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    Leich­ter struk­tu­rel­ler Haus­halts­über­schuss beim Bund im Jahr 2016

    • Im Jahr 2016 wurde beim Bund ein leichter struktureller Haushaltsüberschuss von 0,03 % des Bruttoinlandsprodukts ausgewiesen. Die nach den grundgesetzlichen Vorgaben zur Begrenzung der Neuverschuldung (Schuldenbremse) errechnete maximal zulässige Nettokreditaufnahme wurde im Haushaltsjahr 2016 mit deutlichem Abstand eingehalten.
    • Das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts des Bundes ab dem Jahr 2014 wurde damit erneut erfüllt. Auf dem Kontrollkonto wird ein positiver Saldo von 11 Mrd. € verbucht.

    Einleitung

    Nach Art. 115 Abs. 2 Grundgesetz (GG) sind Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Dem wird entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 % des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten. Nach Ablauf der im Art. 143d GG festgelegten Übergangsphase ist 2016 das erste Jahr, in dem die Schuldenbremse mit der maximal zulässigen strukturellen Nettokreditaufnahme (NKA) von 0,35 % des nominalen BIP dauerhaft gilt (Abbildung 1). Die Einhaltung der grundgesetzlichen Regeln zur Begrenzung der Neuverschuldung im abgelaufenen Haushaltsjahr wird abschließend zum 1. September des Folgejahres überprüft. Dabei wird die tatsächliche Kreditaufnahme mit der nach der Schuldenbremse definierten maximal zulässigen NKA verglichen und die Abweichung auf einem Kontrollkonto verbucht.

    Die Infografik zeigt die Entwicklung der strukturellen Neuverschuldung 2011 bis 2017 in Prozent des Bruttoinlandsprodukts. BildVergroessern
    Abbildung 1

    Abrechnung des Haushaltsjahrs 2016 gemäß Schuldenbremse

    Die maximal zulässige strukturelle NKA von 0,35 % des nominalen BIP stellt die Obergrenze für die Neuverschuldung dar. Sie wird zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bundeshaushalts berechnet und gilt auch bei der Überprüfung, ob die Schuldenregel eingehalten wurde. Im Jahr 2016 betrug diese maximal zulässige strukturelle NKA 10,2 Mrd. € (Tabelle 2, Position 3). Maßgeblich dafür ist das durch das Statistische Bundesamt ermittelte nominale BIP von 2014 zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushalts 2016.

    Für die Beurteilung, ob die Obergrenze der Neuverschuldung von 0,35 % des BIP eingehalten wird, muss die an die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung angepasste strukturelle NKA ermittelt werden. Ausgangspunkt dafür ist die Summe der tatsächlichen NKA des Bundeshaushalts (0 Mrd. €) und der Finanzierungssalden der für die Schuldenbremse relevanten Sondervermögen (+1,0 Mrd. €). Diese Summe weist im Ist 2016 einen Überschuss von 1,0 Mrd. € aus (Tabelle 2, Position 4, Spalte Ist). Der Überschuss der Sondervermögen ist auf eine im Rahmen des Nachtragshaushalts 2016 (BGBl. I S. 698 vom 31. März 2017) erfolgte Zuführung an das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ in Höhe von 3,5 Mrd. € zurückzuführen. Die anderen beiden Sondervermögen, „Aufbauhilfefonds“ und „Energie- und Klimafonds“, wiesen dagegen Defizite (negative Finanzierungssalden) aus. Aus der für die Schuldenbremse relevanten tatsächlichen NKA (Tabelle 2, Position 4, Spalte Ist) zuzüglich dem Saldo finanzieller Transaktionen gemäß Haushaltsabschluss des Bundeshaushalts und der relevanten Sondervermögen (Tabelle 2, Position 5, Spalte Ist) sowie der an die tatsächliche konjunkturelle Entwicklung angepassten Konjunkturkomponente (Tabelle 2, Position 6, Spalte Ist) ergibt sich eine strukturelle NKA von -0,8 Mrd. €, also ein struktureller Überschuss von 0,8 Mrd. € beziehungsweise 0,03 % des BIP (Tabelle 2, Position 9, Spalte Ist).

    Mit diesem ausgewiesenen strukturellen Überschuss von 0,03 % des BIP wurde dem Art. 115 Abs. 2 GG entsprochen und gleichzeitig das im Koalitionsvertrag dieser Legislaturperiode verankerte Ziel eines strukturell ausgeglichenen Bundeshaushalts ab dem Jahr 2014 erneut erfüllt.

    Die Ermittlung der Konjunkturkpomente

    entsprechend der zum Zeitpunkt 1. September 2017 tatsächlichen konjunkturellen Entwicklung erfolgt folgendermaßen: Zunächst wird die Differenz zwischen der am 25. August 2017 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zuwachsrate des nominalen BIP des Jahres 2016 gegenüber 2015 und des zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung (Dezember 2015) von der Bundesregierung projizierten Anstiegs des nominalen BIP für das Jahr 2016 berechnet (Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2015). Da der tatsächliche Anstieg des nominalen BIP für das Jahr 2016 mit 3,3 % etwas geringer ausfiel als im Herbst 2015 erwartet, ergibt sich ein negativer Anpassungswert (-3,0 Mrd. €, Tabelle 2, Position 6b, Spalte Ist). Dieser Wert wird zu der zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung ermittelten Produktionslücke für das Jahr 2016 (Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2015) addiert und mit der Budgetsemielastizität von 0,205 multipliziert (Tabelle 2, Position 6, Spalte Ist).

    Basierend auf der maximal zulässigen strukturellen NKA (10,2 Mrd. €) wird die maximal zulässige Neuverschuldung berechnet (Tabelle 1).

    Grundstruktur der Schuldenbremse gemäß Art. 115 Grundgesetz

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    Tabelle 1

    Hierzu werden von der Obergrenze der strukturellen Neuverschuldung die Salden der finanziellen Transaktionen des Bundeshaushalts und der für die Schuldenbremse relevanten Sondervermögen sowie die entsprechend der tatsächlichen konjunkturellen Entwicklung ermittelte Konjunkturkomponente abgezogen. Die so berechnete maximal zulässige Neuverschuldung belief sich im Haushaltsvollzug des Jahres 2016 auf 10,0 Mrd. € (Tabelle 2, Position 8, Spalte Ist) und war damit um 0,1 Mrd. € höher als zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung. Die Erhöhung ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass das nominale Wirtschaftswachstum im Ist geringer ausfiel als im Soll erwartet.

    Mit einer tatsächlichen NKA von -1,0 Mrd. € im Jahr 2016, also einem Überschuss von 1,0 Mrd. €, wurde die maximal zulässige NKA von 10,0 Mrd. € mit großem Abstand eingehalten.

    Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung von Art. 115 GG ist die Differenz aus der maximal zulässigen NKA und der tatsächlichen NKA auf dem Kontrollkonto zu verbuchen. Im Jahr 2016 betrug diese Differenz rund +11,0 Mrd. €. Damit ergibt sich für das Jahr 2016 eine Entlastung auf dem Kontrollkonto in Höhe dieses Wertes. Das Jahr 2016 ist das erste Jahr, in dem für die Schuldenbremse – nach Ablauf der Übergangsphase – die Obergrenze der strukturellen Neuverschuldung von 0,35 % des BIP gilt. Die Übergangsregelung, die bis einschließlich 2015 eine erhöhte maximal zulässige strukturelle NKA zuließ, die in gleichmäßigen jährlichen Schritten auf 0,35 % des BIP abzubauen war, ist zum 31. Dezember 2015 abgelaufen (Abbildung 1). Damit die im Übergangszeitraum kumulierten Positivbuchungen auf dem Kontrollkonto nach dem Ende des Übergangszeitraums nicht zu einer Verzerrung der Funktion des Kontrollkontos führen, wurde im Fiskalvertragsumsetzungsgesetz festgelegt, dass der kumulierte Saldo auf dem Kontrollkonto zum Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2015 auf null gesetzt wird. Entsprechend der aktuellen Entlastung durch das Ist des Jahres 2016 beträgt damit der Saldo des Kontrollkontos rund 11,0 Mrd. €.

    Positive Salden auf dem Kontrollkonto stellen kein „Guthaben“ dar, das zur Erweiterung des Kreditspielraums genutzt werden kann. Das Kontrollkonto ist fiktiv; es wird kein Geld angesammelt. Es stellt vielmehr langfristig die Einhaltung der Schuldenbremse sicher. Sollte der Saldo des Kontrollkontos negativ sein und einen Schwellenwert von -1 % des BIP unterschreiten, verringert sich die zulässige Kreditermächtigung im Folgejahr.

    Aufstellung und Abrechnung der Haushalte des Bundes für das Jahr 2016 gemäß Schuldenbremse

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    Tabelle 2

    Ausblick

    Die Finanzplanung sieht auch für die Jahre 2017 bis 2021 entsprechend den grundgesetzlichen Regeln vor, die Einnahmen und Ausgaben ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Zusammen mit der im Finanzplanungszeitraum erwarteten Fortsetzung der konjunkturellen Aufwärtsbewegung ist dies die Grundlage dafür, dass die verfassungsmäßigen Vorgaben zur Begrenzung der strukturellen Neuverschuldung eingehalten werden.

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