- Die Reichsfinanzverwaltung beteiligte sich an der bis dahin beispiellosen Enteignungs- und Vertreibungspolitik im besetzten Polen.
- Mittels diskriminierender Steuergesetzgebung, inflationsbefördernder Währungspolitik sowie rigider Devisen- und Grenzkontrollen unterstützten die Beamten aus den Bereichen Steuer und Zoll das Rauben und ermöglichten so eine maximale Ausbeutung.
- Trotz Kenntnis der Verbrechen in den Konzentrationslagern und Ghettos, des Massenmords an den europäischen Juden und der Versklavung polnischer Zwangsarbeiter übernahm die Reichsfinanzverwaltung bereitwillig die Verwaltung und Verwertung des Raubguts.
Beute für Hitlers Krieg
Mit dem Einmarsch der Wehrmacht in Polen am 1. September 1939 begann der Zweite Weltkrieg, den die Wehrmacht gemäß der Zielsetzung des Regimes als Raub- und Vernichtungskrieg führte. Die Zollbeamten der Reichsfinanzverwaltung, aufgestellt als Zollgrenzschutz und als Verstärkter Grenzaufsichtsdienst oder in den Devisenschutzkommandos, folgten der Wehrmacht ab dem ersten Kriegstag in das besetzte Gebiet. „Die Männer der vordersten Linie“, wie sie von ihrem Dienstherrn Staatssekretär Fritz Reinhardt genannt wurden, halfen als bewaffneter Arm der Reichsfinanzverwaltung das eroberte Gebiet zu besetzen und die gemachte Beute zu sichern. Die Devisenschutzkommandos drangen in Banken und Sparkassen, Firmen und Geschäfte, aber auch in Wohnungen ein. Die Zöllner öffneten Tresore, brachen Bankschließfächer auf, durchsuchten Stadtverwaltungen wie Geschäftsräume und führten willkürlich Beschlagnahmungen durch. Besonders brutal gingen Devisenschutz, SS und Wehrmacht gegenüber der jüdischen Bevölkerung vor. Im Reichsfinanzministerium richtete man indes eine Beutestelle bei der Reichshauptkasse ein, um die Lieferungen an Devisen und Wertpapieren, Sparkassenbüchern, Schmuck- und Gebrauchsgegenständen, Kirchen- und Synagogeninventar fein säuberlich mit Herkunftsangabe zu registrieren.
Ebenso „in Marsch gesetzt“ wurden Beamte der Steuerverwaltung, die den Armeekommandos zugewiesen waren. Ihre Aufgabe bestand in der Übernahme der polnischen Staatsfinanzen und der Kassenbestände der Steuerämter sowie in der Sicherstellung der Steuerunterlagen. Das Reich wollte für den Krieg gegen Polen möglichst wenig aufwenden und das besetzte Gebiet sollte so rasch als möglich für sämtliche Besatzungskosten selbst aufkommen.
In wenigen Wochen hatte die Wehrmacht gemeinsam mit der im Osten vorrückenden Roten Armee das sechstgrößte Land Europas besetzt. Gemäß dem Hitler-Stalin-Pakt teilten die Aggressoren die Beute unter sich auf. Der westliche Teil und weite Teile Zentralpolens fielen an das Deutsche Reich. Damit kamen nicht nur die Mehrheit der 35 Millionen Einwohner unter deutsche Kontrolle, sondern auch die produktivsten Industriestandorte und ertragreichsten landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die ehemals preußischen Provinzen, erweitert um die wichtigsten Wirtschaftszentren, wurden annektiert. Die weit nach Osten verschobene Reichsgrenze trennte, als eine durch den Zollgrenzschutz unter Schießbefehl bewachte Devisengrenze, fortan zwei Interessengebiete voneinander: die „eingegliederten Ostgebiete“ und das sogenannte Generalgouvernement.
Finanzpolitik zwischen Treuhandverwaltung und Steuerhilfe
Die annektierten Gebiete waren zum neuen deutschen Siedlungsraum bestimmt und sollten in einem kostspieligen Wiedervereinigungsprozess durch staatliche Subventionierung den wirtschaftlichen Verhältnissen im Reichsgebiet angepasst werden. Die Reichsverwaltungen dehnten ihre Strukturen entsprechend aus, der Geltungsbereich der reichsdeutschen Gesetzgebung expandierte und Reichsbank wie Reichsfinanzministerium sorgten für die Einführung der Reichsmark-Währung.
Da die umfangreiche Ansiedlung deutscher Familien und Unternehmungen im Rahmen der nationalsozialistischen Germanisierungspolitik geplant war, wurden hunderttausende Polen unter Zurücklassung ihrer gesamten Habe ins Generalgouvernement vertrieben. Darüber hinaus enteignete man alle im Reichsgebiet ansässigen Polen ebenso rest- wie entschädigungslos. An der diesen Prozess legalisierenden Gesetzgebung, die zugleich die Grundlage für die von nun an strukturierte Enteignungspraxis bildete, zeichnete das Reichsfinanzministerium maßgeblich mit.
Der Besitz der Vertriebenen sollte samt und sonders an die neuen Siedler verteilt werden. Beauftragt mit der Beschlagnahme und Verwertung wurde die neu gegründete Haupttreuhandstelle Ost. Im Reichsfinanzministerium übernahm zunächst der schon für die „Judenvermögen“ im Reich und die bereits angefallenen Beutewerte zuständige Referent Walter Maedel die Angelegenheiten der Treuhandstelle. Da sich die erhofften Gewinne und damit Abschreibungen zugunsten des Reichshaushalts aus der milliardenschweren Treuhandmasse nicht einstellten, richtete Reichsfinanzminister Lutz Graf Schwerin von Krosigk mit dem Beauftragten für die Angelegenheiten der Haupttreuhandstelle Ost eine gesonderte Dienststelle mit der alleinigen Zuständigkeit ein, die Treuhandverwaltung in die Reichsfinanzverwaltung zu überführen. Letztlich scheiterte dieses Vorhaben aber an der weitestgehend unabhängig agierenden und in der nationalsozialistischen(NS)-Machtstruktur gut vernetzten Treuhandstelle.
Doch war der Reichsfiskus durchaus auch bereit, für den „Aufbau Ost“ auf Einnahmen zu verzichten. Trotz der Tatsache, dass sich die Steuererträge infolge von Massenvertreibung und Treuhandpolitik mit deutlich fallender Tendenz entwickelten, gewährte der Reichsfinanzminister umfangreiche Steuervergünstigungen. Mit der Ost-Steuerhilfe-Verordnung förderte das Reichsfinanzministerium für einen Zeitraum von zehn Jahren die Ansiedlung deutscher Familien, Unternehmungen und Investoren durch weitreichende Vergünstigungen und üppige Nachlässe. Gleichzeitig belastete die Zusatzgabe im Rahmen der sogenannten Sozialausgleichsabgabe alle polnischen Steuerzahler erheblich.
Fiskalische Ausbeutungsstrategien und Judenmord
Im Generalgouvernement setzte Hitler eine Zivilverwaltung unter Generalgouverneur Hans Michael Frank ein. Die abgeordneten Beamten der Reichsfinanzverwaltung übernahmen die polnische Steuerverwaltung. Frank verstand deren Funktion als die von „Finanzdiktatoren“. Anders als die annektierten Gebiete war dem Generalgouvernement die Rolle zugedacht, die deutsche Kriegs- und Rüstungswirtschaft durch Zwangsarbeit und Rohstofflieferungen, Besatzungskostenerstattungen und die generelle maximale Ausbeutung der verbliebenen volkswirtschaftlichen Ressourcen zu stützen. Die Finanzbeamten übernahmen die vollständige Etatkontrolle sowie das verbliebene Staatsvermögen, reorganisierten mit Zwangsarbeitern die okkupierten Monopolbetriebe, erhöhten sämtliche Steuern mehrfach und führten neue Abgaben ein. Über die Durchsetzung der Steuerbeitreibung wachten sie mit massiver Strafandrohung, aber auch mit Gewaltmaßnahmen.
Das Vertrauen der Bevölkerung in die Geldwirtschaft wurde durch eine auf Hyperinflation ausgerichtete Währungspolitik zutiefst erschüttert, sodass sich ein wirkmächtiger Schwarzmarkt etablierte. Selbst die Besatzer konnten sich dieser selbstgeschaffenen Parallelwirtschaft nicht entziehen. Grund für diese Entwicklung war die Einführung einer Besatzungswährung, deren Deckung auf Drängen des Finanzministers durch eine scheinselbständige Emissionsbank mit bedenklichen Finanzkonstruktionen hergestellt wurde. Als Rücklage zwang das Reichsfinanzministerium dem Generalgouvernement die – de facto entwerteten – Altgeldbestände aus dem Währungsumtausch in den annektierten Gebieten auf. Die ständig anwachsende Verschuldung des Reichs im Verrechnungsverkehr nahm man kurzerhand als Garantie für eine unentwegt laufende Notenpresse. Mit den Milliardenbeträgen stopfte die Finanzabteilung in Krakau die Lücken im außerordentlichen Haushalt, um die Forderungen an Besatzungskosten zu befriedigen, die der Reichsfinanzminister mit fortschreitender Kriegsdauer in astronomische Höhen trieb. Gleichzeitig benötigte man im Generalgouvernement die Geldmengen, um den Bedarf der Wehrmacht an Zahlungsmitteln zu bedienen. Mit Beginn des Kriegs gegen die Sowjetunion lag die Etappe der Wehrmacht auch im Generalgouvernement, sodass die Versorgung der Truppe große Summen verschlang.
Die Versorgungslage der Bevölkerung verschlechterte sich so drastisch, dass die Unterversorgung auch nicht mehr über den Schwarzmarkt zu kompensieren war. Besonders die in den Ghettos eingepferchten Juden litten unter den unmenschlichen Bedingungen, denn sie standen bei der Nahrungsmittelverteilung an letzter Stelle. Auch konnten sie sich, ihrer mobilen und immobilen Vermögenswerte durch SS und Gestapo, Devisenschutz und Finanzverwaltung beraubt, kaum noch durch Tauschhandel versorgen. Wie in den annektierten Gebieten hoffte man im Generalgouvernement, durch die Enteignung der Juden große Gewinne zu erzielen. Doch führte die Ghettoisierungspolitik außer zu Massenleerstand und Verfall zu einer massiven Reduzierung der Produktivität in Handel und Gewerbe. Wegen der Geschäftsliquidationen verzeichneten die Beamten einen starken Rückgang der Steuereinnahmen.
Als auf das langsame Sterben in den Ghettos der organisierte Massenmord in den Vernichtungslagern folgte, begann der letzte Bereicherungswettlauf. Die Finanzbeamten am Ort versuchten, Steuerrückstände noch vor der Räumung der Ghettos einzutreiben, um so dem Zugriff der SS zuvor zu kommen. Teile des Zollgrenzschutzes halfen bei der Abriegelung der Ghettos.
Den Ertrag des Mordens schaffte die SS in Kisten und Koffern nach Berlin, wo die Beamten der Reichshauptkasse, der Reichsbank und die Mitarbeiter der Städtischen Pfandleihanstalt an die Verwertung der Edelmetalle aus Schmuck, Münzen und Zahngold gingen. Verrechnet wurden die Beträge über die Reichshauptkasse.
Verdrängen der Verantwortung
Nach dem Krieg wollten weder der Reichsfinanzminister noch der Staatssekretär und auch nicht die Beamten aus den zuständigen Referaten oder den Verwaltungen im besetzten Polen von den Verbrechen gewusst haben. Ihre Beteiligung an der Ausbeutung und Zerstörung der polnischen Volkswirtschaft redeten sie klein oder erkannten in ihrem Handeln gar eine Förderung Polens. Im Verdrängen der Verantwortung machten sie sich gemein mit vielen anderen im Nachkriegsdeutschland.
Fazit
Die Reichsfinanzverwaltung hat die ausbeuterische Besatzung Polens mit ermöglicht und durch verschiedene Maßnahmen aktiv unterstützt. Sie trägt damit eine Mitverantwortung für den nicht zu ermessenden Verlust an Menschenleben, der mit der Besatzung verbunden war. Aber auch die wirtschaftlichen Schäden für Land und Bevölkerung waren enorm. Nach der Sowjetunion hatte Polen die größten Verluste pro Kopf zu beklagen. Die finanziellen Erträge und Erlöse, die neben der Ausbeutung von Rohstoffen, Arbeitskraft und Produktionsleistung erzielt werden konnten und tatsächlich in die Kriegskasse des Reiches flossen, waren im Vergleich zu den anderen besetzten Ländern Europas gering. Vieles, was den Menschen geraubt wurde, fand bis Kriegsende nicht den Weg einer finanziellen Verwertung. Häufig war der Schaden erheblich größer als der monetäre Gewinn.