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  • Analysen und Berichte

    Soll­be­richt 2018 - Aus­ga­ben und Ein­nah­men des Bun­des­haus­halts

    • Das Haushaltsgesetz für den Bundeshaushalt 2018 wurde am 17. Juli 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet.
    • Der Bundeshaushalt 2018 berücksichtigt die ersten prioritären Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 beschlossen worden sind, er setzt einen Akzent bei den Investitionen.
    • Der Bund hält bei der Haushaltsaufstellung die Vorgaben der Schuldenbremse mit Abstand ein. Zum vierten Mal in Folge wurde ein Bundeshaushalt beschlossen, der keine Neuverschuldung vorsieht.

    Ausgangslage

    Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem lang anhaltenden Aufschwung. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamts vom Mai 2018 im Jahr 2017 um real 2,2 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Im Jahr 2016 lag das Wachstum noch bei 1,9 %.

    Nachdem die hauptsächliche Triebkraft in den Vorjahren die Inlandsnachfrage war, stützte sich der Aufschwung 2017 zunehmend auf eine breite binnen- und außenwirtschaftliche Basis. Der anhaltende Beschäftigungsaufbau und steigende Einkommen sowie niedrige Zinsen begünstigten den privaten Konsum und die privaten Wohnungsbauinvestitionen. Die Belebung der Weltwirtschaft führte zu einer Ausweitung der Exporte und in diesem Zusammenhang auch zu einem Anstieg der Investitionen in Ausrüstungen. Am Arbeitsmarkt zeigten sich erste Engpässe in einzelnen Wirtschaftsbereichen.

    Auch für das Jahr 2018 wird angesichts der guten Verfassung der deutschen Wirtschaft und der günstigen makroökonomischen Rahmenbedingungen eine Fortsetzung der gesamtwirtschaftlichen Aufwärtsbewegung erwartet. Stützende Faktoren in einem Umfeld niedriger Zinsen, einer stabilen Preisniveauentwicklung und guter Absatzperspektiven im In- und Ausland sind der kontinuierliche Beschäftigungsaufbau und Einkommenssteigerungen, die den privaten Konsum und private Wohnungsbauinvestitionen begünstigen, sowie wachsende öffentliche Ausgaben für Konsum und Investitionen. Die Unternehmensinvestitionen werden angesichts der guten Weltkonjunktur und gut ausgelasteter Kapazitäten erneut dynamisch zunehmen. In der Frühjahrsprojektion rechnet die Bundesregierung für das Jahr 2018 mit einem Anstieg des realen BIP von 2,3 % gegenüber dem Vorjahr.

    Risiken bestehen vor allem im außenwirtschaftlichen Umfeld. So haben insbesondere die protektionistischen Tendenzen zugenommen, wodurch sich die Risiken für einen globalen Handelskonflikt erhöht haben. Auch bestehen politische Unsicherheiten in einigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, auch mit Blick auf den Brexit-Prozess.

    Gesamtübersicht

    Das Haushaltsgesetz 2018 wurde am 5. Juli 2018 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 17. Juli 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2018 Nr. 26 S. 1126). Tabelle 1 zeigt wesentliche Positionen des Bundeshaushalts 2018.

    Gesamtübersicht zum Bundeshaushalt

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    Tabelle 1

    Ausgaben und Einnahmen

    Die Ausgaben des Bundes für das Haushaltsjahr 2018 sind mit 343,6 Mrd. € geplant. Sie übersteigen damit die Ist-Ausgaben des Jahres 2017 um 5,6 %. Die Steuereinnahmen und Verwaltungseinnahmen (sonstige Einnahmen) sind mit 341,7 Mrd. € veranschlagt und liegen damit um 11,3 Mrd. € über dem Ergebnis des Vorjahres. Dabei wird mit einem Anstieg der Steuereinnahmen um 3,9 % gerechnet, während die sonstigen Einnahmen um 3,2 % unter dem Ist des Jahres 2017 liegen.

    Finanzierungsdefizit

    Aus der Differenz von Einnahmen und Ausgaben ergibt sich für das Haushaltsjahr 2018 ein Finanzierungsdefizit von rund 1,9 Mrd. €. Die Finanzierung dieses Defizits erfolgt über die Einnahmen aus Umlaufmünzen und eine Entnahme aus der Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Damit wurde ein Haushaltsgesetz beschlossen, das zum vierten Mal in Folge einen Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung beinhaltet.

    Entwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer Kennziffern

    Die nachfolgenden Kennziffern zeigen wichtige Beziehungen der Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushalts 2018 untereinander und zu externen Faktoren.

    • Ausgabenquote zum nominalen BIP: Die Ausgabenquote ergibt sich aus den Bundesausgaben in Relation zur Wirtschaftsleistung in Deutschland (BIP 2018: 3.401,7 Mrd. €)1. Die Quote steigt im aktuellen Haushalt 2018 gegenüber dem Ist des Jahres 2017 marginal um 0,1 Prozentpunkte auf 10.1 %.
    • Zinsausgabenquote: Die Zinsausgabenquote bezeichnet den Anteil der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts. Im Jahr 2018 wird diese Quote mit voraussichtlich 5,3 % geringfügig um 0,1 Prozentpunkte niedriger sein als im vergangenen Jahr.
    • Zins-Steuer-Quote: Die Zins-Steuer-Quote zeigt den Anteil der Steuereinnahmen, der für Zinsausgaben aufzuwenden ist. Dieser Anteil wird sich im Jahr 2018 (5,6 %) im Vergleich zum Haushaltsabschluss 2017 (5,7 %) voraussichtlich um 0,1 Prozentpunkte verringern.
    • Steuerfinanzierungsquote: Die Steuerfinanzierungsquote weist den Anteil der durch Steuereinnahmen gedeckten Bundesausgaben aus. Dieser Anteil soll für den Bundeshaushalt in diesem Jahr 93,5 % betragen. Im vergangenen Jahr betrug die Quote 95,1 % und war damit höher als erwartet.

    Einhaltung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung (Schuldenbremse)

    Der Bundeshaushalt muss gemäß Art. 115 Grundgesetz (GG) ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden. Mit der Einhaltung der Obergrenze für die Kreditaufnahme von 0,35 % des nominalen BIP wird diesem Grundsatz entsprochen. 2 Grundlage für die Berechnung der maximal zulässigen strukturellen Nettokreditaufnahme (NKA) in Höhe von 0,35 % des BIP ist das nominale BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres, also bei der Haushaltsaufstellung 2018 das aktuelle nominale BIP des Jahres 2017 (vergleiche Tabelle 2).

    Ermittlung der Konjunkturkomponente

    Die Konjunkturkomponente wird berechnet als Produkt aus Produktionslücke und Budgetsemielastizität .

    Die Produktionslücke

    kennzeichnet die Abweichung der wirtschaftlichen Aktivität (BIP) von der konjunkturellen Normallage (Produktionspotenzial). Damit geben die Produktionslücken das Ausmaß der gesamtwirtschaftlichen Unter- beziehungsweise Überauslastung wieder.

    Die Budgetsemielastizität

    gibt an, wie die Einnahmen und Ausgaben des Bundes auf eine Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität reagieren. Sie ermittelt also die Auswirkungen der konjunkturellen Schwankungen auf den Bundeshaushalt.

    Grundlage ist die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2018. Für das Haushaltsjahr 2018 berechnet sich die Konjunkturkomponente wie folgt: In der Frühjahrsprojektion wurde für das Jahr 2018 eine positive nominale Produktionslücke von 20,3 Mrd. € projiziert. Durch Multiplikation des Wertes der Produktionslücke mit der Budgetsemielastizität des Bundes von rund 0,205 ergibt sich eine positive Konjunkturkomponente von rund 4,2 Mrd. € (Position 5). Die Verschuldungsspielräume des Bundes sind demnach um rund 4,2 Mrd. € niedriger als bei einer konjunkturellen Normallage.

    Berechnung der strukturellen Nettokreditaufnahme

    Der Bund nimmt im Haushalt 2018 keine neuen Schulden auf. Die Finanzierungssalden der Sondervermögen „Aufbauhilfefonds“, „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ und „Energie- und Klimafonds“ weisen zusammen mit dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ einen Überschuss von 0,9 Mrd. € aus. Insgesamt beträgt damit die für die Schuldenbremse relevante NKA -0,9 Mrd. € (Position 8). Die strukturelle NKA wird errechnet aus der für die Schuldenbremse relevanten NKA zuzüglich des Saldos der finanziellen Transaktionen und der Konjunkturkomponente. Sie beläuft sich auf 3,6 Mrd. €. Bezogen auf das BIP des Jahres 2017 (Position 2) ergibt sich eine strukturelle NKA in Höhe von 0,1 % des BIP (Position 9). Die Obergrenze für die Kreditaufnahme von 0,35 % des BIP wird damit unterschritten. Der Bund hält bei der Haushaltsaufstellung des Jahres 2018 die Vorgaben der Schuldenregel mit Abstand ein.

    Die Berechnung der im Haushaltsjahr 2018 zulässigen Nettokreditaufnahme ist in Tabelle 2 dargestellt.

    Komponenten zur Berechnung der zulässigen Nettokreditaufnahme im Haushaltsjahr 2018 (Stand: Haushaltsaufstellung Juni 2018)

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    Tabelle 2

    Wichtige politische Entscheidungen mit Wirkung auf den Bundeshaushalt 2018

    Prioritäre Maßnahmen des Koalitionsvertrags

    Im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 haben sich die Regierungsparteien u. a. auf Maßnahmen verständigt, die mit entstehenden finanziellen Spielräumen prioritär finanziert werden sollen. Im Bundeshaushalt 2018 werden nun die ersten dieser „prioritären“ Maßnahmen abgebildet:

    • Als Anteil des Bundes am schrittweisen Erreichen des 3,5-Prozent-Ziels für Forschung und Entwicklung bis 2025 werden zusätzlich rund 67,1 Mio. € auf betroffene Ressorteinzelpläne verteilt.
    • Für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit werden im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zusätzlich 300 Mio. € veranschlagt. Mit diesen Mitteln sollen die Qualifizierung, Vermittlung und Reintegration von Langzeitarbeitslosen mit einem ganzheitlichen Ansatz vorangetrieben und Teilhabe am Arbeitsmarkt, sowohl auf dem allgemeinen als auch auf dem sozialen Arbeitsmarkt, ermöglicht werden.
    • Für ländliche Räume/Landwirtschaft stehen im Einzelplan des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 215 Mio. € zusätzlich zur Verfügung.
    • In Höhe von 1.200 € pro Kind (unter 18 Jahren) und Jahr finanziert der Bund über einen Zeitraum von 10 Jahren mit der Einführung eines Baukindergelds den erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums (Neubau oder Bestandsimmobilie), soweit das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen der kindergeldberechtigten Familie mit einem Kind 90.000 € nicht übersteigt. Pro weiterem Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 €. Für diese Maßnahme sind rund 263 Mio. € im Jahr 2018 eingeplant.
    • 1,15 Mrd. € werden in den Einzelplänen des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zusätzlich für die Erhöhung der ODA-Quote (die Quote der Official Development Assistance) und Verstetigung der Humanitären Hilfe bereitgestellt. Eine entsprechende Ertüchtigung des Verteidigungsetats wird im Finanzplanzeitraum sichergestellt.
    • Neben den unmittelbar im Bundeshaushalt veranschlagten Investitionen setzt auch das geplante Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ investive Impulse, dem der Bund bereits im Jahr 2018 einen Betrag in Höhe von 2,4 Mrd. € zuführen wird. Das Sondervermögen, dem auch die Einnahmen aus der anstehenden Mobilfunk-Lizenzvergabe zufließen werden, soll Milliardeninvestitionen zur Förderung von Gigabit-Netzen und digitaler Infrastruktur in Schulen über die nächsten Jahre finanzieren.

    Innere Sicherheit und Verteidigung

    Im Bereich der inneren Sicherheit werden die Sicherheitsbehörden personell und finanziell weiter in die Lage versetzt, das hohe Sicherheitsniveau in Deutschland auch künftig aufrecht zu erhalten. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Bereiche Terrorismus, Grenzschutz, Organisierte Kriminalität und IT-Sicherheit.

    In den Haushaltsaufstellungsverfahren der Jahre 2016 und 2017 wurden mehrere Sicherheitspakete aufgelegt, die im Jahr 2018 weiter umgesetzt werden. Zusätzlich ist im Bundeshaushalt 2018 eine erste Tranche der im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vereinbarten 7.500 zusätzlichen Planstellen und Stellen für Sicherheitsbehörden des Bundes veranschlagt. Unter Berücksichtigung weiterer Änderungen stehen der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich im Jahr 2018 insgesamt rund 3.500 Planstellen und Stellen zusätzlich zur Verfügung. Die im Bundeshaushalt insgesamt veranschlagten Ausgaben für Innere Sicherheit des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat steigen von rund 4,4 Mrd. € im Jahr 2017 (Ist) auf zur Verfügung stehende über 5,0 Mrd. € im Jahr 2018 (+15 %).

    Angesichts der vielfältigen und sich wandelnden Aufgaben der Bundeswehr sowohl im Rahmen internationaler Einsätze als auch bei der Bündnis- und Landesverteidigung wird der Verteidigungshaushalt im Jahr 2018 um rund 1,6 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr auf rund 38,5 Mrd. € aufgestockt – zuzüglich Personalverstärkungsmitteln aufgrund der Tarifrunde. Damit wird dem gestiegenen Bedarf sowohl im verteidigungsinvestiven Bereich (Entwicklung und Beschaffung) als auch im Zusammenhang mit der eingeleiteten Trendwende beim Personal Rechnung getragen.

    Sozialpolitik

    Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist weiterhin finanziell stabil aufgestellt. Aufgrund der guten Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung hat die BA auch im Jahr 2017 einen Überschuss erzielen und die Ende 2016 vorhandene allgemeine Rücklage von 11,5 Mrd. € auf rund 17,2 Mrd. € (Ende 2017) weiter aufbauen können. Im Bereich der Arbeitslosenversicherung beträgt der Beitragssatz unverändert 3,0 %.

    Auch die übrigen Sozialversicherungen konnten in den vergangenen Jahren weiterhin eine positive Einnahmeentwicklung verzeichnen. Trotz der zu Beginn des Jahres 2015 erfolgten Beitragssatzsenkung und den Leistungsausweitungen durch das Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz verblieb die Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung zum Jahresende 2017 mit rund 33,4 Mrd. € weiterhin auf hohem Niveau. Dies entsprach rund 1,6 Monatsausgaben. In Anbetracht der zu erwartenden weiteren Finanzentwicklung wurde der Beitragssatz für die allgemeine Rentenversicherung für das Jahr 2018 um 0,1 Beitragssatzpunkte auf 18,6 % abgesenkt, was sich stabilisierend auf die Bundeszuschüsse auswirkt.

    Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde im Jahr 2004 ein steuerfinanzierter Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt. Insbesondere während der Finanz- und Wirtschaftskrise bewilligte der Gesetzgeber zugunsten der GKV und zur Stabilisierung des Beitragssatzes mit dem Konjunkturpaket II (2009), dem Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz (2010) und dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 für den Zeitraum 2009 bis 2015 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von rund 35 Mrd. €. Der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds wurde nach der vorübergehenden Absenkung in den Jahren 2013 bis 2015, die der Konsolidierung des Bundeshalts dienten, im Jahr 2016 wieder auf 14 Mrd. € angehoben. Ab dem Jahr 2017 wurde der Bundeszuschuss auf jährlich 14,5 Mrd. € festgeschrieben. Zusätzlich wurden den Einnahmen des Gesundheitsfonds 2017 einmalig 1,5 Mrd. € aus der Liquiditätsreserve zugeführt, um die GKV bei den Investitionen in den Aufbau einer modernen und innovativen Versorgung (Telematikinfrastruktur) sowie bei der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten zu unterstützen.

    Die positive Entwicklung bei der Beschäftigungszahl sozialversicherter Arbeitnehmer in Zusammenspiel mit dem kontinuierlichen Zufluss zusätzlicher Mittel aus dem Bundeshaushalt trug maßgeblich zu den hohen Reserven des Gesundheitsfonds und der GKV bei, welche zum Ende des Jahres 2017 bei circa 9,1 Mrd. € beziehungsweise rund 19,5 Mrd. € lagen. Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitragssatz liegt im Jahr 2018 bei 1,0 % und ist somit 0,1 Beitragssatzpunkte niedriger als im Vorjahr.

    Ausgewählte Entlastungen der Länder und Kommunen

    Der Bund entlastet Länder und Kommunen auf vielfältige Weise.

    Soziale Sicherung, Familie und Bildung

    Der Bund entlastet die Länder und Kommunen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig (2018: 5,9 Mrd. €). Er beteiligt sich an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) laut Sozialgesetzbuch II (SGB) für das Jahr 2018 in Höhe von 6,9 Mrd. € einschließlich der Übernahme der KdU im Kontext Fluchtmigration und der erhöhten Bundesbeteiligung an der KdU im Rahmen der Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Mrd. €.

    Des Weiteren beteiligt sich der Bund am Ausbau der Kinderbetreuung. Im Jahr 2018 werden dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau weitere 400 Mio. € zugeführt, einschließlich der Entlastung für Betriebskosten und Weitergabe von Mitteln zur Verbesserung der Kinderbetreuung beträgt der Bundesbeitrag 2018 insgesamt rund 2,2 Mrd. €.

    Seit dem Jahr 2015 werden die Länder außerdem dadurch entlastet, dass der Bund die Kosten für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), von denen er zuvor 65 % getragen hatte, vollständig übernimmt. Auf Grundlage der Daten, die zum Zeitpunkt der politischen Einigung zur Verfügung standen, beträgt der Entlastungseffekt für die Länder 1,17 Mrd. € pro Jahr. Darüber hinaus stellt der Bund den Ländern jährlich Mittel in Höhe von rund 2,6 Mrd. € im Rahmen der Exzellenzinitiative und des Hochschulpakts 2020 zur Verfügung.

    Investitionen

    Die Länder und Kommunen werden in den Jahren 2014 bis 2019 durch das Entflechtungsgesetz jährlich um 2,6 Mrd. € (ohne Aufstockung im Bereich der sozialen Wohnraumförderung) zur Kompensation der Beendigung der Gemeinschaftsaufgaben „Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken“ und „Bildungsplanung“ sowie für die Abschaffung der Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und zur sozialen Wohnraumförderung entlastet.

    Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz werden in den Jahren 2015 bis 2020 Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Mrd. € zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen mit den Schwerpunkten „Infrastruktur“ und „Bildungsinfrastruktur“ gewährt. Zur Förderung der Sanierung, des Umbaus und der Erweiterung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen hat der Bund das Mittelvolumen des Kommunalinvestitionsförderungsfonds zeitlich befristet bis zum Jahr 2022 um nochmals 3,5 Mrd. € erhöht.

    Weitere kommunale Entlastung

    Darüber hinaus entlastet der Bund die Kommunen seit dem Jahr 2018 um weitere 5 Mrd. € pro Jahr, durch Verringerung des Bundesanteils an der Umsatzsteuer und durch Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung.

    Flüchtlings- und Integrationskosten

    Auch im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten entlastet der Bund die Länder und Kommunen erheblich.

    Im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung beteiligt sich der Bund seit 2016 pauschal an den Ausgaben von Ländern und Gemeinden für Asylsuchende von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und für abgelehnte Flüchtlinge. Nach insgesamt 5,5 Mrd. € im Jahr 2016 erhielten die Länder für das Jahr 2017 bisher rund 1,2 Mrd. € als Abschlag. Die endgültige Entlastung der Länder für den Zeitraum September 2016 bis Dezember 2017 wird noch in diesem Jahr im Rahmen einer personenscharfen Spitzabrechnung festgestellt und über eine entsprechende Anpassung des Umsatzsteueranteils der Länder abgewickelt.

    Der Bund hebt für die Jahre 2016 bis 2018 seine Beteiligung an den Kosten der KdU nach dem SGB II zur vollständigen Entlastung der Kommunen von den zusätzlichen Ausgaben für Unterkunftskosten im Kontext Fluchtmigration an. Die Kommunen werden damit um insgesamt 2,6 Mrd. € in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten entlastet (400 Mio. € im Jahr 2016, 900 Mio. € für 2017 und 1,3 Mrd. € für 2018). Mit Inkrafttreten der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2018 werden die Länder im Jahr 2018 für das Jahr 2017 um die Ausgaben für Unterkunftskosten im Kontext Fluchtmigration, die zunächst mit 900 Mio. € geplant waren, um insgesamt 1,1 Mrd. € entlastet.

    Zudem erhalten die Länder 2018 eine Integrationspauschale in Höhe von 2 Mrd. € über die Umsatzsteuerverteilung. Ebenfalls über die Umsatzsteuerverteilung gewährt der Bund den Ländern unbefristet eine Entlastungspauschale für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Mio. € pro Jahr.

    Daneben wurden den Ländern mit dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration, die für die soziale Wohnraumförderung im Integrationskonzept in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von jeweils 500 Mio. € für die Jahre 2017 und 2018 als Entflechtungsmittel gewährt. Dies stellt eine Erhöhung der Entflechtungsmittel für die soziale Wohnraumförderung dar, da diese bereits mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz für die Jahre 2016 bis 2019 um jeweils 500 Mio. € aufgestockt wurden.

    Verkehr und digitale Infrastruktur

    Die Ausweitung der Lkw-Maut auf das gesamte Bundesfernstraßennetz ab 1. Juli 2018 ist im Haushalt abgebildet. Die auf Basis des neuen Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 prognostizierten Mehreinnahmen stehen für Straßenbauinvestitionen zur Verfügung.

    Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs ist eine Kostenentlastung zugunsten der Eisenbahnverkehrsunternehmen über fünf Jahre beschlossen, in Höhe von 175 Mio. € ab dem 1. Juli 2018 und 350 Mio. € im Jahr 2019.

    Für das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ stehen im Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme 500 Mio. € zur Verfügung, davon 54 Mio. € im Jahr 2018. Dabei werden 250 Mio. € durch die Beteiligung der deutschen Autohersteller finanziert. Ergänzend werden für kommunale Modellvorhaben im öffentlichen Personennahverkehr in fünf Städten 125,6 Mio. € zur Verfügung gestellt, davon 19,9 Mio. € im Jahr 2018.

    Das in der vergangenen Legislaturperiode aufgelegte Förderprogramm für den Breitbandausbau wird im Einzelplan 12 ausfinanziert. Die Förderung von Gigabit-Netzen ab 2019 erfolgt aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“.

    Steuerpolitik

    Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes

    Mit dem Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3045) wurde eine steuerabschnittsübergreifende Tarifglättungsregelung für die Landwirtschaft (§§ 32c, 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG) in das Einkommensteuerrecht aufgenommen. Die Vorschriften treten in Kraft, wenn die Europäische Kommission durch Beschluss feststellt, dass die Regelungen entweder keine Beihilfen oder mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfen darstellen. Das Notifizierungsverfahren wurde am 19. Dezember 2016 eingeleitet. Eine Entscheidung der Europäischen Kommission steht noch aus.

    Darstellung der Ausgabenstruktur des Bundes nach Aufgabenbereichen

    In der Bundeshaushaltsordnung § 14 ist festgelegt, dass dem Haushaltsplan als Anlage eine Funktionenübersicht für Einnahmen und Ausgaben beizufügen ist. Die Zuordnung richtet sich nach dem Funktionenplan. Als Teil der Haushaltssystematik des Bundes enthält der Funktionenplan die Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung nach einzelnen Aufgabenbereichen. Ermöglicht wird so eine Auskunft über die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben unabhängig von der institutionellen (ressortorientierten) Darstellungsweise im Bundeshaushalt. Die Funktionenübersicht zeigt also die Ausgabensumme aller Haushaltstitel für die jeweilige staatliche Aufgabe, ungeachtet der einzelplan- beziehungsweise ressortorientierten Veranschlagung im Bundeshaushaltsplan. Abweichungen der Zahlen gegenüber anderen Berichten mit anderer Zuordnung beziehungsweise anderer Berechnungsmethode sind daher möglich.

    Nachfolgend werden wesentliche Aufgabenbereiche anhand des Funktionenplans dargestellt. Der vollständige Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 ist im Internetangebot des BMF verfügbar.3

    Abbildung 1 zeigt einen Überblick der Ausgabenstruktur im Bundeshaushalt 2018. Erkennbar ist, dass die Hälfte der Bundesausgaben (50 %) im Bereich „Soziale Sicherung“ getätigt wird.

    Ausgabenstruktur im Bundeshaushalt 2018 Bild vergrößern
    Abbildung 1

    Tabelle 3 zeigt auszugsweise die Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen und deren Anteil an den Gesamtausgaben. Die Nummerierung und Darstellung entspricht der Systematik des Funktionenplans und ist daher nicht mit der Darstellung der Ausgaben nach Einzelplänen vergleichbar.

    Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen

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    Tabelle 3

    Allgemeine Dienste

    Der Bundeshaushalt 2018 sieht Ausgaben für den Bereich Allgemeine Dienste in Höhe von 81,7 Mrd. € vor. Dies entspricht einem Anteil von 23,8 % an den Gesamtausgaben des Bundes. Im Vergleich zum Haushaltsabschluss des Jahres 2017 steigen die Ausgaben für allgemeine Dienste um 6,1 % an. Einen großen Anteil daran haben höhere Ausgaben für die äußere Sicherheit.

    Mehr als ein Drittel des Anstiegs der Ausgaben für den Bereich Allgemeine Dienste ist auf die Zunahme der Ausgaben für Verteidigung, insbesondere militärische Beschaffungen zurückzuführen. Für militärische Beschaffungen sind im Bundeshaushalt 2018 um 1,7 Mrd. € beziehungsweise 15,9 % höhere Ausgaben vorgesehen als im vergangenen Jahr.

    Auf den Bereich Auswärtige Angelegenheiten entfallen 15,1 Mrd. €. Das entspricht einer deutlichen Steigerung gegenüber dem Ist des vergangenen Jahres um rund 8,3 % (+1,2 Mrd. €). Den höchsten Anteil an den Ausgaben in diesem Bereich haben die Ausgaben für die Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Sie steigen gegenüber dem Ist 2017 kräftig um rund 13 % (+1,1 Mrd. €). Bedeutsam sind hier Ausgaben für bilaterale technische Zusammenarbeit in Höhe von 1,6 Mrd. €, die um rund 24,4 % gegenüber dem Ist von 2017 aufgestockt werden.

    Für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 5,8 Mrd. € vorgesehen. Den höchsten Anteil daran haben die Ausgaben für die Bundespolizei. Diese steigen in diesem Jahr um 12,3 % gegenüber dem Ergebnis des Jahres 2017 an.

    Die Ausgaben für Politische Führung und zentrale Verwaltung sind im Soll 2018 mit 17,4 Mrd. € angesetzt. Sie steigen um 9,6 % gegenüber den entsprechenden Ausgaben im Jahr 2017 an. Darunter entfallen 4,8 Mrd. € auf Politische Führung. Auf den Bereich Versorgung einschließlich Beihilfen entfallen 10,3 Mrd. €. Hier werden die Ausgaben für Versorgung und Beihilfen für Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene erfasst; u. a. der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse mit 8,1 Mrd. €. Versorgungsaufwendungen für Soldaten sind dem Verteidigungsbereich zugeordnet.

    Im Bereich der Finanzverwaltung sind Ausgaben von 4,9 Mrd. € vorgesehen. Dies bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 7,4 %. Im Bereich Finanzverwaltung sind die Ausgaben der Steuer- und Zollverwaltung enthalten.

    Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten

    Die Zukunftsbereiche Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten genießen weiterhin hohe Priorität. Hier sind Aufwendungen in Höhe von 24,2 Mrd. € vorgesehen. Das sind 1,2 Mrd. € mehr als im vergangenen Jahr. Der Hochschulpakt und der Pakt für Forschung und Innovation werden fortgesetzt. Bildung, Wissenschaft und Forschung sind eine wichtige Basis für die Erhaltung und weitere Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und damit zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Diese Bereiche sind damit eine entscheidende Grundlage für den Wohlstand in Deutschland.

    Im Aufgabenbereich Hochschulen sind Ausgaben von 5,2 Mrd. € vorgesehen. Im Rahmen des Hochschulpakts 2020 unterstützt der Bund u. a. die Schaffung zusätzlicher Studienplätze. Hierfür sind in diesem Jahr 2,2 Mrd. € vorgesehen. Im Bereich Hochschulen sind darüber hinaus Kompensationsmittel für die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben Bildungsplanung und Hochschulbau von rund 0,7 Mrd. € sowie Mittel für die Exzellenzinitiative und die Deutsche Forschungsgemeinschaft von rund 1,7 Mrd. € enthalten.

    Für Förderung von Schülern, Studierenden und Weiterbildungsteilnehmenden sind 4,0 Mrd. € veranschlagt. Das sind 10,8 % mehr als im vergangenen Jahr tatsächlich verausgabt worden sind. Den höchsten Anteil an den Ausgaben dieses Bereiches hat die Förderung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs mit 2,2 Mrd. € gefolgt von Ausgaben für die Förderung von Schülern mit 1,0 Mrd. €.

    Auf den Bereich Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen entfallen mit 13,3 Mrd. € mehr als die Hälfte der Aufwendungen für die Aufgaben Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten. Dabei werden 7,4 Mrd. € für Forschung und experimentelle Entwicklung bereitgestellt. Das sind rund 12,4 % höhere Ausgaben als im Ist 2017. Diese Bundesmittel fließen in eine Vielzahl innovativer Forschungsprojekte, wobei das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit 0,5 Mrd. € oder Leistungen an die europäische Weltraumorganisation (ESA) in Paris mit 0,9 Mrd. € größere Projekte darstellen. Höhere Ausgaben als im Ist des Jahres 2017 sind insbesondere für Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität vorgesehen (+100 Mio. €). Die Mittel im Bereich Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern von 5,3 Mrd. € verteilen sich im Wesentlichen auf die großen Wissenschaftsorganisationen Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. und Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

    Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik

    Der Bundeshaushalt 2018 sieht im Bereich Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik Ausgaben in Höhe von 173,0 Mrd. € vor. Die Ausgaben in diesem Bereich sind um 2,5 % beziehungsweise 4,2 Mrd. € höher als im Ist des Jahres 2017. Sie stellen den mit Abstand größten Ausgabenblock des Bundeshaushalts dar. Die Sozialleistungsquote – der Anteil der Sozialausgaben an den Gesamtausgaben – beträgt rund 50 %. Das heißt jeder zweite vom Bund ausgegebene Euro fließt in den Sozialbereich. Der Anteil liegt jedoch leicht unter dem im Ist des Jahres 2017.

    In den Bereich der Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung gehen Mittel in Höhe von 115,1 Mrd. € und damit rund 3,4 Mrd. € beziehungsweise 3,0 % mehr als im vergangenen Jahr. Dies ist vor allem auf einen Anstieg der Ausgaben an die Rentenversicherung (ohne knappschaftliche Rentenversicherung) um rund 3 Mrd. € beziehungsweise 3,6 % zurückzuführen.

    Für den Bereich Familienhilfe und Wohlfahrtspflege sind 8,9 Mrd. € vorgesehen und damit 7,8 % mehr als vor einem Jahr. Das Elterngeld hat mit rund 6,7 Mrd. € den größten Anteil. Hierfür sind rund 3 % höhere Ausgaben eingeplant als im Jahr 2017 abgeflossen sind. Im Bereich Kinder- und Jugendhilfe steigen die Ausgaben um rund 0,1 Mrd. €. Ein Großteil davon geht in Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive sowie in das Bundesprogramm KitaPlus.

    Die Ausgaben für Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen sind im Bundeshaushalt 2018 auf 2,1 Mrd. € veranschlagt (+7,9 % gegenüber 2017). Darin enthalten sind u. a. Leistungen der Kriegsopferversorgung und -fürsorge von rund 0,9 Mrd. € sowie sonstige Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen von 1,0 Mrd. €.

    In den Bereich Arbeitsmarktpolitik sollen finanzielle Mittel in Höhe von 36,7 Mrd. € fließen. Das ist knapp 1 Mrd. € weniger als im Jahr 2017 verausgabt wurde. Der Rückgang ist insbesondere auf geringere Ausgaben bei dem Posten Arbeitslosengeld II nach dem SGB II von rund 1 Mrd. € zurückzuführen. Dies steht im Einklang mit der weiterhin erwarteten günstigen Beschäftigungsentwicklung. Die höchste Ausgabensteigerung gegenüber dem vergangenen Jahr ist im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu verzeichnen: rund 0,8 Mrd. € beziehungsweise 19,8 %. Hier werden verstärkt Bundesmittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, zusätzliche Bildungsmaßnahmen sowie die Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen eingesetzt. Die Leistungen des Bundes für Unterkunft und Heizung steigen voraussichtlich um 2,2 % gegenüber dem Vorjahr an. Darin sind die vereinbarten zusätzlichen Entlastungen der Kommunen berücksichtigt. Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II sind im Bundeshaushalt 2018 um rund 0,8 Mrd. € geringer veranschlagt als im Jahr 2017 abgeflossen sind.

    Seit dem Jahr 2014 übernimmt der Bund die Nettoausgaben der Kommunen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig. Für die Erstattung sind 2018 rund 6 Mrd. € eingeplant. Für das Jahr 2017 waren 5,5 Mrd. € abgeflossen. Mit den Erstattungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung trägt der Bund nachhaltig zu einer erheblichen Entlastung der Kommunen bei.

    Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung

    Für Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung sind für das laufende Jahr 2,9 Mrd. € veranschlagt. Davon entfallen auf das Gesundheitswesen 0,8 Mrd. €, auf Sport und Erholung 0,2 Mrd. € sowie für Maßnahmen der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes 1,0 Mrd. € und für Ausgaben für den Umwelt- und Naturschutz 0,9 Mrd. €.

    Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste

    Im Bereich Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste sind Ausgaben in Höhe von 3,5 Mrd. € vorgesehen. Das sind rund 21,4 % beziehungsweise rund 0,6 Mrd. € mehr als im Jahr 2017 verausgabt worden sind. Ein wesentlicher Ausgabeposten in dem Bereich sind die Kompensationszahlungen an die Länder wegen Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur Sozialen Wohnraumförderung in Höhe von 1,5 Mrd. €. Seit 2007 hat der Bund zwar keine Zuständigkeiten mehr im Bereich der sozialen Wohnraumförderung. Mit den Kompensationszahlungen federt der Bund jedoch den Übergang der Zuständigkeiten auf die Länder und Kommunen ab. Darüber hinaus fördert der Bund städtebauliche Maßnahmen der Länder mit 0,7 Mrd. € sowie von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ der KfW-Bankengruppe mit rund 0,4 Mrd. €. Die zuletzt genannte Fördermaßnahme wird durch weitere Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ ergänzt (rund 0,3 Mrd. €). Zudem unterstützt der Bund Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Dafür sind im Bundeshaushalt 2018 Mittel in Höhe von insgesamt rund 0,3 Mrd. € eingeplant.

    Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

    Der Aufgabenbereich Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist auf rund 1,2 Mrd. € veranschlagt. Größter Ausgabeposten ist hier der Bundesanteil zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ mit rund 0,5 Mrd. €.

    Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen

    Für den Aufgabenbereich Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen sind Mittel in Höhe von 5,5 Mrd. € vorgesehen. Ein bedeutender Teil davon geht in den Bereich Kohlenbergbau (Absatz- und Stilllegungsbeihilfen im Steinkohlenbereich) mit 1,2 Mrd. €. Der Bund fördert u. a. Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mit 0,6 Mrd. €. Darüber hinaus fördert der Bund über sein Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ die rationelle und sparsame Energieverwendung mit rund 0,7 Mrd. €. Entschädigungen und Kosten aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen mit 1,3 Mrd. € bilden ebenfalls einen wesentlichen Ausgabenposten.

    Verkehrs- und Nachrichtenwesen

    Für den Bereich Verkehrs- und Nachrichtenwesen sieht der Bundeshaushalt im Jahr 2018 Ausgaben von 21,1 Mrd. € vor. Dieser Bereich hat einen Anteil von 6,2 % an den Gesamtausgaben des Bundes. Im Verkehrsbereich liegt der Ausgabenschwerpunkt auf den klassischen Verkehrsinvestitionen. Diese kommen den Bereichen Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege zugute. Zur Erhöhung der Flexibilität des Mitteleinsatzes sind die Mittel übertragbar und – ohne gegenläufige Einsparverpflichtung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Haushaltsvollzug – überjährig nutzbar.

    Die Ausgaben für Straßen und Kompensationsleistungen an die Länder belaufen sich voraussichtlich auf 10,1 Mrd. €. Davon sind für Bundesautobahnen und für Bundesstraßen 8,6 Mrd. € vorgesehen. Das sind rund 7 % mehr als im Jahr 2017 verausgabt wurden. Es werden auch die Mittel berücksichtigt, die aus den prognostizierten Mehreinnahmen im Rahmen der Ausweitung der Lkw-Maut zum 1. Juli 2018 auf das gesamte Bundesfernstraßennetz zur Verfügung stehen. Darüber hinaus gibt der Bund den Ländern 1,3 Mrd. € an Kompensationszahlungen aufgrund der Beendigung der Finanzhilfen des Bundes für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden.

    Die Aufwendungen für Wasserstraßen, Häfen sowie die Förderung der Schifffahrt werden auf 1,6 Mrd. € veranschlagt. Insbesondere für Maßnahmen an Bundeswasserstraßen sind 0,7 Mrd. € eingeplant.

    Die vorgesehenen Ausgaben für den Bereich Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr belaufen sich im Bundeshaushalt 2018 auf rund 6,2 Mrd. €. Damit sind die geplanten Aufwendungen um rund 0,9 Mrd. € niedriger als im Jahr 2017. Dies ist vor allem auf einen Basiseffekt zurückzuführen: Im vergangenen Jahr finanzierte der Bund eine Kapitalaufstockung bei der Deutschen Bahn AG in Höhe von 1 Mrd. €, die in diesem Jahr nicht anfällt. Darüber hinaus beinhaltet der Bereich Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes von 1,6 Mrd. € sowie Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes von 3,5 Mrd. €. Zudem gewährt der Bund Finanzhilfen an die Länder für die Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs für Vorhaben über 50 Mio. € zuwendungsfähiger Kosten mit rund 0,2 Mrd. €.

    In den Bereichen Luftfahrt, Nachrichtenwesen und sonstiges Verkehrswesen sind insgesamt 2,2 Mrd. € veranschlagt. Dabei gibt der Bund Zuschüsse zur Förderung von Umwelt und Sicherheit in Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs (De-minimis-Programm) in Höhe von 0,3 Mrd. €. Diese finanziert er aus Mitteln der Lkw-Maut. Für die Luftfahrt sind 0,4 Mrd. € vorgesehen. Darüber hinaus gibt der Bund Zuschüsse an die Rundfunkanstalt „Deutsche Welle“ in Höhe von rund 0,3 Mrd. €.

    Finanzwirtschaft

    Der Bundeshaushalt 2018 sieht Ausgaben im Bereich Finanzwirtschaft in Höhe von 30,4 Mrd. € vor. Das ist nahezu die gleiche Höhe von Ausgaben wie im vergangenen Jahr. Hier werden für den Gesamthaushalt relevante Ausgaben der Aufgabenbereiche Sondervermögen, Schulden, Beihilfen, Rücklagen und Globalposten erfasst. Rücklagen gehören jedoch zu den Finanzierungsvorgängen und werden daher im bereinigten Haushalt nicht als Einnahmen oder Ausgaben dargestellt.

    Im bereinigten Haushalt

    werden Rücklagen, Schuldentilgung, Kreditaufnahme sowie haushaltstechnische Verrechnungen nicht als Einnahmen oder Ausgaben, sondern als besondere Finanzierungsvorgänge dargestellt.

    Im Bereich Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen sind Aufwendungen von 8,2 Mrd. € vorgesehen. Sie sind um rund 2,6 Mrd. € höher als im Jahr 2017. Der Anstieg der Ausgaben erklärt sich vor allem aus der Zuweisung des Bundes an das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ in Höhe von 2,4 Mrd. €. Aus dem Sondervermögen werden Investitionszuschüsse zum Ausbau des Gigabitnetzes und Finanzhilfen an die Länder zur Förderung der digitalen Infrastruktur in den Schulen finanziert. Der Fonds soll sich aus den Erlösen der Vergabe von 5G- und UMTS-- Universal Mobile Telecommunications System-Lizenzen speisen. Da diese Mittel aber in diesem Jahr nicht zur Verfügung stehen, erfolgte zur Vermeidung von Förderlücken eine Anschubfinanzierung aus dem Bundeshaushalt 2018. Im Bereich Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen stellen die Erstattungen von Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens mit 5,3 Mrd. € den Ausgabenschwerpunkt dar.

    Der Bund erwartet im Jahr 2018 Zinsausgaben (ohne sächliche Verwaltungskosten) in Höhe von 18,1 Mrd. €. Das sind rund 3,5 % höhere Zinsausgaben als vor einem Jahr.

    Darstellung der Einnahmenstruktur des Bundes

    Tabelle 4 zeigt die Einnahmen des Bundes im Jahr 2018. Diese sind im Haushalt 2018 auf 341,7 Mrd. € veranschlagt. Die Steuereinnahmen bilden mit 321,3 Mrd. € die größte Einnahmequelle des Bundes. Im Haushalt 2018 werden 93,5 % der Ausgaben über Steuereinnahmen gedeckt. Gegenüber 2017 geht die Steuerfinanzierungsquote um 1,6 Prozentpunkte zurück.

    Einnahmen des Bundes

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    Tabelle 4

    Steuereinnahmen

    Basis der Einnahmenplanung des Bundes für 2018 war die 153. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2018. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2018 bis 2022. Die Schätzung ging vom geltenden Steuerrecht aus. Für die Jahre 2018 bis 2022 wurden gegenüber der Schätzung vom November 2017 die finanziellen Auswirkungen der nachstehenden Änderungen des geltenden Rechts berücksichtigt:

    • Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2018 nach § 11 Abs. 2 des Luftverkehrsteuergesetzes vom 1. Dezember 2017 (BGBl. 2017 I, Nr. 77, S. 3858);
    • Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2018 vom 18. Dezember 2017 (BGBl. 2017 I. Nr. 79, S. 3976);
    • BMF-Schreiben vom 11. Dezember 2017 – IV C 3 – S 2221/14/10005 :003 (Dok-Nr. 2017/0863639) zum Sonderausgabenabzug für Sozialversicherungsbeiträge im Ausland tätiger und in Deutschland wohnender Arbeitnehmer (BStBl. 2017 I, Nr. 25, S. 1624); Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22. Juni 2017 – C-20/16 – „Bechtel“ (BStBl. 2017 II, Nr. 25, S. 1271);
    • Anwendung des EuGH-Urteils C-426/12 vom 2. Oktober 2014, des EuGH-Beschlusses C-529/14 vom 17. Dezember 2015, der Urteile des Bundesfinanzhofs VII R 35/12 vom 13. Januar 2015 und VII R 40/14 vom 10. November 2015; Änderung der Auslegung des § 51 Abs. 1 Energiesteuergesetz (vergleiche E-VSF N 04 2018 Nr. 17);
    • Anwendung des EuGH-Urteils C-462/16 vom 20. Dezember 2017 (Arzneimittelrabatte); § 17 Umsatzsteuergesetz Berichtigung der Bemessungsgrundlage um Rabatte, die ein Pharmahersteller der privaten Krankenversicherung, Beihilfe und freien Heilsfürsorge gewährt;
    • Anwendung des EuGH-Urteil vom 20. Dezember 2017 in den verbundenen Rechtssachen C-504/16 und C-613/16 (Deister Holding u. a.); Unvereinbarkeit von § 50d Abs. 3 EStG mit Unionsrecht; BMF-Schreiben vom 4. April 2018 – IV B 3 – S 2411/07/10016-14 (Dok 2018/0148776) – (Fundstelle BMF-Homepage)4

    Der Steuerschätzung lagen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2018 der Bundesregierung zugrunde.

    Über die Steuerschätzung hinaus wurde im Bundeshaushalt folgende Rechtsänderung berücksichtigt (vergleiche Tabelle 4):

    • Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 20. Dezember 2016 BGBl. I Nr. 63, S. 3045 (-28 Mio. €);

    Bundesanteile an den Gemeinschaftlichen Steuern und der Gewerbesteuerumlage: Die Bundesanteile an den Gemeinschaftlichen Steuern sind die Hauptfinanzierungsquelle des Bundes. Die Gemeinschaftlichen Steuern umfassen die Lohn- und Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag sowie die Steuern vom Umsatz und die Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge. Grundlage für die Aufteilung des Steueraufkommens ist Art. 106 GG. Die Erträge der Gemeinschaftsteuern werden auf Basis unterschiedlicher Vergabeschlüssel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt.

    Tabelle 5 zeigt den rechnerischen Anteil der Gebietskörperschaften am Aufkommen der gemeinschaftlichen Steuern und Gewerbesteuerumlage im Jahr 2018.

    Anteil an den Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage

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    Tabelle 5

    Bundessteuern: Das Steueraufkommen der Bundessteuern steht allein dem Bund zu. Hierbei handelt es sich insbesondere um das Steueraufkommen aus den Verbrauchsteuern, der Versicherungsteuer und dem Solidaritätszuschlag. Dieser wird als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer in Höhe von 5,5 % erhoben.

    Sonstige Einnahmen

    Bundesbankgewinn: Gemäß § 27 Bundesbankgesetz hat die Deutsche Bundesbank den vollen jährlichen Reingewinn an den Bund abzuführen. Die Abführung erfolgt nach der Gewinnfeststellung im 1. Quartal des dem Geschäftsjahr folgenden Jahres (Geschäftsjahr der Bank ist das Kalenderjahr). Im Bundeshaushalt sind für dieses Jahr 1,9 Mrd. € als Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn veranschlagt und bereits vereinnahmt. Die Einnahme ist um 1,5 Mrd. € höher als im vergangenen Jahr.

    Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Nach dem Gesetz zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA-Errichtungsgesetz) ist mit Wirkung vom 1. Januar 2005 die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben errichtet worden. Die Bundesanstalt nimmt die bis Ende 2004 von der Bundesvermögensverwaltung wahrgenommenen und ihr durch das BImA-Errichtungsgesetz übertragenen liegenschaftsbezogenen sowie sonstigen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Die an den Bund zu leistende Abführung wird auf der Grundlage eines Wirtschaftsplans ermittelt, in dem die Erträge und Aufwendungen der Bundesanstalt dargestellt sind (Anlage 1 zum Kapitel 6004).

    Streckenbezogene Lkw-Maut: Seit dem 1. Januar 2005 werden Einnahmen aus der streckenbezogenen Gebühr für die Benutzung von Autobahnen durch schwere Lastkraftwagen (Lkw-Maut) erhoben. Die nach Abzug der Systemkosten und der Ausgaben für Harmonisierungsmaßnahmen verbleibenden Mauteinnahmen werden seit dem Haushaltsjahr 2011 nur noch zur Finanzierung von Bundesfernstraßenmaßnahmen verwendet. Die Anpassungen der Lkw-Mautsätze gemäß dem 2. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes sowie die im 3. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vorgesehene Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere rund 1.100 km Bundesstraßen (ab 1. Juli 2015) und auf Lkw ab 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht (ab 1. Oktober 2015) sind seit 2015 im Bundeshaushalt berücksichtigt. Zum 1. Juli 2018 erfolgte die Ausweitung der Lkw-Maut auf das gesamte Bundesfernstraßennetz.

    Fußnoten

    1
    Gemäß Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2018.
    2
    Siehe auch Kompendium zur Schuldenbremse
    3
    Den Bundeshaushaltsplan finden Sie unter: www.bundeshaushalt-info.de oder über den Suchbegriff „Bundeshaushaltsplan 2018“
    4
    Das BMF-Schreiben finden Sie unter: www.bundesfinanzministerium.de

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