- Im Jahr 2017 nahm die deutsche Zollverwaltung 130,3 Mrd. € ein. Davon entfielen 59,3 Mrd. € auf die Verbrauchsteuern und 55,9 Mrd. € auf die Einfuhrumsatzsteuer. Für die Europäische Union wurden Zölle in Höhe von 5,1 Mrd. € vereinnahmt.
- Der Zoll fertigte 2017 mehr als 220 Millionen Sendungen mit einem Wert von über 970 Mrd. € im Warenverkehr mit Staaten ab, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind.
- Die wachsenden Handelsvolumina – insbesondere im Bereich des Online-Handels – haben ein kontinuierliches Steigen des Abfertigungsaufkommens auch im Kleinsendungs- und Postbereich zur Folge.
- Die Mitgliedstaaten haben im Rahmen eines Maßnahmenpakets zur Modernisierung der Mehrwertbesteuerung des grenzüberschreitenden Handels vereinbart, dass die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhren mit einem Warenwert von bis zu 22 € ab dem Jahr 2021 entfallen soll, um Wettbewerbsnachteile für innereuropäische Händler abzubauen.
Einleitung
Der Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, stellte am 17. April 2018 in Berlin gemeinsam mit dem Vizepräsidenten der Generalzolldirektion, Hans Josef Haas, die Bilanz des deutschen Zolls für das Jahr 2017 vor und würdigte die hohe Einsatzbereitschaft der Beschäftigten des Zolls und deren überzeugende Arbeitsergebnisse.
Dabei geht es nicht nur um die Erhebung von Steuern und Zöllen, die zur Finanzierung staatlicher Aufgaben benötigt werden. Mit rund 163.000 Ermittlungsverfahren zu Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, 18 Tonnen an beschlagnahmten Rauschgiften, 77 Millionen sichergestellten Zigaretten sowie seinem Einsatz bei der Bekämpfung der Produktpiraterie trägt der Zoll auch dazu bei, die Sozialsysteme zu stabilisieren und die Sicherheit der Menschen in Deutschland zu garantieren.
Ein stetig wachsender Aufgabenbereich ist die Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Bei internationalen Sendungen erhebt der Zoll die Einfuhrabgaben und überwacht gleichermaßen, ob Verbote und Beschränkungen einer Einfuhr entgegenstehen. So fertigte der deutsche Zoll im vergangenen Jahr mehr als 220 Millionen Sendungen im Warenverkehr mit Staaten ab, die nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) sind, mit einem Gesamtwert von über 970 Mrd. €.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hierzu: „Der deutsche Zoll leistet jeden Tag wertvolle Arbeit im Dienste der Allgemeinheit. Er erhebt nicht nur Zölle und Steuern, sondern ist auch erfolgreich im Kampf gegen Schwarzarbeit und organisierte Kriminalität. Die Zollbilanz 2017 zeigt zudem, welche wichtige Rolle der Zoll beim Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern spielt. So zieht er Waren aus dem Verkehr, die nicht den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen und vielleicht sogar gesundheitsgefährdend sind. Zudem geht er gegen Produktpiraterie vor. Dies dient auch den Interessen unserer Wirtschaft.”
Die wachsenden Handelsvolumina – insbesondere im Bereich des Online-Handels – haben ein kontinuierliches Steigen des Abfertigungsaufkommens auch im Kleinsendungs- und Postbereich zur Folge. Bisher gilt für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern an Kunden in Deutschland eine Freigrenze von 22 €. Teile der deutschen und europäischen Wirtschaft empfinden diesen Schwellenwert als wettbewerbsverzerrend, da für den innerstaatlichen und innereuropäischen Handel keine solche Freigrenze existiert. Das hat auch die politischen Entscheidungen auf europäischer Ebene beeinflusst. So hat der ECOFIN-Rat am 5. Dezember 2017 das sogenannte Digitalpaket angenommen. Dieses Legislativpaket1 zur Modernisierung der Mehrwertbesteuerung des grenzüberschreitenden Handels umfasst die Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, der Durchführungsverordnung 282/2011 und der Zusammenarbeitsverordnung. Neben Vereinfachungen des europäischen Mehrwertsteuersystems und der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs besteht ein wesentliches Ziel der Neuregelungen darin, gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen im Vergleich zu Wettbewerbern in Drittländern auch im Onlinehandel zu schaffen. Daher soll ab dem 1. Januar 2021 die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhren mit einem Warenwert von unter 22 € entfallen und ein neues System zur Besteuerung von Warenlieferungen aus Nicht-EU-Ländern an private Kunden in der EU mit einem Grenzwert von 150 € gelten.
Ergebnisse des Zolls 2017
Steuererhebung
Im Jahr 2017 nahm der Zoll 130,3 Mrd. € ein. Den größten Anteil an den Einnahmen hatten mit 59,3 Mrd. € die Verbrauchsteuern. Die drei aufkommensstärksten Verbrauchsteuern sind die Energiesteuer mit 41 Mrd. €, die Tabaksteuer mit 14,4 Mrd. € und die Stromsteuer mit 6,9 Mrd. €. Für die EU wurden Zölle in Höhe von 5,1 Mrd. € erhoben.
Verbrauchsteuern
sind indirekte Steuern, die auf den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren erhoben werden und somit die Einkommens- oder Vermögensverwendung belasten. Zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern gehören: Alkopopsteuer, Biersteuer, Alkoholsteuer, Energiesteuer, Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer und Zwischenerzeugnissteuer.
Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Mit dem Bereich „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ verfolgt der Zoll das Ziel, risikoorientiert in besonders von Schwarzarbeit betroffenen Bereichen die Einhaltung von Mindestlöhnen und von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten zu überprüfen und organisierte Formen von Schwarzarbeit aufzudecken.
Die Zahl der Arbeitgeberprüfungen wurde im Jahr 2017 auf 52.209 gesteigert und im Ergebnis wurden 107.903 Strafverfahren eingeleitet. Insbesondere im Bereich der Mindestarbeitsbedingungen ist eine deutliche Steigerung festzustellen. Im Jahr 2017 stieg die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz auf 2.518 Verfahren (2016: 1.651 Verfahren; 2015: 705 Verfahren).
Zudem hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2017 erstmals eine Gesamt-Schadenssumme von über 1 Mrd. € ermittelt (2015: 855 Mio. €; 2016: 876 Mio. €; 2017: 1.024 Mio. €), was u. a. auf die intensivierte Verfolgung organisierter Formen von Schwarzarbeit und den kontinuierlichen Ausbau der Zusammenarbeit mit den Landesfinanzbehörden und den Steuerfahndungsstellen zurückzuführen ist.
Warenabfertigung
Im Jahr 2017 hat der Zoll rund 228 Millionen Warensendungen abgefertigt, im Jahr 2016 waren es noch 208 Millionen Sendungen. Der Wert der eingeführten Waren betrug dabei 443 Mrd. € und der Wert der ausgeführten Waren belief sich auf rund 529 Mrd. €.
Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität
Mehr als sieben Tonnen Kokain – damit das 4,7-fache des Vorjahres – zog der Zoll im Jahr 2017 aus dem Verkehr. Diese Rekordmenge geht vor allem auf Großsicherstellungen im Hamburger Hafen zurück. Daneben wurden zudem rund zehn Tonnen anderes Rauschgift durch den Zoll sichergestellt, vor allem Marihuana, Amphetamine und Khat.
Khat,
auch Abessinischer Tee genannt, ist eine Alltagsdroge in afrikanischen Ländern. Dabei handelt es sich um Zweigspitzen und junge Blätter des Khatstrauchs, die im Mund zerkaut werden. Die Wirkung ist mit der von anderen Amphetaminen vergleichbar. Die Blätter des Khatstrauchs fallen in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz. In der Statistik des Zolls wird Khat unter der Rubrik „Sonstige Betäubungsmittel“ erfasst.
Bekämpfung des Zigarettenschmuggels
Im Jahr 2017 wurden rund 77 Millionen unversteuerte Zigaretten sichergestellt. Der deutsche Zoll arbeitet, ebenso wie in anderen Deliktbereichen, auch bei der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels eng mit den Partnerverwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten sowie dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung und weiteren internationalen Institutionen wie z. B. EUROPOL zusammen. Nur so lassen sich kriminelle Strukturen grenzüberschreitend aufdecken und EU-weit verfolgen.
Bekämpfung der Produktpiraterie
Der Zoll hat im vergangenen Jahr verhindert, dass gefälschte Waren im Wert von 196,2 Mio. € in den Verkehr gebracht wurden. Davon stammten circa 75 % aus der Volksrepublik China und Hongkong. Am häufigsten handelt es sich um persönliches Zubehör wie Sonnenbrillen, Uhren und Schmuck sowie Schuhe und Bekleidung. Aber auch Plagiate aus den Kategorien Maschinen und Werkzeuge, Mobiltelefone oder andere elektronischer Geräte werden immer häufiger aufgefunden. Produktpiraterie ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland – und damit auch für deutsche Arbeitsplätze – eine ernstzunehmende Bedrohung. Der Wert der exportierten gefälschten Produkte beläuft sich laut Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weltweit auf 461 Mrd. $ jährlich – Tendenz steigend.
Artenschutz
Der Zoll stellte im Jahr 2017 – hauptsächlich an den deutschen Flughäfen – in 934 Fällen über 45.000 Exemplare geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie daraus hergestellte Waren sicher. Lebende Tiere wurden dabei unter unwürdigsten Bedingungen, etwa eingepfercht in enge Behältnisse, transportiert. Dabei kalkulieren Schmuggler den Tod der Tiere von vornherein bewusst ein. Insgesamt betrachtet ist der Trend bei den Aufgriffen im Bereich des Artenschutzes allerdings weiterhin rückläufig.
Aufgriffe und Sicherstellungen im Bereich des Artenschutzes, der Produktpiraterie und des Zigarettenschmuggels
Tabelle vergrößernFußnoten
- 1
- Abl. EU L 348 vom 29. Dezember 2017.