Navigation und Service

Inhalt

  • Statistiken und Dokumentationen

    Ge­samt­wirt­schaft­li­ches Pro­duk­ti­ons­po­ten­zi­al und Kon­junk­tur­kom­po­nen­ten des Bun­des

    Datengrundlagen und Ergebnisse der Schätzungen der Bundesregierung

    Stand: Jahresprojektion der Bundesregierung vom 30. Januar 2019

    Erläuterungen zu den Tabellen 1 bis 8

    1. Für die Potenzialschätzung wird das Produktionsfunktionsverfahren verwendet, das für die finanzpolitische Überwachung in der Europäischen Union (EU) für die Mitgliedstaaten verbindlich vorgeschrieben ist. Die für die Schätzung erforderlichen Programme und Dokumentationen sind im Internetportal der Europäischen Kommission verfügbar.1 Die Budgetsemielastizität basiert auf den von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) geschätzten Teilelastizitäten der einzelnen Abgaben und Ausgaben in Bezug zur Produktionslücke2 sowie methodischer Erweiterungen und der Aktualisierung des für Einnahmen- und Ausgabenstruktur und deren Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt herangezogenen Stützungszeitraums durch die Europäische Kommission.3
    2. Datenquellen für die Schätzungen zum gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzial sind die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und die Anlagevermögensrechnung des Statistischen Bundesamts sowie die gesamtwirtschaftlichen Projektionen der Bundesregierung für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung. Für die Entwicklung der Erwerbsbevölkerung wird die 13. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts zugrunde gelegt (Variante 1-W1), wobei aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen wird (inklusive Flüchtlinge/Zuwanderung). In diesem Zusammenhang wurde die Fortschreibung der NAWRU (Konzept der Non-Accelerating Wage Rate of Unemployment) für die Jahre 2014 bis 2022 ebenfalls gemäß den Vorgaben der EU-Methode angepasst. Die Zeitreihen für Arbeitszeit je Erwerbstätigen und Partizipationsraten der Bevölkerung ohne Flüchtlinge werden – im Rahmen von Trendfortschreibungen – um drei Jahre über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung hinaus verlängert, um dem Randwertproblem bei Glättungen mit dem Hodrick-Prescott-Filter Rechnung zu tragen.
    3. Für den Zeitraum vor 1991 werden Rückrechnungen auf der Grundlage von Zahlenangaben des Statistischen Bundesamts zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Westdeutschland vorgenommen.
    4. Die Berechnungen basieren auf dem Stand der Jahresprojektion 2019 der Bundesregierung.
    5. Das Produktionspotenzial ist ein Maß für die gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten, die mittel- und langfristig die Wachstumsmöglichkeiten einer Volkswirtschaft determinieren.
    6. Die Produktionslücke kennzeichnet die Abweichung der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung von der konjunkturellen Normallage, dem Produktionspotenzial. Die Produktionslücken, d. h. die Abweichungen des Bruttoinlandsprodukts vom Potenzialpfad, geben das Ausmaß der gesamtwirtschaftlichen Unter- beziehungsweise Überauslastung wieder. In diesem Zusammenhang spricht man auch von „negativen“ beziehungsweise „positiven“ Produktionslücken (oder Output Gaps).
    7. Der Potenzialpfad beschreibt die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts bei Normalauslastung der gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten und damit die gesamtwirtschaftliche Aktivität, die ohne inflationäre Verspannungen bei gegebenen Rahmenbedingungen möglich ist. Schätzungen zum Produktionspotenzial sowie daraus ermittelte Produktionslücken dienen nicht nur als Berechnungsgrundlage für die neue Schuldenregel, sondern auch, um das gesamtstaatliche strukturelle Defizit zu berechnen. Darüber hinaus sind sie eine wichtige Referenzgröße für die gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen, die für die mittelfristige Finanzplanung durchgeführt werden.
    8. Zur Bestimmung der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme des Bundes ist, neben der Bereinigung um den Saldo der finanziellen Transaktionen, eine Konjunkturbereinigung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben vorzunehmen, um eine ebenso in wirtschaftlich guten wie in wirtschaftlich schlechten Zeiten konjunkturgerechte, symmetrisch reagierende Finanzpolitik zu gewährleisten. Dies erfolgt durch eine explizite Berücksichtigung der konjunkturellen Einflüsse auf die öffentlichen Haushalte mithilfe einer Konjunkturkomponente, die die zulässige Obergrenze für die Nettokreditaufnahme in konjunkturell schlechten Zeiten erweitert und in konjunkturell guten Zeiten einschränkt. Die Budgetsemielastizität als zweites Element zur Bestimmung der Konjunkturkomponente gibt an, wie die Einnahmen und Ausgaben des Bundes auf eine Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität reagieren.

    Weitere Erläuterungen und Hintergrundinformationen sind im Artikel „Die Ermittlung der Konjunkturkomponente des Bundes im Rahmen der neuen Schuldenregel“ zu finden.4

    Fußnoten

    1
    Siehe https://circabc.europa.eu/
    2
    Siehe Girouard und André (2005), „Measuring Cyclically-adjusted Budget Balances for OECD Countries“, OECD Economics Department Working Papers 434.
    3
    Siehe Mourre, Isbasoiu, Paternoster und Salto (2013): „The cyclically-adjusted budget balance used in the EU fiscal framework: an update“, Europäische Kommission, European Economy, Economic Papers 478, sowie Mourre, Astarita und Princen (2014): „Adjusting the budget balance for the business cycle: the EU methodology“, Europäische Kommission, European Economy, Economic Papers 536.
    4
    Siehe Kompendium zur Schuldenregel des Bundes

Fußzeile