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    Porträtfoto von Staatssekretär Wolfgang Schmidt BildVergroessern
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    vom 18. bis 21. April 2018 fand die Frühjahrstagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbankgruppe (WBG) in Washington D.C. statt. Am Rande der IWF Frühjahrstagung trafen sich auch die G20 Finanzminister und Notenbankgouverneure. Bestimmendes Thema des G20 Treffens waren die Risiken des Protektionismus, vor allem durch die Ankündigung der Erhöhung von Zöllen in den USA und entsprechende handelsbeschränkende Gegenmaßnahmen. Viele Teilnehmer äußerten die Sorge, dass das Wachstum der Weltwirtschaft nachteilig beeinflusst werden könnte. Der IWF wies darauf hin, dass Protektionismus nur Verlierer kenne. Ein weiteres Risiko für die Weltwirtschaft stellt nach der Ansicht der meisten G20-Teilnehmer die historisch hohe öffentliche und private Verschuldung dar.

    Das Bundeskabinett hat am 2. Mai den Entwurf des Bundeshaushalts 2018 sowie die Eckwerte des Bundeshaushalts 2019 und den Finanzplan bis zum Jahr 2022 beschlossen. Außerdem wurden Änderungen des Grundgesetzes in die Wege geleitet, um die zugesagten finanziellen Hilfen des Bundes für die Kommunen und Länder in den Bereichen Schulinfrastruktur, sozialer Wohnungsbau und ÖPNV-Vorhaben möglich zu machen. Das ist ein großer Schritt zur Umsetzung des Koalitionsvertrages. Die gemeinsam vereinbarten sogenannten prioritären Maßnahmen des Koalitionsvertrages im Umfang von 46 Mrd. Euro sind ohne Abstriche finanziert und fest im Regierungsentwurf 2018 und im Eckwert für das Jahr 2019 sowie in den Finanzplanungsjahren bis 2022 verankert, z. B. steigende Investitionen, Maßnahmen zur Förderung von Familien, den Bau neuer Sozialwohnungen, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für 90 % aller Soli-Zahler, höhere Ausgaben für Bildung und Forschung sowie bessere Förderung von Langzeitarbeitslosen. Gleichzeitig hält die Bundesregierung – wie ebenfalls im Koalitionsvertrag verabredet – am Ziel eines ausgeglichenen Haushalts ohne neue Schulden fest.

    Vom 7. bis 9. Mai 2018 fand die 153. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ in Mainz statt. Gegenüber der letzten Steuerschätzung vom November 2017 ergeben sich für Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2018 Mehreinnahmen in Höhe von 7,8 Mrd. Euro. Für das Jahr 2019 wird ein Plus von 11,5 Mrd. Euro erwartet. Die voraussichtlichen Mehreinnahmen steigen im Schätzzeitraum weiter an und erreichen im Jahr 2022 16,3 Mrd. €. Auch der Bund partizipiert an diesem Einnahmezuwachs. Ein erheblicher Teil der Mehreinnahmen wurde bereits in der neuen Finanzplanung berücksichtigt. Der sich zusätzlich ergebende Spielraum des Bundes von 10,8 Mrd. Euro soll vorrangig für schnelle Investitionen in die digitale Zukunft und für die Steigerung der verfügbaren Einkommen (Abbau der kalten Progression) genutzt werden. Eine ausführlichere Darstellung der Ergebnisse der Steuerschätzung wird im nächsten Monatsbericht veröffentlicht.

    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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