteuerung von Veräußerungserträgen zurückzuführen sein, da das Zinsniveau weiterhin sehr niedrig ist. Allerdings gibt es zur Aufteilung keine statistischen Daten, wodurch keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen. In kumulierter Betrachtung stieg das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge im 1. Quartal 2017 im Vorjahresvergleich um 15,4 %.
Steuern vom Umsatz
Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz verzeichnete nach beträchtlichen Anstiegen in den Vormonaten abermals einen deutlichen Zuwachs von 4,1 %. Allerdings weist das Aufkommen der Steuern vom Umsatz teilweise eine hohe unterjährige Volatilität auf. Das Aufkommen der Binnenumsatzsteuer stieg um 3,1 %, das der Einfuhrumsatzsteuer um 7,0 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Kumuliert stieg das Aufkommen der Steuern vom Umsatz im 1. Quartal 2017 kräftig um 5,7 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Bundessteuern
Das Aufkommen der Bundessteuern konnte sich im März 2017 insgesamt mit einem Plus von 2,8 % gegenüber dem Vorjahresniveau verbessern. Dabei stellte sich die Entwicklung der einzelnen Bundessteuern durchaus heterogen dar. Zuwächse gegenüber dem März 2016 waren bei der Energiesteuer (+5,1 %), der Stromsteuer (+24,6 %), der Kraftfahrzeugsteuer (+6,0 %) sowie der Luftverkehrsteuer (+8,6 %) zu verzeichnen. Der Solidaritätszuschlag profitierte mit einem Zuwachs von 11,4 % vom Anstieg seiner Bemessungsgrundlagen. Rückgänge waren im direkten Vorjahresvergleich bei der Tabaksteuer (-16,7 %) sowie der Versicherungsteuer (-7,6 %) zu verzeichnen. Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern. Kumuliert stieg das Aufkommen der Bundessteuern im 1. Quartal 2017 im Vorjahresvergleich um 3,6 %.
Ländersteuern
Das Aufkommen der Ländersteuern verringerte sich im März 2017 im Vorjahresvergleich um 2,3 %. Ursächlich für den Einnahmenrückgang ist der Rückgang des Erbschaftsteueraufkommens gegenüber März 2016 von 16,6 %. Bei der Grunderwerbsteuer war ein Zuwachs von 6,1 %, bei der Feuerschutzsteuer von 5,7 % zu verzeichnen. Das Rennwett- und Lotteriesteueraufkommen lag leicht unter dem Niveau des Vorjahresmonats (-1,0 %). Die Biersteuereinnahmen stiegen um 9,1 %. Kumuliert stieg das Aufkommen der Ländersteuern im 1. Quartal 2017 im Vorjahresvergleich um 2,8 %.