- Auf der Grundlage von Meldungen der Länder erstellt das BMF jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung.
- In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2016 bundesweit 13.746 Prüfer tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 14 Mrd. € erzielt.
- Von den 7.816.301 Betrieben, die in der Betriebskartei der Finanzämter erfasst sind, wurden 186.472 Betriebe geprüft.
- Ferner wurden von 18.455 sonstigen Fällen (Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften beziehungsweise Verlustzuweisungsgesellschaften und Bauherrengemeinschaften) 7.451 Fälle geprüft.
Die Betriebsprüfung
Die Betriebsprüfung ist ein Teil des Außenprüfungsdienstes der Steuerverwaltung. Daneben zählen auch die Lohnsteuer-Außenprüfung und die Umsatzsteuer-Sonderprüfung zu den Außenprüfungsdiensten. Die Betriebsprüfung ist ein wesentliches Instrument zur Erfüllung der den Finanzbehörden gesetzten Aufgabe, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze festzusetzen und zu erheben. Die Betriebsprüfung ist eine abschließende, nachträgliche Überprüfung des Steuerfalls und bezieht sich auf bestimmte Steuerarten und bestimmte Besteuerungszeiträume.
Außenprüfungen sind bei Steuerpflichtigen zulässig, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die freiberuflich tätig sind oder sogenannte bedeutende Einkünfte erzielen. Bei den übrigen Steuerpflichtigen sind Außenprüfungen insbesondere dann zulässig, wenn für die Besteuerung erhebliche Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung im Finanzamt nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist.
Im folgenden Beitrag wird ausschließlich das Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung dargestellt.
Das BMF erstellt jährlich auf der Grundlage von Meldungen der Länder eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung. Die Statistik umfasst ausschließlich die von den Ländern verwalteten Besitz- und Verkehrsteuern und die Gewerbesteuer. Nicht berücksichtigt werden somit die Einfuhrumsatzsteuer, die Zölle und speziellen Verbrauchsteuern sowie die Gemeindesteuern außer der Gewerbesteuer. Für Zwecke der Außenprüfung werden die Steuerpflichtigen in folgende Größenklassen eingeteilt:
- Großbetriebe (G),
- Mittelbetriebe (M),
- Kleinbetriebe (K) und
- Kleinstbetriebe (KSt).
Dabei wird die Zuordnung zu den Größenklassen vom Umsatz und Gewinn der Steuerpflichtigen abhängig gemacht. Die im Jahr 2016 geltenden Abgrenzungsmerkmale sind der Tabelle 1 zu entnehmen.
Die Einordnung in eine Größenklasse erfolgt stichtagbezogen alle drei Jahre. Die ab dem 1. Januar 2016 gültigen Abgrenzungsmerkmale für die Größenklassen hat das BMF mit Schreiben vom 9. Juni 2015 (BStBl I S. 504) bekannt gegeben.
Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 22. Prüfungsturnus (1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018)
Tabelle vergrößernAnzahl der Betriebe und geprüfte Betriebe
Im Jahr 2016 waren in der Betriebskartei der Finanzämter 7.816.301 Betriebe erfasst, von denen 186.472 Betriebe geprüft wurden. Dies entspricht einer Prüfungsquote von 2,4 % (siehe Tabelle 2). Damit wurde die Prüfungsquote vom Vorjahr konstant gehalten.
Anzahl der Betriebe nach Größenklassen im Berichtszeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016
Tabelle vergrößernPrüfungszeitraum
Bei Großbetrieben soll der jeweilige Prüfungszeitraum an den vorhergehenden Prüfungszeitraum anschließen, um eine durchgehende Prüfung sämtlicher Veranlagungszeiträume zu erreichen. Für die übrigen Betriebe ist vorgesehen, dass ein Prüfungszeitraum in der Regel nicht mehr als drei zusammenhängende Besteuerungszeiträume umfasst.
Um eine effektive Betriebsprüfung zu erreichen, werden die zu prüfenden Betriebe unter Risikogesichtspunkten ausgewählt und nicht schematisch. Das bedeutet, Großbetriebe werden grundsätzlich lückenlos geprüft und andere Betriebe werden unter Risikogesichtspunkten gezielt geprüft. Bei Großbetrieben, bei denen im Jahr 2016 eine Außenprüfung abgeschlossen wurde, umfasste der Prüfungszeitraum durchschnittlich 3,3 Veranlagungsjahre, während er sich bei Mittel- und Kleinbetrieben auf 3,0 Veranlagungsjahre und bei Kleinstbetrieben auf 2,9 Veranlagungsjahre belief.
Prüfereinsatz und Mehrergebnis der Betriebsprüfung
In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2016 bundesweit 13.746 Prüfer tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von 14,1 Mrd. € erzielt. Davon entfielen 10,4 Mrd. € auf die Prüfung von Großbetrieben. Die Prüfung der Kleinstbetriebe erbrachte ein Mehrergebnis von 1,1 Mrd. € (siehe Abbildung 1).
Den größten Anteil am Mehrergebnis für das Jahr 2016 insgesamt hat die Gewerbesteuer mit 25,0 % (3,4 Mrd. €) gefolgt von der Körperschaftsteuer mit 24,9 % (3,4 Mrd. €). Daneben haben aber auch die Einkommensteuer mit 16,4 % (2,2 Mrd. €) und die Umsatzsteuer mit 10,0 % (1,3 Mrd. €) einen wesentlichen Anteil am Mehrergebnis (siehe Abbildung 2).
Der Betrag von 1,0 Mrd. € (7,3 %) aus sonstigen Steuern entspricht den Mehrergebnissen der Vorjahre.
Das Mehrergebnis im Bereich der Zinsen nach § 233a Abgabenordnung (AO) beträgt 2,2 Mrd. € (16,4 %) und ist im Vergleich zu den Mehrergebnissen der Vorjahre etwas geringer.
Die Verzinsung nach § 233a AO (Vollverzinsung) schafft einen Ausgleich dafür, dass die Steuern trotz des gleichen gesetzlichen Entstehungszeitpunkts zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und erhoben werden. Insbesondere bei Steuerpflichtigen, die einer Außenprüfung unterliegen, besteht zwischen dem Entstehungszeitpunkt der Steuer und der Fälligkeit der abschließenden Zahlung nach einer Außenprüfung ein erheblicher Zeitraum. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist, und endet mit Ablauf des Tags, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird.