- Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern) stiegen im Haushaltsjahr 2017 gegenüber 2016 um insgesamt 4,1 % auf 674,6 Mrd. €.
- Die gemeinschaftlichen Steuern haben mit 547,4 Mrd. € oder 81,1 % den größten Anteil am Gesamtergebnis und bilden somit die Basis des Steueraufkommens 2017. Hier trugen insbesondere die einkommens- und gewinnabhängigen Steuerarten wie Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag zum guten Ergebnis bei.
- Die Bundessteuern hatten mit 99,9 Mrd. € einen Anteil von 14,8 %, die Ländersteuern mit 22,2 Mrd. € einen Anteil von 3,3 % am Gesamtergebnis. Der deutliche Rückgang der Bundessteuern um 4,3 % ist auf Erstattungszahlungen von 7,3 Mrd. € Kernbrennstoffsteuer infolge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zurückzuführen.
Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne Gemeindesteuern) im Haushaltsjahr 2017
Im Haushaltsjahr 2017 konnten Bund, Länder und Gemeinden Steuereinnahmen (ohne Gemeindesteuern)1 in Höhe von 674,6 Mrd. € verbuchen. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2016 mit Gesamteinnahmen von 648,3 Mrd. € ist dies ein Zuwachs von 26,3 Mrd. € oder 4,1 %.
Die Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2017 und die Veränderungen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum sind in Tabelle 1 dargestellt.
Im Haushaltsjahr 2017 stiegen die Einnahmen aus den gemeinschaftlichen Steuern gegenüber dem Haushaltsjahr 2016 um 6,0 % auf 547,4 Mrd. €. Das Aufkommen der Bundessteuern verringerte sich um 4,3 % auf 99,9 Mrd. €. Die Ländersteuern verzeichneten einen leichten Rückgang von 0,6 % auf 22,2 Mrd. €. Die Zolleinnahmen sanken um 1,0 % auf 5,1 Mrd. €.
Grundlage des Anstiegs der Steuereinnahmen war eine anhaltend positive Wirtschaftsentwicklung in Deutschland. Diese ging mit deutlich steigenden Löhnen und Gewinnen einher. Daraus resultierte sowohl ein fortgesetzter Anstieg des Lohnsteueraufkommens als auch eine zum Teil kräftige Aufwärtsentwicklung der Einnahmen aus den gewinnabhängigen Steuern, besonders der veranlagten Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag. Zudem schlug sich die gute binnenwirtschaftliche Nachfrage in einem entsprechenden Wachstum der Steuern vom Umsatz nieder.
Gemeinschaftliche Steuern
Basis für wachsende Einnahmen bei der Lohnsteuer war die gute Beschäftigungslage, die sich in einer weiteren Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse und kräftigen Lohnsteigerungen zeigte. Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer stieg dadurch im Haushaltsjahr 2017 auf 238,8 Mrd. €. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um 5,0 %. Hiervon abzuziehen ist das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld. Das Kindergeld wurde bereits zum 1. Januar 2016 mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags vom 16. Juli 2015 um 24 € pro Jahr angehoben. Im Jahr 2017 gab es eine weitere Kindergelderhöhung um 24 € (Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20. Dezember 2016). Zudem sind die Aufwendungen für die Altersvorsorgezulage hiervon abzuziehen. Diese hatte sich im Haushaltsjahr 2017 um 3,2 % auf 2,3 Mrd. € verringert. Im Ergebnis stieg das Aufkommen der Lohnsteuer im Haushaltsjahr 2017 um 5,8 % auf 195,5 Mrd. €.
Die veranlagte Einkommensteuer verzeichnete im Haushaltsjahr 2017 Bruttoeinnahmen in Höhe von 73,6 Mrd. €, was einer Steigerung von 5,6 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Abzugsbeträge von Investitionszulage und Eigenheimzulage beeinflussten das Ergebnis aufgrund des Auslaufens der Förderung nur noch unerheblich. Betragsmäßige Relevanz hatten hingegen die aus dem Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer gezahlten Erstattungen an veranlagte Arbeitnehmer nach § 46 Einkommensteuergesetz. Unter Berücksichtigung der Abzugsbeträge ergaben sich Kasseneinnahmen im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 59,4 Mrd. €. Dies bedeutet einen Anstieg um 10,4 %.
Das Bruttoaufkommen der Körperschaftsteuer stieg im Haushaltsjahr 2017 deutlich um 6,3 % auf 29,3 Mrd. €. Der Zuwachs basierte auf der guten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland, verbunden mit Entlastungen auf der Kostenseite durch niedrige Rohstoffpreise, was für die Unternehmen eine positive Gewinnsituation zur Folge hatte. Nach Abzug der betragsmäßig vergleichsweise geringen Investitionszulage ergibt sich ein Kassenaufkommen im Haushaltsjahr 2017 von 29,3 Mrd. € (+6,6 % gegenüber 2016).
Das Steueraufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag stieg im Haushaltsjahr 2017 brutto um 8,7 % auf 22,9 Mrd. €. Hiervon abzuziehen sind Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern. Diese lagen um 22,9 % über dem Vorjahresniveau. Im Ergebnis stieg das Kassenaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag im Haushaltsjahr 2017 um 7,5 % auf 20,9 Mrd. €.
Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag
Das Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag besteht zum überwiegenden Teil aus den Kapitalertragsteuern auf Dividenden. Zudem werden hier noch weitere Steuerarten erfasst, beispielsweise die Aufsichtsratsteuer.
Das Kassenaufkommen der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge war im Haushaltsjahr 2017 deutlich höher als im Jahr zuvor. Dieses stieg um 23,5 % auf 7,3 Mrd. €. Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus kann diese Entwicklung nicht aus der Besteuerung der Zinseinkünfte hergeleitet werden. Vielmehr ist ein Zusammenhang mit der Entwicklung der Veräußerungserträge wahrscheinlich. Mangels getrennter statistischer Erfassung der beiden Aufkommenskomponenten liegen hierzu jedoch keine gesicherten Erkenntnisse vor. Im Aufkommen sind Einnahmen aus der EU-Quellensteuer enthalten, welche im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von insgesamt 31,7 Mio. € überwiesen wurden.
Die gute binnenwirtschaftliche Nachfrage schlug sich in einem entsprechenden Wachstum der Steuern vom Umsatz nieder. Im Haushaltsjahr 2017 wiesen die Steuern vom Umsatz insgesamt einen Zuwachs von 4,3 % gegenüber dem Haushaltsjahr 2016 auf und lagen bei 226,4 Mrd. €. Die (Binnen-)Umsatzsteuer zeigt ein Plus von 2,8 %, die Einfuhrumsatzsteuer auf Importe aus Nicht-EU-Ländern verzeichnete ein Plus von 9,2 %.
Bundessteuern
Bei den Bundessteuern wurde mit 99,9 Mrd. € im Haushaltsjahr 2017 das Vorjahresniveau um 4,5 Mrd. € oder 4,3 % unterschritten. Ursache hierfür war die Erstattung von rund 7,3 Mrd. € Kernbrennstoffsteuer aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Kernbrennstoffsteuergesetz. Die Energiesteuer ist mit einem Aufkommen von 41,0 Mrd. € im Haushaltsjahr 2017 die aufkommensstärkste Bundessteuer. Maßgeblich für das Volumen der Energiesteuer ist – mit über 89 % Anteil am Aufkommen – die Besteuerung des Kraftstoffverbrauchs, insbesondere von Benzin und Diesel. Hier stiegen die Steuereinnahmen im Vorjahrsvergleich um 0,4 %. Das Aufkommen aus der Energiesteuer auf Heizöl stieg um 4,1 %, dasjenige auf Erdgas um 30,4 %. Im Ergebnis ist bei der Energiesteuer ein leichter Anstieg um 2,3 % zu verzeichnen. Die Tabaksteuer verzeichnete im Haushaltsjahr 2017 einen Zuwachs der Einnahmen von 1,5 % auf 14,4 Mrd. €. Der Solidaritätszuschlag wies im Haushaltsjahr 2017 ein Einnahmewachstum um 6,5 % auf 18,0 Mrd. € auf. Damit folgt er der Entwicklung seiner Bemessungsgrundlagen – der Lohnsteuer, der veranlagten Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge und der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag. Als Zuschlag in Höhe von 5,5 % der festgesetzten Steuer profitierte der Solidaritätszuschlag von der Expansion dieser Steuern. Das Kraftfahrzeugsteueraufkommen lag im Haushaltsjahr 2017 annähernd wie im Vorjahr bei 8,9 Mrd. €. Bei der Versicherungsteuer gab es 2017 mit 4,0 % gegenüber 2016 deutliche Zuwächse im Steueraufkommen auf 13,3 Mrd. €. Die Luftverkehrsteuer legte um 4,4 % auf 1,1 Mrd. € zu. Die Stromsteuer schloss mit einem Plus von 5,7 % bei 6,9 Mrd. € ab. Bei der Kernbrennstoffsteuer wurde im Haushaltsjahr 2017 das bisher generierte Steueraufkommen zuzüglich Zinsen (insgesamt 7,3 Mrd. €) erstattet. Es folgen die Veränderungsraten für die vergleichsweise nur geringfügig zum Gesamtaufkommen beitragenden Bundessteuern im Haushaltsjahr 2017: Branntweinsteuer (2,1 Mrd. €; +1,1 %), Schaumweinsteuer (0,4 Mrd. €; -8,1 %) und Kaffeesteuer (1,1 Mrd. €; +1,7 %).
Ländersteuern
Die Ländersteuern verringerten ihr Aufkommen im Haushaltsjahr 2017 gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,6 % auf 22,2 Mrd. €. Wie in den Vorjahren konnte die Grunderwerbsteuer um 5,9 % auf aktuell 13,1 Mrd. € zulegen. Zuwächse verzeichneten noch die Rennwett- und Lotteriesteuer um 1,6 % auf 1,8 Mrd. € und die Feuerschutzsteuer um 2,0 % auf 0,5 Mrd. €. Die Erbschaftsteuer verringerte sich um 12,7 % auf 6,1 Mrd. €. Ebenso verringerte sich das Biersteueraufkommen um 2,0 % auf 0,7 Mrd. €.
Entwicklung der Steuereinnahmen in den einzelnen Quartalen 2017
Ein Blick auf die Ergebnisse der einzelnen Quartale des Haushaltsjahres 2017 zeigt unterjährig zum Teil hohe Veränderungsraten. Beim Aufkommen der Bundessteuern zeichnet sich im 2. Quartal deutlich die Rückzahlung von Kernbrennstoffsteuer ab, wie bereits oben erwähnt.
Verteilung der Steuereinnahmen auf die Ebenen
Im Haushaltsjahr 2017 konnten alle Ebenen bessere Ergebnisse erzielen als im Vorjahr. Basis dieser Entwicklung ist die Steigerung der gemeinschaftlichen Steuern. Die Verteilung der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2017 auf Bund, EU, Länder und Gemeinden und die Veränderungen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum sind in Tabelle 3 dargestellt. Die höhere Wachstumsrate der Steuereinnahmen des Bundes im Vergleich zu den Ländern ist auf Basiseffekte im Jahr 2016 zurückzuführen. Im Haushaltsjahr 2016 hatte sich der Bund signifikant an den Kosten für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen beteiligt. Diese Beteiligung war durch die Abtretung eines Umsatzsteueranteils an die Länder erfolgt.
Fußnoten
- 1
- Über die Einnahmen aus Gemeindesteuern berichtet das Statistische Bundesamt vierteljährlich. Diese Einnahmeergebnisse werden in der Fachserie 14 „Finanzen und Steuern“, Reihe 4 „Steuerhaushalt“ im Rahmen eines Gesamtüberblicks über die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden veröffentlicht.