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  • Analysen und Berichte

    Vor­läu­fi­ger Ab­schluss des Bun­des­haus­halts 2017

    • Der Bundeshaushalt wurde das vierte Jahr in Folge ohne neue Schulden ausgeglichen. Maßgeblich beigetragen haben zu diesem positiven Ergebnis die robuste Konjunktur mit entsprechenden positiven Auswirkungen bei den Steuereinnahmen und niedrigere Ausgaben bei der Grundsicherung im Alter und den Zinsen.
    • Im Jahr 2017 wurden die Vorgaben der Schuldenbremse erneut eingehalten. Die strukturelle Nettokreditaufnahme des Bundes lag bei 0,1 % des Bruttoinlandsprodukts.
    • Von der Entnahme aus der Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen konnte erneut abgesehen werden. Darüber hinaus ergab sich ein Überschuss von 5,3 Mrd. €, der gemäß Haushaltsgesetz 2017 dieser Rücklage zuzuführen war.
    • Die Investitionen zogen im Vergleich zum Vorjahr weiter an. Zudem wurden Länder und Kommunen deutlich entlastet.

    Ausgangslage

    Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem kräftigen Aufschwung. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist nach den ersten vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamts vom 11. Januar 2018 im vergangenen Jahr um real 2,2 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen (+1,9 % im Jahr 2016) und weitete sich damit das achte Jahr in Folge aus. Im 3. Quartal 2017 nahm das BIP um 0,8 % zu (nach +0,9 % im 1. Quartal und +0,6 % im 2. Quartal jeweils gegenüber dem Vorquartal). Den aktuellen Wirtschaftsdaten zufolge dürfte das Wirtschaftswachstum auch im 4. Quartal 2017 robust gewesen sein. Die Wirtschaftsforschungsinstitute korrigierten ihre Wachstumsprognosen für 2018 jüngst nach oben, und auch die Bundesbank sieht eine Fortsetzung des Aufschwungs mit höherem Tempo.

    Der Aufschwung ist zunehmend breit angelegt. Positive Wachstumsimpulse kamen im Jahr 2017 sowohl von der Inlandsnachfrage als auch von der außenwirtschaftlichen Seite. Begünstigende Faktoren für die konjunkturelle Aufwärtsbewegung waren die anhaltende Einkommens- und Beschäftigungsexpansion sowie die nach wie vor niedrigen Zinsen. Auch die Belebung der Weltwirtschaft und des Welthandels trugen zum Wachstum bei. Vor diesem Hintergrund investierten die Unternehmen auch wieder vermehrt in Ausrüstungen. Detaillierte Ergebnisse zu den Aggregaten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für das Jahr 2017 werden am 23. Februar 2018 vom Statistischen Bundesamt bekannt gegeben.

    Der Arbeitsmarkt wies im Jahr 2017 erneut eine sehr gute Entwicklung auf. Die Erwerbstätigkeit erhöhte sich nach vorläufigen Berechnungen auf 44,28 Millionen Menschen. Auch wenn noch nicht von einem flächendeckenden Fachkräftemangel gesprochen werden kann, zeigen sich laut Bundesagentur für Arbeit bereits Engpässe in einzelnen Berufen. Im Jahresdurchschnitt waren 2,53 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote fiel um 0,4 Prozentpunkte auf 5,7 %.

    Die gute konjunkturelle Lage begünstigte auch die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2017. Das gesamtstaatliche Steueraufkommen (ohne reine Gemeindesteuern) stieg im Haushaltsjahr 2017 um 4,1 % gegenüber dem Jahr 2016. Insbesondere die Einnahmen aus den gewinnabhängigen Steuern, der Lohnsteuer und den Steuern vom Umsatz erhöhten sich deutlich. Einzelheiten hierzu können dem Artikel „Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder im Haushaltsjahr 2017“ entnommen werden.1

    Gesamtübersicht zum vorläufigen Haushaltsabschluss

    Das Haushaltsgesetz 2017 wurde am 23. Dezember 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 3016). Tabelle 1 zeigt neben dem Haushaltssoll 2017 wesentliche Eckwerte des vorläufigen Haushaltsabschlusses 2017 im Vergleich zum Haushaltsabschluss 2016.

    Ausgaben und Einnahmen

    Die Ausgaben des Bundes (ohne besondere Finanzierungsvorgänge) beliefen sich im Haushaltsjahr 2017 auf 325,4 Mrd. €. Damit wurde das Soll des Jahres 2017 um 3,7 Mrd. € beziehungsweise um 1,1 % unterschritten. Hierzu trugen im Wesentlichen Minderausgaben bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (1,7 Mrd. €), den Zinsen (1,0 Mrd. €), der Digitalen Infrastruktur (0,8 Mrd. €) und den Gewährleistungen (0,6 Mrd. €) bei. Im Vergleich zum Ist-Ergebnis 2016 stiegen die Ausgaben im vergangenen Jahr um 14,8 Mrd. € beziehungsweise 4,8 %.

    Die Einnahmen (ohne Umlaufmünzen und ohne besondere Finanzierungsvorgänge) beliefen sich im Jahr 2017 auf 330,4 Mrd. €. Damit nahm der Bund 8,4 Mrd. € beziehungsweise 2,6 % mehr ein als im Soll veranschlagt. Dies resultierte hauptsächlich aus höheren Steuereinnahmen (+8,3 Mrd. € beziehungsweise +2,8 %). Darin enthalten sind bereits die Belastungen in Höhe von 7,3 Mrd. € durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kernbrennstoffsteuer (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Kernbrennstoffsteuer vom 13. April 2017, veröffentlicht am 7. Juni 2017). Ein wesentlicher Faktor der Steuermehreinnahmen waren zunächst niedrigere EU-Eigenmittelabführungen aufgrund geringerer Mittelabrufe der Europäischen Union (EU) insbesondere im Bereich der Strukturfondsmittel. Die sonstigen Einnahmen (ohne Umlaufmünzen) verblieben – trotz der um 2,1 Mrd. € niedrigeren Abführungen des Bundesbankgewinns – nahezu auf dem veranschlagten Niveau. Hierzu trugen neben vielen weiteren Positionen insbesondere Mehreinnahmen bei den Beteiligungsgewinnen (+0,6 Mrd. €), aus dem EU-Haushalt (+0,4 Mrd  €) und dem Verteidigungshaushalt (+0,3 Mrd. €) bei.

    Bei Betrachtung gegenüber dem Vorjahr zeigt sich ein Zuwachs der Einnahmen (ohne Umlaufmünzen) um 4,3 %. Dabei stiegen die Steuereinnahmen des Bundes um 7,1 %, während die sonstigen Einnahmen um 6,8 Mrd. € beziehungsweise 24,5 % unter dem Vorjahresergebnis lagen. Bei den geringeren sonstigen Einnahmen gegenüber dem Jahr 2016 spielten neben einer um 2,8 Mrd. € geringeren Gewinnabführung der Bundesbank auch Sondereffekte im Jahr 2016 wie z. B. bei den Gewährleistungseinnahmen und bei der allgemeinen Finanzverwaltung eine Rolle.

    Gesamtübersicht

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    Tabelle 1

    Finanzierungssaldo und Nettokreditaufnahme

    Aus der Gegenüberstellung von Einnahmen (ohne Umlaufmünzen und ohne besondere Finanzierungsvorgänge) und Ausgaben (ohne besondere Finanzierungsvorgänge) ergibt sich im Haushaltsjahr 2017 ein Finanzierungsüberschuss in finanzstatistischer Abgrenzung von 5,0 Mrd. €. In diesem Rahmen konnte auf die im Soll des Jahres 2017 noch vorgesehene Entnahme aus der Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen (Asyl-Rücklage) verzichtet werden. Zusammen mit den Münzeinnahmen in Höhe von rund 0,3 Mrd. €, konnten somit 5,3 Mrd. € gemäß der haushaltsgesetzlichen Vorgabe der Asyl-Rücklage zugeführt werden. Der Bestand der Asyl-Rücklage liegt nun bei rund 24 Mrd. €. Davon sind insgesamt rund 12 Mrd. € in der Finanzplanung des Bundes 2018 bis 2021 bereits als Entnahme zur Deckung des Bundeshaushalts vorgesehen und insofern bereits verbraucht. Aufgrund des Finanzierungsüberschusses im abgelaufenen Jahr war eine Nettoaufnahme von Krediten nicht erforderlich.

    Entwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer Kennziffern

    Wichtige Kennziffern für das Jahr 2017 zeigen, dass der Bundeshaushalt auch weiterhin von günstigen Finanzierungsbedingungen und einer wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung profitiert. Die Konsolidierungsfortschritte werden besonders bei langfristiger Betrachtung deutlich.

    • Ausgabenquote zum nominalen BIP: Die Ausgabenquote zum nominalen BIP (erstes vorläufiges Jahresergebnis des BIP 2017: 3.263,35 Mrd. €) setzt die Gesamtausgaben des Bundeshaushalts in Relation zur Wirtschaftsleistung in Deutschland. Die Ausgaben haben sich mit 4,8 % gegenüber dem Vorjahr stärker erhöht als das nominale BIP mit 3,8 % (s. a. Abbildung 1). In der Folge liegt die Ausgabenquote mit 10,0 % des BIP über der des Haushaltsabschlusses von 2016 (9,9 %). Sie ist damit das zweite Jahr in Folge angestiegen, nachdem sie in den Jahren 2013 bis 2015 durchgängig rückläufig war.
    • Zinsausgabenquote: Die Zinsausgabenquote stellt den Anteil der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts dar. Die Zinsausgabenquote lag im Jahr 2017 bei 5,4 % und sank um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem Wert des Jahres 2016. Im Jahr 2016 gegenüber 2015 ging der Anteil der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes noch um 1,4 Prozentpunkte zurück. Damit hat sich die Abwärtsbewegung deutlich verlangsamt. Im Vergleich zum Höchstwert des Haushalts 1999 mit rund 16,6 % oder den Werten der Jahre 2003 bis 2008 von über 14,2 % ist dieser Indikator deutlich zurückgeführt worden. Die Quote hat nun das niedrigste Niveau seit dem Jahr 1978 (s. a. Abbildung 2).
    • Zins-Steuer-Quote: Die Zins-Steuer-Quote zeigt den Anteil der durch Steuereinnahmen gedeckten Zinsausgaben. Die Zins-Steuer-Quote lag 2017 bei 5,7 % und war damit das vierte Jahr in Folge im einstelligen Bereich. Die Quote war zuletzt etwa nur noch halb so hoch wie im Durchschnitt der vergangenen 10 Jahre.
    • Steuerfinanzierungsquote: Die Steuerfinanzierungsquote gibt den Anteil der durch Steuereinnahmen gedeckten Gesamtausgaben des Bundeshaushalts wieder. Der Anteil der Steuereinnahmen an den Bundesausgaben betrug im vergangenen Jahr 95,1 % und liegt damit rund 2 Prozentpunkte über dem Niveau des Jahres 2016 (93,0 %). Die Quote liegt seit 2014 über 90 % und überschreitet inzwischen das Niveau von 2013 um leicht mehr als 10 Prozentpunkte.
    • Primärsaldo: Der Primärsaldo ist die Differenz zwischen öffentlichen Einnahmen (ohne Nettokreditaufnahme) und öffentlichen Ausgaben abzüglich der Zinszahlungen auf die ausstehenden Staatsschulden. Diese wichtige Größe eröffnet somit den Blick auf den Haushalt ohne die Altlasten der Vergangenheit (repräsentiert durch die Zinslasten) und ohne aktuelle Neuverschuldung, soweit vorhanden. Der Bundeshaushalt 2017 schließt voraussichtlich mit einem Primärüberschuss von 22,5 Mrd. € ab. Dies stellt gegenüber dem Haushaltsabschluss 2016 mit einem Primärüberschuss von 23,7 Mrd. € eine Verschlechterung um 1,2 Mrd. € dar. Damit sind die Primärausgaben (Ausgaben ohne Zinsausgaben) schneller gestiegen als die Einnahmen.

    Primärausgaben

    sind öffentliche Ausgaben abzüglich der Zinszahlungen auf die ausstehenden Schulden.

    Das Diagramm zeigt die Ausgabenquote 1955 bis 2017. BildVergroessern
    Abbildung 1

    Das Diagramm zeigt die Zinsausgabenquote 1955 bis 2017. BildVergroessern
    Abbildung 2

    Einhaltung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung (Schuldenbremse)

    Nach Art. 115 Abs. 2 Grundgesetz (GG) sind die Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Dem wird entsprochen, wenn die strukturelle Nettokreditaufnahme (NKA) die Obergrenze von 0,35 % des BIP nicht übersteigt. Um die Einhaltung der grundgesetzlichen Regelung zur Begrenzung der Neuverschuldung auch im Haushaltsvollzug zu überprüfen, wird die tatsächliche strukturelle NKA mit der maximal zulässigen strukturellen NKA verglichen.

    Ausgangspunkt für die Überprüfung, ob der Art. 115 GG im Haushaltsvollzug eingehalten wurde, ist die Obergrenze von 0,35 % des nominalen BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres, also das BIP des Jahres 2015. Diese Obergrenze beträgt 10,6 Mrd. € (Tabelle 2, Position 3). Sie wurde bereits zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bundeshaushalts ermittelt und gilt auch für die Abrechnung im Haushaltsvollzug. Zur Berechnung der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme nach Haushaltsabschluss wird die Konjunkturkomponente an die tatsächliche konjunkturelle Entwicklung angepasst sowie der Saldos finanzieller Transaktionen berücksichtigt.

    Die Anpassung der Konjunkturkomponente

    an die zum Zeitpunkt Januar 2018 tatsächliche konjunkturelle Entwicklung erfolgt folgendermaßen: Zunächst wird die Differenz zwischen der am 11. Januar 2018 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zuwachsrate des nominalen BIP des Jahres 2017 gegenüber 2016 und des zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung (Dezember 2016) von der Bundesregierung projizierten Anstiegs des nominalen BIP für das Jahr 2017 (Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2016) ermittelt. Da die tatsächliche Zunahme des nominalen BIP für das Jahr 2017 mit 3,8 % deutlich höher ausfiel als im Herbst 2016 erwartet, ergibt sich ein positiver Anpassungswert (22,1 Mrd. €, Tabelle 2 Position 6b, Spalte Ist). Dieser Wert wird zu der zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung ermittelten Produktionslücke für das Jahr 2017 (Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2016) addiert und mit der Budgetsemielastizität von 0,205 multipliziert (Position 6, Spalte Ist).

    Das nominale BIP stieg im Jahr 2017 deutlich stärker an als dies zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung erwartet wurde. Die Konjunkturkomponente erhöhte sich damit um 4,5 Mrd. € im Vergleich zur Konjunkturkomponente zum Zeitpunkt der Haushaltstaufstellung. Um diesen Betrag verringert sich für sich genommen der Verschuldungsspielraum. Dem entgegen wirkte ein niedrigerer Saldo finanzieller Transaktionen von 0,1 Mrd. €. Insgesamt verringerte sich die maximal zulässige NKA gegenüber dem Soll damit um 4,4 Mrd. € auf 8,8 Mrd. € (Tabelle 2, Position 8).

    Tatsächlich betrug die NKA in der Definition der Schuldenbremse im abgelaufenen Jahr 1,4 Mrd. € (Tabelle 2, Position 4, Spalte Ist). Dieser Betrag setzt sich aus den Mittelabflüssen bei den für die Schuldenbremse relevanten Sondervermögen – Energie- und Klimafonds, Aufbauhilfefonds und Kommunalinvestitionsförderungsfonds – zusammen, während der Bundeshaushalt mit einer „schwarzen Null“ abschloss.

    Die strukturelle NKA, die sich aus der Summe der tatsächlichen NKA, des Saldos der finanziellen Transaktionen und der Konjunkturkomponente ergibt, unterschreitet mit 3,2 Mrd. € beziehungsweise 0,1 % des BIP die im GG festgelegte Obergrenze der strukturellen Neuverschuldung von 0,35 % des BIP deutlich (Tabelle 2, Position 9, Spalte Ist). Die nach Art. 115 GG errechnete maximal zulässige strukturelle NKA wurde damit im Haushaltsjahr 2017 mit einem großen Abstand von 7,5 Mrd. € eingehalten. Im Vergleich zur Abrechnung der grundgesetzlichen Regeln zur Neuverschuldung für das Jahr 2016, in dem ein struktureller Überschuss in Höhe von 0,03 % des BIP erreicht wurde, bedeutet dies jedoch eine Verschlechterung der strukturellen NKA (siehe Monatsbericht vom September 2017 „Leichter struktureller Haushaltsüberschuss beim Bund im Jahr 2016“). Dies ergibt sich zum einen aus dem negativen Finanzierungssaldo der relevanten Sondervermögen, zum anderen aus der gestiegenen Konjunkturkomponente, die einen größeren Teil des Haushaltsabschlusses als konjunkturbedingt interpretiert.

    Aus der Differenz der maximal zulässigen NKA und der tatsächlichen NKA ergibt sich für das Jahr 2017 eine Entlastung des Kontrollkontos um 7,5 Mrd. € (Tabelle 2, Position 10, Spalte Ist). Zusammen mit dem Saldo des Kontrollkontos des Jahres 2016 von 11,0 Mrd. € beläuft sich der neue Saldo auf dem Kontrollkonto im abgelaufene Jahr auf 18,4 Mrd. €.

    Positive Salden auf dem Kontrollkonto stellen kein „Guthaben“ dar, das zur Erweiterung des Kreditspielraums genutzt werden könnte. Das Kontrollkonto ist fiktiv; es wird kein Geld angesammelt. Es stellt vielmehr langfristig die Wirkung der Schuldenbremse sicher. Das Kontrollkonto entfaltet seine Wirkung nur, wenn der kumulierte negative Saldo einen Schwellenwert von 1 % des BIP übersteigt. Dann setzt gemäß § 7 des Gesetztes zur Ausführung von Artikel 115 des Grundgesetzes die automatische Bremswirkung bei der zulässigen Neuverschuldung ein. So verringert sich die zulässige Kreditermächtigung im Folgejahr um den überschießenden Betrag. Die Verringerung wird jedoch nur bei positiver Veränderung der Produktionslücke wirksam, also bei einer Verbesserung der konjunkturellen Lage.

    Im September 2018 wird die Einhaltung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung für das Jahr 2017 in einem gesonderten Monatsberichtsbeitrag abschließend dargestellt.

    Vorläufige Abrechnung des Bundeshaushalts 2017 gemäß Schuldenbremse

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    Tabelle 2

    Bedeutende Veränderungen im Haushaltsjahr 2017

    Steuerpolitik

    Die wirksame Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung prägte die Steuerpolitik des vergangenen Jahres. So wurden mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz die steuerschädliche Nutzung von Domizilgesellschaften durch erhöhte Transparenz, erweiterte Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen und Dritter sowie neue Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden eingeschränkt und entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Des Weiteren wurden zu Beginn des Jahres 2017 der Grundfreibetrag sowie die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs, der Kinderfreibetrag und das Kindergeld ebenso wie der Kinderzuschlag und der Unterhaltshöchstbetrag angehoben, um das gestiegene Existenzminimum steuerfrei zu stellen, die Effekte der kalten Progression auszugleichen und gezielt Familien zu entlasten.

    Sozialpolitik

    Wie bereits in den vergangenen Jahren wirkte sich auch im Jahr 2017 der weitere Anstieg sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung positiv auf der Einnahmenseite der Sozialversicherungen aus. So stellt die Bundesregierung in ihrem Rentenversicherungsbericht 2017 fest, dass im Jahr 2017 die Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung bis zum Oktober um rund 4,4 % gestiegen sind. Dies spiegelt sich auch in der Nachhaltigkeitsrücklage wider. Diese dient dazu, Defizite und Einnahmeschwankungen unterjährig auszugleichen, um kurzfristige Beitragssatzänderungen zu vermeiden: Der Rentenversicherungsbericht geht für das Jahresende 2017 von einer Rücklage in Höhe von 32,9 Mrd. € aus. Auch deshalb konnte der geltende Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung, der für 2015 um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7 % gesenkt wurde, für die Jahre 2016 und 2017 fortgeschrieben werden. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wurde für das Jahr 2018 eine Beitragssatzsenkung um 0,1 Prozentpunkte auf dann 18,6 % beschlossen, da andernfalls die Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2018 die maximal zulässige Obergrenze überschreiten würde. Insgesamt sind im Jahr 2017 rund 90,9 Mrd. € aus dem Bundeshaushalt als Leistungen an die Rentenversicherung geflossen.

    Auch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) profitierte von dem anhaltenden Beschäftigungszuwachs. Nach Berechnungen des GKV-Schätzerkreises stiegen die Beitragseinnahmen im Jahr 2017 um 4,4 %. Diese positive Entwicklung wird sich auch 2018 fortsetzen, sodass der errechnete durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag von 1,1 % im Jahr 2017 auf 1,0 % für das Jahr 2018 abgesenkt werden konnte. Die geschätzte Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds betrug zum Jahresende 2017 circa 8,5 Mrd. €. Darüber hinaus beliefen sich nach vorliegenden Daten die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen zum Ende des Jahres 2017 auf circa 19 Mrd. €. Zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben stieg der Bundeszuschuss an die GKV gegenüber dem Jahr 2016 nochmals um 0,5 Mrd. € auf 14,5 Mrd. € im Jahr 2017.

    Entlastung der Länder und Kommunen

    Der Bund entlastete Länder und Kommunen auch im Jahr 2017 auf vielfältige Weise. So haben die mit dem „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen“ beschlossenen Maßnahmen auch im Jahr 2017 zu einer maßgeblichen Entlastung der Länder und Kommunen durch den Bund geführt.

    Die Mittel aus der für 2016 bis 2018 vereinbarten Integrationspauschale von jährlich 2 Mrd. € erhalten die Länder über ihren Anteil an der Umsatzsteuer. Die Weitergabe dieser Mittel an die Kommunen, sofern diese die Kostenträger sind, ist Aufgabe und Verantwortung der Länder. Mit dem Gesetz wurden zudem die Entlastungen der Länder für einen Teil ihrer Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Jahren 2016 und 2017 umgesetzt. Nach insgesamt 5,5 Mrd. € im Jahr 2016 erhielten die Länder für das Jahr 2017 zunächst rund 1,2 Mrd. € als Abschlag. Die endgültige Belastung des Bundes für den Zeitraum September 2016 bis Dezember 2017 wird im Jahr 2018 im Rahmen einer vertikalen Spitzabrechnung festgestellt und über den Finanzausgleich abgewickelt.

    Weiterhin übernimmt der Bund für die Jahre 2016 bis 2018 die Kosten der Unterbringung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte vollständig. Hierdurch werden die Kommunen um voraussichtlich 900 Mio. € für 2017 und um voraussichtlich 1,3 Mrd. € im Jahr 2018 entlastet.

    Darüber hinaus hat der Bund die Länder und Kommunen im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes auch 2017 für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Mio. € pauschal entlastet.

    Im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wurden beziehungsweise werden für die Jahre 2016 bis 2019 die Entflechtungsmittel für die soziale Wohnraumförderung um 500 Mio. € pro Jahr erhöht. Mit dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen erfolgt in den Jahren 2017 und 2018 eine weitere Erhöhung dieser Entflechtungsmittel um jeweils 500 Mio. €.

    Von den Maßnahmen, die den Kommunen zugutekommen, ist die in diesem Jahr erfolgte Erhöhung des Mittelvolumens des Kommunalinvestitionsförderungsfonds um weitere 3,5 Mrd. € für die Jahre 2017 bis 2022 zur Förderung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen neu. Damit werden die Finanzhilfen des Bundes zur Stärkung der kommunalen Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen für die Jahre 2015 bis 2020 für verschiedene Infrastrukturbereiche (Städtebau, energetische Sanierung, frühkindliche Infrastruktur, Krankenhäuser, Lärmbekämpfung) um weitere Förderbereiche ausgeweitet und finanziell auf nunmehr 7 Mrd. € verdoppelt. Für das Jahr 2017 stellt der Bund allen Kommunen weitere 1,5 Mrd. € zur Förderung der allgemeinen kommunalen Investitionstätigkeit zur Verfügung.

    Auch im Jahr 2017 setzte der Bund seine bereits in den vergangenen Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der kommunalen Sozialausgaben fort. Zu den für die Kommunen bedeutsamsten Maßnahmen zählen die vollständige Erstattung der Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit einem Volumen von 5,5 Mrd. €, die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung mit einem Volumen von rund 6,7 Mrd. € und die Beteiligung am Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige einschließlich der Betriebskosten mit einem Volumen von rund 1,4 Mrd. €. Zudem nutzt der Bund die finanziellen Spielräume im Bundeshaushalt, die durch den Wegfall des Betreuungsgelds bis 2018 entstehen, indem er Länder und Kommunen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung unterstützt. Diese Summe belief sich im Jahr 2017 auf 774 Mio. €. Schließlich erfolgte eine Sonderentlastung für die Jahre 2015 bis 2017 in Höhe von 1 Mrd. € jährlich im Vorgriff auf die bereits beschlossene Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. € jährlich ab 2018.

    Entwicklung der konsumtiven und investiven Ausgaben

    Die Einnahmen und Ausgaben des Bundes und auch der Länder werden entsprechend ihrer ökonomischen Wirkung auf die gesamtwirtschaftlichen Abläufe geordnet. Dies erfolgt über den Gruppierungsplan. Hier kann nach konsumtiven und investiven Ausgabearten unterschieden werden. So werden u. a. Baumaßnahmen, der Immobilienkauf, Darlehen und die Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen den investiven Ausgaben zugeordnet. Personalausgaben, sächliche Verwaltungsausgaben inklusive der militärischen Beschaffungen sowie Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme der für Investitionen sind konsumtive Ausgaben.2

    Gesamtübersicht der konsumtiven und investiven Ausgaben

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    Tabelle 3

    Konsumtive Ausgaben

    Die Hauptgruppen 4 bis 6 des Gruppierungsplans stellen konsumtive Ausgaben dar. Die konsumtiven Ausgaben des Bundes summierten sich im Haushaltsjahr 2017 auf 291,4 Mrd. €. Sie hatten somit einen rechnerischen Anteil von 89,5 % an den Gesamtausgaben des Bundes. Die konsumtiven Ausgaben fielen im Ist um 1,6 % niedriger aus als im Soll veranschlagt. Sie überschritten das Vorjahresniveau jedoch um 5,0 %. Dabei nahmen die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand mit 9,8 % gegenüber dem Vorjahr überdurchschnittlich zu. Laufende Zuweisungen an Länder (+6,3 %) und Zuschüsse an Unternehmen (+6,1 %) stiegen ebenfalls überdurchschnittlich. Bei beiden Positionen wurde jedoch das entsprechende Soll des Jahres 2017 um 9,6 % beziehungsweise 5,0 % deutlich unterschritten. Die laufenden Zuschüsse an Sozialversicherungen machen den größten Anteil an den konsumtiven Ausgaben des Bundes aus (40 %). Sie erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 4,4 %. Die entsprechenden Sollausgaben wurden leicht um 0,5 % überschritten. Die Zinsausgaben lagen im Jahr 2017 nahezu auf dem Vorjahresniveau, allerdings rund 1 Mrd. € unter dem Soll.

    Konsumtive Ausgaben des Bundes

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    Tabelle 4

    Investive Ausgaben

    Investive Ausgaben sind in den Hauptgruppen 7 und 8 des Gruppierungsplans dargestellt. Die Definition ist nicht mit jener in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen vergleichbar, bei der u. a. auch die Ausgaben für Forschung und Entwicklung hinzugezählt werden. Die investiven Ausgaben des Bundes beliefen sich im abgelaufenen Haushaltsjahr auf rund 34,0 Mrd. €. Sie haben einen Anteil an den Gesamtausgaben des Bundes von 10,5 %. Die für das Jahr 2017 veranschlagten investiven Ausgaben wurden um rund 2,0 Mrd. € unterschritten. Dabei flossen Ausgaben für den Breitbandausbau in Höhe von 0,7 Mrd. € nicht ab. Darüber hinaus gab es Minderausgaben bei der Vorsorge für Gewährleistungen (0,6 Mrd. €) sowie bei einer Vielzahl von weiteren Titeln. Im Vergleich zum Vorjahr wurde jedoch eine deutliche Steigerung um 2,5 % erreicht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Zuweisung an das Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds in Höhe von 3,5 Mrd. € im Jahr 2016 das Ergebnis nach unten verzerrt. Bereinigt um die Zuweisungen an das Sondervermögen wären die investiven Ausgaben um rund 14,6 % höher als im Vorjahr.

    Im Jahr 2017 zogen die Ausgaben für Sachinvestitionen kräftig an (+11,5 %), was insbesondere auf eine Zunahme der Aufwendungen für Baumaßnahmen zurückzuführen war. Mehr als drei Viertel der Sachinvestitionen flossen in Baumaßnahmen. Dabei entfielen 2,1 Mrd. € auf den Bau und Erhalt von Bundesfernstraßen. Das sind rund 10,5 % mehr als im Haushaltsjahr davor.

    Die Finanzierungshilfen bilden den größten Ausgabenblock der investiven Ausgaben. Sie haben sich im Vergleich zum Ist des Jahres 2016 nahezu nicht verändert. Bei den Finanzierungshilfen an den öffentlichen Bereich ist zu beachten, dass hier im Jahr 2016 investive Zuweisungen an das Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds in Höhe von 3,5 Mrd. € erfolgten. Bereinigt um diesen Betrag wären die Finanzierungshilfen an den öffentlichen Bereich 2017 gegenüber 2016 um rund 14 % gestiegen. Diese Zunahme ist vor allem auf höhere Zuweisungen für Investitionen an die Länder (+11,0 %) zurückzuführen. Dabei wurden u. a. die Kompensationszahlungen an die Länder wegen Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur sozialen Wohnraumförderung nochmals um 0,5 Mrd. € erhöht. Die Ausweitung der Finanzierungshilfen an sonstige Bereiche resultiert insbesondere aus einer Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG.

    Die Stärkung der Investitionstätigkeit ist weiterhin eine wichtige Aufgabe. Daher sind nicht verausgabte Investitionsmittel der Vorjahre übertragbar und stehen somit auch für das neue Jahr zur Verfügung.

    Investive Ausgaben des Bundes

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    Tabelle 5

    Ausgabenstruktur nach Aufgabenbereichen sowie wesentlichen Einnahmepositionen

    Im Sollbericht 2017 wurden die nachfolgenden Ausgabe- und Einnahmepositionen ausführlich kommentiert (siehe Monatsbericht vom Februar 2017 „Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts im Jahr 2017“). Tabellen 6 und 7 zeigen die Ausgaben und Einnahmen des Bundes nach Aufgabenbereichen. Die Nummerierung und Darstellung erfolgt aufgrund der Systematik des Funktionenplans. Im Folgenden werden die vorläufigen Ergebnisse des Haushaltsjahres 2017 dargestellt.

    Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen

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    Tabelle 6

    Einnahmen des Bundes

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    Tabelle 7

    Fußnoten

    1
    In dem Artikel aufgeführte Steuereinnahmen des Bundes weichen methodisch bedingt von den in den folgenden Tabellen 1 und 7 dargestellten Steuereinnahmen des Bundes ab.
    2
    Eine genaue Auflistung findet sich in § 13 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung.

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