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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Steuer­ein­nah­men im Ja­nu­ar 2018

    Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) sind im Januar 2018 um 2,8 % moderat angestiegen. Der kräftige Aufkommensanstieg der gemeinschaftlichen Steuern von 4,3 % wurde getragen von Einnahmesteigerungen bei der Lohnsteuer sowie der Körperschaftsteuer. Daneben ergaben sich deutliche höhere Einnahmen bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge. Aufkommensrückgänge bei der Versicherungsteuer (-38,8 %) sowie der Tabaksteuer (-23,0 %) waren Ursache der rückläufigen Entwicklung bei den Bundessteuern (-8,7 %). Bei den Ländersteuern war ein Zuwachs von 3,5 % zu verzeichnen.

    EU-Eigenmittel

    Im aktuellen Berichtsmonat wurden Rückzahlungen von BNE-Eigenmitteln sowie MwSt-Eigenmitteln an den Bund in Höhe von rund 1,7 Mrd. € infolge des EU-Saldenausgleichs verbucht. Im Gegenzug führte der Bund BNE-Eigenmittel in Höhe von rund 1,9 Mrd. € sowie MwSt-Eigenmittel von 0,2 Mrd. € an die Europäische Union (EU) ab. Unter Berücksichtigung der abgeführten Zölle ergab sich im Januar 2018 ein Gesamtsaldo bei den EU-Eigenmitteln von rund 0,7 Mrd. €.

    Im Januar 2017 hatte die EU Rückzahlungen von BNE-Eigenmitteln an den Bund in Höhe von rund 4,7 Mrd. € als Folge des EU-Saldenausgleichs aus Vorjahren geleistet, während der Bund rund 1,7 Mrd. € BNE-Eigenmittel an die EU im Rahmen der Zahlungen für das Jahr 2017 überwiesen hatte. Die Rückzahlungen an den Bund – unter Einbeziehung der MwSt-Eigenmittel und der Zölle – überstiegen den monatlichen Mittelabruf der EU, wodurch sich (seinerzeit) ein negativer Saldo von -2,4 Mrd. € ergeben hat.

    Da die Abführung der BNE- sowie der MwSt-Eigenmittel regelmäßig im Steuerkapitel 60 01 des Bundeshaushaltes veranschlagt wird, wirkt sich die Differenz von 3 Mrd. € zwischen den im Januar 2017 beziehungsweise Januar 2018 abgerechneten EU-Saldenausgleichen rechnerisch einnahmemindernd für den Bund aus.

    Die Mittelabrufe durch die EU orientieren sich an dem für das Jahr 2018 vorgesehenen Finanzrahmen. Unterjährige Schwankungen ergeben sich aufgrund des jeweiligen Finanzierungsbedarfs der EU.

    Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden

    Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen (vorläufiger Wert) verminderten sich im Januar 2018 rechnerisch um 11,7 % gegenüber der erhöhten Vorjahresbasis Januar 2017 (siehe EU-Eigenmittel). Die Steuereinnahmen der Länder erhöhten sich nach Verrechnung der Bundesergänzungszuweisungen (vorläufiger Wert) um 3,3 %. Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den gemeinschaftlichen Steuern stiegen um 7,9 % an.

    Gemeinschaftliche Steuern

    Lohnsteuer

    Das Lohnsteueraufkommen konnte im Berichtsmonat erneut einen kräftigen Zuwachs verbuchen. Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer stieg im Januar 2018 um 4,7 % gegenüber Januar 2017. Die gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hält weiter an. Zusammen mit steigenden Einkommen ist daher mit einer Fortsetzung der positiven Aufkommensentwicklung in den nächsten Monaten zu rechnen. Das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld stieg gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres um 1,9 % an. Per saldo ergibt sich damit eine Erhöhung des kassenmäßigen Lohnsteueraufkommens gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,3 %.

    Körperschaftsteuer

    Schwankungen in den Einnahmen aufgrund der Veranlagung sowie aufgrund von Betriebsprüfungsfällen hatten im Vorjahresmonat zu einem eher niedrigen Körperschaftsteueraufkommen geführt. Vor diesem Hintergrund relativiert sich der Zuwachs des Körperschaftsteueraufkommens brutto um 142,1 % im zudem aufkommensschwachen Januar dieses Jahres. Nach Abzug der sich betragsmäßig weiter verringernden Investitionszulage ergab sich ein kassenmäßiges Körperschaftsteueraufkommen im Januar 2018 von 0,8 Mrd. €.

    Veranlagte Einkommensteuer

    Das Steueraufkommen der veranlagten Einkommensteuer brutto stieg im direkten Vorjahresvergleich um 4,5 % an. Nach Abzug der um 9,6 % erhöhten Arbeitnehmererstattungen sowie der Investitions- und Eigenheimzulagen ergab sich per saldo im Januar 2018 ein nahezu unverändertes kassenmäßiges Aufkommen von rund 1,0 Mrd. € (+0,7 % gegenüber Januar 2017).

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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    Tabelle 1

    Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    Im Berichtsmonat ergab sich ein Rückgang des Bruttoaufkommens von 3,3 % gegenüber einer recht hohen Vorjahresbasis. Da jedoch die aus dem Aufkommen geleisteten Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern um 48,4 % gesunken sind, beläuft sich der Zuwachs des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern von Ertrag im Berichtsmonat auf 3,6 %.

    Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    Das Steueraufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge verzeichnete im aktuellen Berichtsmonat einen Anstieg um 10,4 % im Vergleich zum Vorjahresmonat. Über die Aufteilung des Aufkommens aus Einnahmen aus Veräußerungsgewinnen beziehungsweise Zinserträgen liegen mangels statistischer Daten keine gesicherten Erkenntnisse vor.

    Steuern vom Umsatz

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz wies im Januar 2018 einen moderaten Zuwachs von 1,6 % auf starker Vorjahresbasis auf. Das Aufkommen der Binnenumsatzsteuer stieg um 1,8 %, das der Einfuhrumsatzsteuer um 0,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat.

    Bundessteuern

    Das Aufkommen der Bundessteuern ging im Januar 2018 um 8,7 % beziehungsweise 0,4 Mrd. € zurück. Zuwächse beim Solidaritätszuschlag (+8,2 %), bei der Stromsteuer (+11,3 %), der Alkoholsteuer (vormals Branntweinsteuer) (+3,4 %) sowie der Schaumweinsteuer (+84,6 %) konnten die Mindereinnahmen bei der Versicherungsteuer (-38,8 % beziehungsweise -0,5 Mrd. €) und der Tabaksteuer (-23,0 % beziehungsweise 0,1 Mrd. €) nicht kompensieren. Bei der Versicherungsteuer liegt eine kassentechnische Verschiebung vor, sodass ein Teil des erwarteten Aufkommens erst im Februar gebucht wird.

    Die rückläufige Entwicklung bei der Tabaksteuer muss im Zusammenhang mit der vergleichsweise hohen Vorjahresbasis gesehen werden. Zudem ist die Bewertung des Monatsergebnisses angesichts eines größer werdenden Angebots von „alternativen Tabakprodukten“ (z. B. E-Zigaretten oder sogenannten Heat-not-Burn-Produkten) von erheblicher Unsicherheit geprägt. Weitere Rückgänge gegenüber Januar 2017 waren bei der Luftverkehrsteuer (-11,0 %) und bei der Kaffeesteuer (-5,8 %) zu beobachten. Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern.

    Ländersteuern

    Das Aufkommen der Ländersteuern stieg im Januar 2018 im Vorjahresvergleich um 3,5 % an. Das Mehraufkommen bei der Grunderwerbsteuer (+10,6 %) konnte die Mindereinnahmen bei der Erbschaftsteuer (-6,7 %) sowie bei der Rennwett- und Lotteriesteuer (-9,0 %) mehr als ausgleichen. Die Biersteuereinnahmen stagnierten nahezu (-0,9 %).

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