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    Bü­ro­kra­tie und Ver­bre­chen – An­ti­se­mi­ti­sche Fi­nanz­po­li­tik und Ver­fol­gungs­pra­xis im na­tio­nal­so­zia­lis­ti­schen Deutsch­land

    • Der Apparat der Finanzverwaltung wurde in der Zeit des Nationalsozialismus eingebunden in die Verfolgung, Vertreibung und Vernichtung der jüdischen Bevölkerung.
    • Fachbeamte des Reichsfinanzministeriums waren maßgeblich daran beteiligt, Maßnahmen zur steuerlichen Diskriminierung und Enteignung jüdischer Bürger zu konzipieren und umzusetzen.

    Einleitung

    Agierten die Finanzbeamten im „Dritten Reich“ als politisch neutrale Staatsdiener, die – wie unter anderen Regierungen auch – nichts anderes taten als pflichtgemäß Gesetze und Verordnungen auszuführen? So stellten es die Wortführer nach 1945 gerne dar. Tatsächlich galten Steuerrecht und Steuerverwaltung im Gegensatz etwa zur politischen Justiz lange Zeit als eine Art „Insel der Rechtmäßigkeit“. Auch im „Dritten Reich“ musste der Staatshaushalt weiterhin verwaltet und täglich mussten Steuern und Zölle erhoben werden. Auch das nationalsozialistische(NS)-Regime war darauf angewiesen, dass die Finanzverwaltung „normal“ weiter funktionierte und Geld in die Staatskassen brachte.

    Mit Blick auf die Judenverfolgung war die Tätigkeit der Finanzverwaltung allerdings alles andere als „normal“. Durch steuerliche Diskriminierung, die Erhebung hoher Sondersteuern und die Entziehung des Eigentums von jüdischen Emigranten und Deportierten wirkten die staatlichen Finanzbehörden an entscheidender Stelle an der Verfolgung und Ausplünderung der Juden mit. Reichsfinanzminister Lutz Graf Schwerin von Krosigk war während der gesamten NS-Zeit an Entscheidungen zur wirtschaftlichen Verfolgung der Juden beteiligt und zahlreiche Gesetze tragen seine Unterschrift. Im Reichsfinanzministerium waren leitende Beamte schon kurz nach der nationalsozialistischen Machtübernahme damit beschäftigt, Richtlinien zur steuerlichen Sonderbehandlung von Juden zu entwickeln, die von Mitarbeitern in den nachgeordneten Behörden mit professioneller Effizienz umgesetzt wurden. Finanzbeamte sorgten dafür, dass die diskriminierenden Regelungen in der Praxis umgesetzt wurden. Während der Deportationen gingen Finanzbeamte in die verlassenen Wohnungen, räumten diese aus und regelten die offenen Finanzfragen. Was die Beamten hier taten, war ein wichtiger Beitrag zur Vernichtungspolitik: Sie beseitigten die letzten Spuren des bürgerlichen Lebens der deportierten Juden, die zu diesem Zeitpunkt vielfach schon ermordet worden waren.

    Wie war es möglich, einen weitverzweigten Apparat wie die Finanzverwaltung derart in die Verfolgung, Vertreibung und Vernichtung der Juden einzubinden? Wie arrangierte sich eine bürokratische, nach eigenem Selbstverständnis unpolitische Organisation wie die Reichsfinanzverwaltung mit den Funktionsbedingungen der nationalsozialistischen Verbrechenspolitik? Wie also lassen sich Bürokratie und Verbrechen in Bezug zueinander setzen? Das sind die Kernfragen der Studie „Bürokratie und Verbrechen“, drei Aspekte seien an dieser Stelle näher beleuchtet.

    Antisemitische Verwaltungspraxis in der Finanzverwaltung im Alltag

    Im Sommer 1933 beauftragte der Reichsfinanzminister das Berliner Finanzamt Moabit-West damit, politisch unliebsame Emigranten zu enteignen. Der fünfköpfige Arbeitsstab im Finanzamt konzentrierte sich schon bald auf jüdische Emigranten. Ab 1941 entstanden dann im Reichsfinanzministerium und in den über 20 regionalen Oberfinanzpräsidien eigene Referate und Arbeitsstäbe, die für das enteignete Vermögen von Juden zuständig waren. Man kann diese Referate und Arbeitsstäbe als „Judenreferate“ ansehen, die sich auf Verfolgungspraktiken spezialisierten.

    Allerdings erschöpften sich die Verfolgungsmaßnahmen nicht in der Tätigkeit der genannten „Judenreferate“. Für weite Bereiche der fiskalischen Judenverfolgung waren andere Referate zuständig. So gab die Steuerabteilung im Reichsfinanzministerium in den ersten Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft wichtige Impulse für Verfolgungsmaßnahmen. Dort saß etwa der Reichsfluchtsteuerreferent Kurt Zülow, der schon im Januar 1934 angesichts der nationalsozialistischen Judenpolitik feststellte, dass bei Juden „der Beweggrund für die Abwanderung nicht immer als Steuerflucht bezeichnet werden kann“. Zülow ersann daraufhin eine zynische Alternativargumentation, wie Juden dennoch zur Reichsfluchtsteuer herangezogen werden konnten. Ähnlich wie Zülow entwickelten seine Kollegen im Steuerreferat im Sommer 1935 ein breites Spektrum von Verfahren, wie Juden steuerlich diskriminiert und ihre Vermögen in die Staatskasse geleitet werden konnten. Auch die Vorüberlegungen für die „Judenvermögensabgabe“ vom Herbst 1938, die über 1 Mrd. Reichsmark in die Staatskasse brachte, waren ein Produkt jener Steuerabteilung.

    Die Frage nach einem „Judenreferat“ trifft also nicht den Kern der Dinge. Würde man nur die speziellen Arbeitsstäbe für „Judenfragen“ untersuchen, dann bliebe ein erheblicher Teil der fiskalischen Verfolgungsmaßnahmen unsichtbar. Antisemitische Verwaltungspraxis gehörte für Finanzbeamte im „Dritten Reich“ zum Alltag, sie war nicht an eine spezielle Abteilung delegiert.

    Gesetzlich geregelte Verfolgung?

    Die Geschichte der fiskalischen Judenverfolgung lässt sich als eine Geschichte gesetzlicher Regelungen und Verordnungen erzählen. Waren die Finanzbehörden also nur ausführende Organe solcher Anweisungen – wie nach Kriegsende vielfach behauptet wurde?

    Der Bezug auf Gesetze und Verordnungen ist tatsächlich charakteristisch für einige Bereiche der fiskalischen Judenverfolgung, die deshalb auch als „legalisierter Raub“ (Meinl/Zwilling) bezeichnet worden ist. Allerdings würde es bei weitem zu kurz greifen, die Entwicklung nur anhand von Gesetzen und Verordnungen zu untersuchen. Viele Verfolgungsmaßnahmen werden erst sichtbar, wenn man das Verwaltungshandeln in den Blick nimmt. Wesentliche Verschärfungen in der Praxis schlugen sich überhaupt nicht in einem Gesetzestext nieder. Dies gilt insbesondere für die steuerliche Diskriminierung in den frühen Jahren der NS-Herrschaft, als die Finanzbehörden Juden Vergünstigungen und Billigkeitserlasse systematisch verweigerten, soweit dies in ihrem Ermessensspielraum lag. Das praktische Verwaltungshandeln war also eigenständiger Wirkungsfaktor, der sich im Kontext der nationalsozialistischen Judenpolitik radikalisierend, spezifizierend, modifizierend oder auch abschwächend auswirken konnte.

    In diesen Kontext gehört noch eine weitere Beobachtung: Viele Bereiche der Judenverfolgung waren von Willkür geprägt. Selbst wenn es Vorschriften für das Vorgehen gab, wurden diese vielfach nicht beachtet. Dieser Trend lässt sich auch bei der fiskalischen Judenverfolgung beobachten. Im Reichsfinanzministerium fühlte man sich bereits im August 1935 nicht mehr an bestehende Gesetze gebunden. Eine Referentenvorlage plädiert im Hinblick auf „Maßnahmen gegen Nichtarier“ offen für ein Vorgehen „contra legem“.

    Fachkompetenz und Erfahrungswissen für die nationalsozialistische Weltanschauungsdiktatur

    Sucht man nach dem ideologischen Gravitationszentrum in der Reichsfinanzverwaltung, so ist an erster Stelle der Name des Staatssekretärs Fritz Reinhardt zu nennen. Wortstark äußerte sich Reinhardt in einer kaum zu überblickenden Zahl von Reden und Publikationen zur nationalsozialistischen Steuerpolitik. Sein Hauptziel war die Ausrichtung der Steuerpolitik auf die nationalsozialistische Weltanschauung. Fritz Reinhardt, ein „Alter Kämpfer“, der von Hitler persönlich protegiert wurde, kontrollierte während des „Dritten Reichs“ die Steuerabteilung, wo – wie erwähnt – erhebliche Teile der fiskalischen Judenverfolgung angesiedelt waren. Fritz Reinhardts ideologischer Fanatismus verwundert nicht. Er wurde vor allem aufgrund seiner Position in der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) zum Staatssekretär. Reinhardt war vor 1933 Gauleiter von Oberbayern gewesen und hatte in Herrsching am Ammersee eine nationalsozialistische „Rednerschule“ betrieben. Steuerpolitisch war er hingegen Autodidakt; seine Kompetenz beschränkte sich darauf, dass er seit 1930 für die NSDAP im Steuerausschuss des Reichstags saß.

    Mit Blick auf die leitenden Beamten im Reichsfinanzministerium zeigt sich allerdings, dass eine Karriere wie die von Fritz Reinhardt die Ausnahme bildete. Seine Person ist ohne Zweifel aufschlussreich, aber Fritz Reinhardt war ein Sonderfall. Die meisten Karrieren im Reichsfinanzministerium folgten anderen Mustern. Das lässt sich exemplarisch an den Mitarbeitern der Steuerabteilung zeigen. Hier, wo die frühen fiskalischen Maßnahmen zur Judenverfolgung erdacht und konzipiert wurden, dominierte nicht etwa der Typus des parteipolitisch bestens vernetzten, aber fachlich laienhaft agierenden Ideologen, wie ihn Fritz Reinhardt verkörperte. Vorherrschend war vielmehr der Verwaltungsexperte mit langjähriger Berufserfahrung und hoher Amtsreputation.

    Das bedeutet nicht, dass es nach 1933 keine personelle „Säuberung“ gegeben hat. Eine Reihe von Referenten wurde – vor allem aufgrund von rassistischer Verfolgung – von ihren Posten vertrieben. In der Bilanz zeigt sich aber, dass auch die nachrückenden Beamten meist seit der Weimarer Zeit in der Finanzverwaltung tätig waren und vielfach auf eine langjährige Fachkarriere zurückblicken konnten. Gleichzeitig standen sie der NSDAP nahe, waren teilweise noch vor 1933 der Partei beigetreten wie etwa Walter Blümich. Der ausgewiesene Fachmann für die Einkommensteuer hatte schon am Einkommensteuergesetz von 1925 mitgearbeitet und war seit 1932 NSDAP-Mitglied. Blümich beteiligte sich während der gesamten NS-Zeit widerspruchslos und effizient an der Planung und Durchführung von Verfolgungsmaßnahmen gegen Juden. Es waren auch und gerade erfahrene Fachbeamte wie er, die durch ihre Kenntnisse und Fähigkeiten dazu beitrugen, dass die staatliche Finanzverwaltung ein Element, sogar ein Tragpfeiler der nationalsozialistischen Weltanschauungsdiktatur wurde.

    Bereits vorliegende Publikationen zu diesem Teilprojekt:

    Christiane Kuller, Bürokratie und Verbrechen

    Antisemitische Finanzpolitik und Verwaltungspraxis im nationalsozialistischen Deutschland

    De Gruyter Oldenbourg 2013, ISBN 978-3-486-71659-7

    Dieser Bericht zum Forschungsprojekt der unabhängigen Historikerkommission gibt

    Erkenntnisse aus den Forschungsarbeiten der Autorin Prof. Dr. Christiane Kuller wieder.

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