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    Er­geb­nis­se der steu­er­li­chen Be­trieb­sprü­fung 2017

    • Auf der Grundlage von Meldungen der Länder erstellt das BMF jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung.
    • In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2017 bundesweit 13.651 Prüferinnen und Prüfer tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 17,5 Mrd. € festgestellt.
    • Von den 7.816.301 Betrieben, die in der Betriebskartei der Finanzämter erfasst sind, wurden 188.826 Betriebe geprüft.
    • Ferner wurden 7.254 Prüfungen in sonstigen Fällen vorgenommen, u. a. bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften beziehungsweise bei Verlustzuweisungsgesellschaften oder Bauherrengemeinschaften.

    Die Betriebsprüfung

    Die Betriebsprüfung ist ein Teil des Außenprüfungsdienstes der Steuerverwaltung. Daneben zählen auch die Lohnsteuer-Außenprüfung und die Umsatzsteuer-Sonderprüfung zu den Außenprüfungsdiensten. Die Betriebsprüfung ist ein wesentliches Instrument zur Erfüllung der den Finanzbehörden gesetzten Aufgabe, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze festzusetzen und zu erheben. Die Betriebsprüfung hat die für die Bemessung der Steuern maßgebenden Besteuerungsgrundlagen zugunsten wie auch zuungunsten der Steuerpflichtigen zu prüfen. Sie ist eine abschließende nachträgliche Überprüfung des Steuerfalls und bezieht sich auf bestimmte Steuerarten und bestimmte Besteuerungszeiträume.

    Außenprüfungen sind bei Steuerpflichtigen zulässig, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die freiberuflich tätig sind oder sogenannte bedeutende Einkünfte erzielen. Bei den übrigen Steuerpflichtigen sind Außenprüfungen insbesondere dann zulässig, wenn für die Besteuerung erhebliche Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung im Finanzamt nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist.

    Im folgenden Beitrag wird ausschließlich das Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung dargestellt.

    Das BMF erstellt jährlich auf der Grundlage von Meldungen der Länder eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung. Die Statistik umfasst ausschließlich die von den Ländern verwalteten Besitz- und Verkehrsteuern.

    Besitzsteuern
    knüpfen an den Ertrag beziehungsweise das Einkommen (z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) oder das Vermögen (z. B. Erbschaftsteuer) an.

    Verkehrsteuern
    sind Steuern, die Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs erfassen (z. B. Umsatzsteuer).

    Nicht berücksichtigt werden somit die Einfuhrumsatzsteuer, die Zölle und speziellen Verbrauchsteuern sowie die Gemeindesteuern. Für Zwecke der Außenprüfung werden die Steuerpflichtigen in folgende Größenklassen eingeteilt:

    • Großbetriebe (G),
    • Mittelbetriebe (M),
    • Kleinbetriebe (K) und
    • Kleinstbetriebe (KSt).

    Dabei wird die Zuordnung zu den Größenklassen vom Umsatz und Gewinn der Steuerpflichtigen abhängig gemacht. Die im Jahr 2017 geltenden Abgrenzungsmerkmale sind der Tabelle 1 zu entnehmen.

    Die Einordnung in eine Größenklasse erfolgt stichtagbezogen alle drei Jahre. Die ab dem 1. Januar 2016 gültigen Abgrenzungsmerkmale für die Größenklassen hat das BMF mit Schreiben vom 9. Juni 2015 (BStBl I S. 504) bekanntgegeben.

    Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 22. Prüfungsturnus (1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018)

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    Tabelle 1

    Anzahl der Betriebe und geprüfte Betriebe

    Im Jahr 2017 waren in der Betriebskartei der Finanzämter 7.816.301 Betriebe erfasst, von denen 188.826 Betriebe geprüft wurden. Dies entspricht einer Prüfungsquote von 2,4 % (siehe Tabelle 2). Damit wurde die Prüfungsquote vom Vorjahr konstant gehalten.

    Anzahl der Betriebe nach Größenklassen im Berichtszeitraum 2017

    Tabelle vergrößern
    Tabelle 2

    Prüfungszeitraum

    Bei Großbetrieben soll der jeweilige Prüfungszeitraum an den vorhergehenden Prüfungszeitraum anschließen, um eine durchgehende Prüfung sämtlicher Veranlagungszeiträume zu erreichen. Für die übrigen Betriebe ist vorgesehen, dass ein Prüfungszeitraum in der Regel nicht mehr als drei zusammenhängende Besteuerungszeiträume umfasst.

    Um eine effektive Betriebsprüfung zu erreichen, werden die zu prüfenden Betriebe unter Risikogesichtspunkten ausgewählt. Das heißt Großbetriebe werden grundsätzlich lückenlos geprüft, andere Betriebe werden gezielt geprüft. In Großbetrieben, bei denen im Jahr 2017 eine Außenprüfung abgeschlossen wurde, umfasste der Prüfungszeitraum durchschnittlich 3,3 Veranlagungsjahre, während er sich bei Mittel- und Kleinbetrieben auf 3,0 und bei Kleinstbetrieben auf 2,9 Veranlagungsjahre belief.

    Prüfereinsatz und Mehrergebnis der Betriebsprüfung

    In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2017 bundesweit 13.651 Prüferinnen und Prüfer tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 17,5 Mrd. € festgestellt. Insgesamt 13,8 Mrd. € Mehrergebnis entfielen auf die Prüfung von Großbetrieben. Die Prüfung der Kleinstbetriebe erbrachte ein Mehrergebnis von 0,9 Mrd. € (siehe Abbildung 1).

    Das Mehrergebnis,
    das durch die Betriebsprüfung festgestellt wird, ist nicht gleichzusetzen mit haushaltswirksamem Mehraufkommen. Das festgestellte Mehrergebnis dient der statistischen Darstellung der Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung. Das Herausrechnen von nach Abschluss der Betriebsprüfung erforderlichen Änderungen z. B. wegen des Ausgangs oft langjähriger Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren, der Zahlungsbereitschaft oder auch der Zahlungsmöglichkeiten des Steuerpflichtigen nur aus statistischen Gründen wäre zu aufwendig und würde der zeitnahen periodengerechten statistischen Darstellung der Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung entgegenstehen.

    Mehrergebnis nach Größenklassen in Fünfjahresvergleich

    in Mrd. €

    Das Balkendiagramm veranschaulicht das Mehrergebnis nach Größenklassen in Fünfjahresvergleich.
    nullMehrergebnis 2013Mehrergebnis 2014Mehrergebnis 2015Mehrergebnis 2016Mehrergebnis 2017
    Großbetriebe13,41412,910,413,8
    Mittelbetriebe1,31,31,21,31,4
    Kleinbetriebe0,60,70,70,70,7
    Kleinstbetriebe110,91,10,9
    Sonstige0,80,910,60,7
    Abbildung 1

    Den größten Anteil am Mehrergebnis für das Jahr 2017 insgesamt hat die Körperschaftsteuer (25,7 % beziehungsweise 4,5 Mrd. €), gefolgt von der Gewerbesteuer mit 21,7 % (3,8 Mrd. €). Daneben haben aber auch die Einkommensteuer mit 15,1 % (2,6 Mrd. €) und die Umsatzsteuer mit 10,7 % (1,9 Mrd. €) einen wesentlichen Anteil am Mehrergebnis (siehe Abbildung 2).

    Der Betrag von 1,8 Mrd. € (10,4 %) aus sonstigen Steuern hat sich gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt.

    Das Mehrergebnis im Bereich der Zinsen nach § 233a AO beträgt 2,9 Mrd. € (16,4 %) und ist im Vergleich zu den Mehrergebnissen der Vorjahre ebenfalls gestiegen.

    Die Verzinsung nach § 233a AO (Vollverzinsung) schafft einen Ausgleich dafür, dass die Steuern trotz des gleichen gesetzlichen Entstehungszeitpunkts zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und erhoben werden. Insbesondere bei Steuerpflichtigen, die einer Außenprüfung unterliegen, besteht zwischen dem Entstehungszeitpunkt der Steuer und der Fälligkeit der abschließenden Zahlung nach einer Außenprüfung ein erheblicher Zeitraum. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, und endet mit Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird.

    Mehrergebnis nach Steuerarten in Fünfjahresvergleich

    in Mrd. €

    Das Balkendiagramm veranschaulicht das Mehrergebnis nach Steuerarten in Fünfjahresvergleich
    nullMehrergebnis 2013Mehrergebnis 2014Mehrergebnis 2015Mehrergebnis 2016Mehrergebnis 2017
    Umsatzsteuer2221,31,9
    Einkommensteuer2,532,42,22,6
    Körperschaftsteuer4,54,63,83,44,5
    Gewerbesteuer4,13,93,83,43,8
    Zinsen2,52,62,82,22,9
    Sonstiges0,80,90,911,8
    Abbildung 2

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