Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die Bundesregierung hat Ende Januar den Jahreswirtschaftsbericht 2019 vorgelegt. Sie geht davon aus, dass die deutsche Wirtschaft weiter stabil wachsen wird. Allerdings nicht mehr ganz so dynamisch wie in den vergangenen Jahren. Für dieses Jahr wird ein Wachstum von 1,0 % prognostiziert – und 1,6 % für das nächste Jahr. Sehr erfreulich ist die weiterhin positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Für das laufende Jahr erwartet die Bundesregierung, dass die Arbeitslosenquote auf 4,9 % sinken und die Zahl der Beschäftigten auf ein Rekordniveau von 45,2 Millionen steigen wird.
In der Finanzpolitik werden wir die öffentlichen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands in diesem Jahr weiterhin erheblich steigern – etwa durch den Breitbandausbau oder das Gute-Kita-Gesetz mit dem Ausbau der Kinderbetreuung. Gleichzeitig werden die verfügbaren Einkommen von Familien und Geringverdienern erhöht. Dies schaffen wir ohne neue Schulden, so dass wir nach aktuellem Stand Ende des Jahres den öffentlichen Schuldenstand Deutschlands erstmals seit 2002 wieder unter 60 % des BIP absenken und damit diesen Referenzwert des Maastricht-Vertrags wieder vollumfänglich einhalten.
Vor dem Hintergrund der einsetzenden wirtschaftlichen Normalisierung wird es künftig noch stärker darauf ankommen, Prioritäten zu setzen. Dabei gibt der Koalitionsvertrag die Richtung vor. Insbesondere die darin enthaltenen prioritären Maßnahmen, die einen Schwerpunkt auf Investitionen (z. B. in Bildung, Digitalisierung und Wohnen) setzen, aber auch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für 90 % aller Steuerzahlerinnen und -zahler im Jahr 2021 vorsehen, wollen wir vollständig umsetzen. Bei allen Vorhaben jenseits des Koalitionsvertrags, die erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen haben, rückt die Frage der Finanzierbarkeit noch stärker in den Mittelpunkt. Der in diesem Monatsbericht enthaltene Sollbericht 2019 stellt den Haushalt für dieses Jahr detailliert vor.
Bund und Länder sind bei den Gesprächen über die Reform der Grundsteuer einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Bis zum Jahresende soll eine gute, verfassungsfeste und sozial gerechte Reform verabschiedet werden, die den Städten und Gemeinden das nötige Aufkommen sichert und die Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Unternehmen nicht schlechter stellt.
Ein wichtiger Hinweis noch in eigener Sache: Seit Anfang des Jahres leitet Jakob von Weizsäcker die Grundsatzabteilung des BMF. Er wird in diesem Monatsbericht vorgestellt. In den nächsten Monaten werden Sie auch die anderen Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter des Hauses kennenlernen.
Wolfgang Schmidt
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen