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    Porträtfoto von Staatssekretär Dr. Thomas Steffen BildVergroessern
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    es ist uns erneut gelungen, den Bundeshaushalt ohne neue Schulden auszugleichen. Der Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung wurde im vierten Jahr in Folge erreicht. Zum dritten Mal in Folge war dies auch im Haushaltsplan so vorgesehen. Maßgeblich beigetragen haben zu diesem positiven Ergebnis die robuste Konjunktur mit entsprechenden positiven Auswirkungen bei den Steuereinnahmen und niedrigere Zinsausgaben. Angesichts dieser Gesamtentwicklung ergab sich ein Überschuss von 5,3 Mrd. €, der nach dem Haushaltsgesetz 2017 der Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zuzuführen war.

    In einem regulären zeitlichen Ablauf der Haushaltsaufstellung wäre der im August 2017 dem Deutschen Bundestag und Bundesrat zugeleitete Regierungsentwurf zum Haushaltsgesetz 2018 im parlamentarischen Verfahren bis Dezember 2017 abschließend behandelt worden und zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Aufgrund der Bundestagswahl konnte das parlamentarische Verfahren für den Bundeshaushalt 2018 nicht abgeschlossen werden. Mit Beginn des Haushaltsjahres 2018 gilt somit die vorläufige Haushaltsführung nach Art. 111 Grundgesetz. Die Wirkungen einer vorläufigen Haushaltsführung werden in diesem Monatsbericht erläutert.

    Drei Jahre nach dem Start der zentralen Europäischen Bankenaufsicht (Single Supervisory Mechanism, SSM) können wir eine positive Bilanz ziehen. Der SSM als eine der zentralen Säulen der Bankenunion ist erfolgreich errichtet worden und trägt nachhaltig zur Finanzstabilität und einer Vertiefung der Finanzmarktintegration in Europa bei. In einzelnen Bereichen besteht noch Verbesserungsbedarf, etwa muss auch im Rahmen der gewünschten Vereinheitlichung hoher Aufsichtsstandards in Europa der Grundsatz der Proportionalität gewahrt bleiben, um eine auch für kleine, nicht komplexe Banken angemessene Aufsicht zu erreichen. Insgesamt aber ist es ein großer Schritt in die richtige Richtung.

    Dr. Thomas Steffen
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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