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    Porträtfoto von Staatssekretär Wolfgang Schmidt BildVergroessern
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    der Deutsche Bundestag beschließt in dieser Woche den Bundeshaushalt 2019. Mit Investitionen in Rekordhöhe wird unser Land zukunftsfest gemacht. Im nächsten Jahr wird deutlich mehr Geld für Bildung, für innere und äußere Sicherheit, die internationale Entwicklungszusammenarbeit sowie den Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wird der soziale Zusammenhalt gestärkt – etwa durch den Sozialen Arbeitsmarkt, mit dem Langzeitarbeitslose wieder eine Chance auf Beschäftigung erhalten. Oder durch das Rentenpaket, mit dem das Niveau der gesetzlichen Rente bis zum Jahre 2025 garantiert wird bei stabilen Rentenbeiträgen. Der zugrundeliegende Haushaltsentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zeigt, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen und Investitionen ohne neue Schulden möglich ist. Der Bundeshaushalt für das nächste Jahr stellt sicher, dass Deutschland auch in der Zukunft handlungsfähig bleibt.

    Um die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern, benötigt er verlässliche Einnahmen. Eine besondere Herausforderung ist es, auch im digitalen Zeitalter sicherzustellen, dass jedes Unternehmen einen fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leistet. Das gilt insbesondere für Digitalunternehmen, deren besondere Geschäftsmodelle nicht dazu führen dürfen, dass sie einer angemessenen Besteuerung entzogen sind. Deshalb wollen wir zusammen mit unseren internationalen Partnern in der G20 und der OECD eine effektive Mindestbesteuerung durchsetzen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat daher die Initiative ergriffen, die nun im Rahmen der OECD erörtert und zusammen mit den Partnern weiter ausgearbeitet wird. Sollte bis Sommer 2020 auf internationaler Ebene keine Einigung erzielt werden können, soll zum Januar 2021 eine Regelung auf EU-Ebene kommen. Eine solche Lösung könnte auf dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag zur Besteuerung von Umsätzen digitaler Tätigkeiten („Digital Services Tax“) aufbauen, der allerdings noch an verschiedenen Stellen weiterentwickelt werden sollte.

    Zu den Aufgaben des Staates gehört es, illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Missbrauch von Sozialleistungen wirksam zu bekämpfen und die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen sicherzustellen. Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt sind wichtig für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Der Missbrauch in diesem Bereich wird immer vielfältiger – und mit der Freizügigkeit in der Europäischen Union kommen neue Herausforderungen hinzu. Daher hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) als Teil der Zollverwaltung deutlich gestärkt wird. Die FKS soll zu einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde fortentwickelt werden. Gleichzeitig sollen die Instrumente verbessert werden, um unberechtigten Bezug von Sozialleistungen und Kindergeld schneller zu entdecken und den Missbrauch staatlicher Leistungen noch effektiver zu unterbinden. Das geplante Gesetz schützt damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung und Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn. Zugleich stärkt es die rechtstreuen Unternehmen und einen fairen Wettbewerb.

    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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